Seit Monaten hat die Sparkasse in ihren Filialen neue Monitore aufgestellt, an denen sich Kundinnen und Kunden wie beim Rathaus anmelden müssen. Dabei wählt man sein Anliegen und die bevorzugte Sprache aus. Die Sparkasse bietet auch Fremdsprachen an, darunter Arabisch, Türkisch und Rumänisch. Doch auffällig ist: Ein Symbol oder eine Auswahlmöglichkeit für Taube Menschen oder Gebärdensprache fehlt komplett. Diese Lücke im Service sorgt für Kritik von Seiten gehörloser Menschen und Interessensvertretungen. Sie mahnen die Sparkasse mehrfach, Diskriminierung abzubauen und qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen, die Gehörlose unterstützen können. Bis heute hat sich an der Situation nichts geändert. Dieser Bericht beleuchtet die Hintergründe, die Folgen und die Forderungen rund um das Thema Barrierefreiheit bei der Sparkasse.
Digitale Anmeldung ohne Gehörlosensymbol – Ein Problem für viele
In vielen Sparkassenfilialen gibt es nun neue elektronische Monitore zur Anmeldung, die den Kundenkontakt vereinfachen und strukturieren sollen. Kundinnen und Kunden müssen sich selbstständig registrieren, ihr Anliegen auswählen und können sogar Fremdsprachen wie Türkisch oder Englisch wählen. Was jedoch auffällt: Für gehörlose Menschen gibt es keine eigene Auswahlmöglichkeit oder ein entsprechendes Symbol. Diese fehlende Option signalisiert für viele Gehörlose: Hier bin ich als Kunde nicht wirklich willkommen oder zumindest nicht bedacht worden.
Die Folgen sind konkret: Ohne passende Auswahl fühlen sich Gehörlose ausgeschlossen und haben Schwierigkeiten, sich eigenständig anzumelden. Ein Anliegen vorzutragen oder Hilfe anzufordern wird so komplizierter. Zudem gibt es in den Filialen bislang keine ausreichende Unterstützung durch Mitarbeiter, die Gehörlose verstehen oder Gebärdensprache beherrschen.
Kurze Beratungszeiten und lange Wartezeiten – Ein weiterer Nachteil
Gehörlose Kundinnen und Kunden berichten außerdem, dass die Beratungen in den Filialen meist sehr kurz sind – im Durchschnitt nur drei bis fünf Minuten. Dabei sind die Anliegen oft komplexer und erfordern mehr Zeit für Verständigung, zum Beispiel durch schriftliche Kommunikation oder den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern.
Hinzu kommen lange Wartezeiten vor der Beratung. Im Durchschnitt müssen Gehörlose 15 Minuten oder länger warten, obwohl sie durch ihre Mobilität oft eingeschränkt sind und ein Telefonat als Alternative nicht möglich ist. Diese Wartezeiten sind nicht nur belastend, sondern auch eine Form der Benachteiligung, da sie den Zugang zu den Dienstleistungen erschweren.
Eine mögliche Lösung wäre, gehörlosen Kundinnen und Kunden bei kurzen Anliegen, etwa drei bis vier Fragen, bevorzugten Vortritt einzuräumen. So könnten sie schneller bedient werden, was ihre Mobilität entlasten und die Kommunikation erleichtern würde. Dieses Modell würde auch den Alltag für gehörlose Menschen deutlich verbessern und die Servicequalität erhöhen.
Ist das eine Diskriminierung?
Die Frage, ob das Fehlen eines Gehörlosensymbols und barrierefreier Angebote bei der Sparkasse eine Diskriminierung darstellt, lässt sich klar bejahen. Diskriminierung bedeutet, Menschen wegen bestimmter Merkmale – hier einer Behinderung – ungleich oder schlechter zu behandeln. Wenn gehörlose Kundinnen und Kunden beim Zugang zu Dienstleistungen nicht dieselben Möglichkeiten haben wie Hörende, ist das eine Benachteiligung.
Das Fehlen eines entsprechenden Symbols und fehlende Unterstützung sind Ausdruck mangelnder Barrierefreiheit. Die gesetzliche Lage, etwa das Behindertengleichstellungsgesetz, fordert von öffentlichen und privaten Dienstleistern, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu gewähren. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, liegt eine indirekte Diskriminierung vor.
Das betrifft nicht nur die fehlende Möglichkeit, sich selbstständig anzumelden, sondern auch das Gefühl der Ausgrenzung und das erschwerte Recht auf Information und Kommunikation. Für gehörlose Menschen ist eine solche Situation nicht nur ärgerlich, sondern behindert aktiv ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Rolle der Landesverbände und des Deutschen Gehörlosen-Bundes
Ein weiterer kritischer Punkt ist das Verhalten der Gehörlosenverbände in Deutschland, insbesondere der Landesverbände und des Deutschen Gehörlosen-Bundes (DGB). Diese Organisationen sind offiziell die Interessenvertreter der Gehörlosen und haben die Aufgabe, für ihre Rechte einzutreten und Diskriminierung abzubauen. Doch bei dem aktuellen Fall der fehlenden Barrierefreiheit bei der Sparkasse ist auffällig, dass bisher kaum öffentlich Stellung genommen oder Druck auf die Banken ausgeübt wurde.
Viele gehörlose Menschen und Interessensvertretungen kritisieren, dass die Landesverbände und der DGB zu wenig tun, um solche Missstände anzusprechen oder zu bekämpfen. Es gibt Beschwerden, dass die Verbände oft zu zurückhaltend sind, sich nicht mit großen Institutionen anlegen oder interne Probleme Vorrang haben. Für viele Betroffene wirkt das wie ein Versagen der offiziellen Interessenvertretung.
Gesetzliche Vorgaben: Barrierefreiheit bei Banken ab Juli 2025
Eine wichtige gesetzliche Änderung bringt neue Hoffnung: Ab Juli 2025 müssen alle Banken in Deutschland ihre Dienstleistungen barrierefrei gestalten. Das betrifft nicht nur den Zugang in den Filialen, sondern auch digitale Services, einschließlich der Angebote für Menschen mit Hörbehinderung. Diese Vorgabe basiert auf EU-Richtlinien und dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Das bedeutet konkret, dass Bankkunden mit Behinderungen, darunter auch gehörlose Menschen, bei der Nutzung von Bankdienstleistungen keine Nachteile mehr haben dürfen. Digitale Terminals, Webseiten und Apps müssen so gestaltet sein, dass sie von allen genutzt werden können. Außerdem sind Schulungen für Mitarbeiter geplant, damit diese kompetent mit Menschen mit Behinderung umgehen können.
Ob die Sparkasse und andere Banken diese Frist einhalten, bleibt abzuwarten. Die aktuelle Situation zeigt jedoch, dass noch großer Nachholbedarf besteht und dass bis dahin noch viele gehörlose Menschen benachteiligt werden.
Forderungen und Ausblick
Vertreter der gehörlosen Community fordern die Sparkasse und andere Banken auf, unverzüglich zu handeln:
- Einführung eines gut sichtbaren Symbols für Gehörlose auf den digitalen Anmeldebildschirmen
- Schulung von mindestens zwei Mitarbeitern pro Filiale im Umgang mit gehörlosen Kunden und in Gebärdensprache
- Entwicklung eines einfachen und barrierefreien Anmeldeprozesses für Menschen mit Hörbehinderung
- Bevorzugte Behandlung bei kurzen Anliegen, um Wartezeiten für mobilitätseingeschränkte gehörlose Kunden zu reduzieren
Darüber hinaus sollten die Landesverbände der Gehörlosen und der Deutsche Gehörlosen-Bund stärker aktiv werden, um Druck auf Banken und andere Institutionen auszuüben. Sie müssen ihre Rolle als Interessenvertreter ernst nehmen und für die Rechte der Gehörlosen kämpfen.
Fazit
Die aktuelle Situation bei der Sparkasse zeigt, dass Inklusion und Barrierefreiheit noch immer keine Selbstverständlichkeit sind. Das Fehlen eines Gehörlosen-Symbols auf den neuen Monitoren ist ein klarer Beleg für mangelnde Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen von Menschen mit Hörbehinderung. Kurze Beratungszeiten und lange Wartezeiten verschärfen die Benachteiligung zusätzlich. Trotz mehrfacher Hinweise von Betroffenen und Interessensvertretungen hat sich bislang nichts verbessert. Die Sparkasse muss jetzt handeln und ihre digitalen und persönlichen Services barrierefrei gestalten – spätestens bis Juli 2025, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die gehörlose Community wartet weiterhin auf eine klare und nachhaltige Antwort – und vor allem auf konkrete Verbesserungen. Denn Inklusion ist kein Bonus, sondern ein Recht. Und die offiziellen Verbände müssen ihre Verantwortung endlich wahrnehmen.

