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Dolmetscher kassieren – Gehörlose bleiben auf der Strecke

by info@deaf24.com

Gehörlose Menschen sind in vielen Lebensbereichen auf Gebärdensprachdolmetschenden (GSD) angewiesen – ob im Beruf, bei Arztterminen, bei Behörden oder im Alltag. Ohne GSD bleibt ihnen oft der Zugang zu wichtigen Informationen und Entscheidungen verwehrt. Doch immer wieder berichten Gehörlose von Schwierigkeiten: lange Wartezeiten, spontane Absagen und unklare Zuständigkeiten.

Während GSD bei kurzfristigen Absagen von Gehörlosen eine finanzielle Entschädigung erhalten, gehen Taube Menschen leer aus, wenn GSD selbst absagen.

Das wirft zentrale Fragen auf: Haben Gehörlose nicht die gleichen Rechte wie andere Verbraucher? Wer trägt die Verantwortung bei einer Absage – der GSD selbst oder die Vermittlungsstelle? Und warum gibt es keine Entschädigung für Gehörlose, die wegen kurzfristiger Absagen benachteiligt werden?

 

GSD-Entschädigung: Immer gesichert, immer bezahlt

Wenn ein Taube Menschen einen GSD bestellt und diesen Termin absagen muss, greifen klare Regeln. GSD erhalten in solchen Fällen häufig eine Ausfallentschädigung – selbst wenn sie nicht gearbeitet haben. Diese Entschädigungen können je nach Vertrag, Bundesland oder Vereinbarung unterschiedlich hoch ausfallen, bewegen sich aber in einem Bereich, der GSD finanzielle Sicherheit gibt.

Die Begründung lautet: GSD reservieren Zeiträume für bestimmte Aufträge. Wenn der Termin kurzfristig abgesagt wird, können sie oft keinen Ersatzauftrag finden. Damit sie nicht auf dem Verdienstausfall sitzenbleiben, werden sie entschädigt. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass GSD weiterhin bereit sind, Aufträge von Gehörlosen anzunehmen.

 

Wenn GSD absagen: Gehörlose bleiben im Regen stehen

Doch wie sieht es aus, wenn die Situation umgekehrt ist? Viele Gehörlose berichten, dass GSD oft auch kurzfristig absagen – sei es wegen Krankheit, organisatorischer Probleme oder Überschneidungen mit anderen Terminen.

Für die Gehörlosen bedeutet das massive Nachteile. Ein Beispiel: Eine Taube Person bewirbt sich auf eine neue Arbeitsstelle und hat ein Vorstellungsgespräch. Ohne GSD ist die Kommunikation kaum möglich. Oft müssen Gehörlose mehrere Wochen auf einen Termin warten, weil GSD stark ausgelastet sind. Wenn der Dolmetscher dann kurzfristig absagt, ist das Vorstellungsgespräch praktisch verloren.

Während GSD in solchen Fällen abgesichert sind, bleiben Gehörlose ohne jede Entschädigung zurück. Sie verlieren Chancen, Zeit und oft auch Vertrauen in die Strukturen, die ihnen eigentlich Unterstützung geben sollten.

 

Verantwortung verschoben: Niemand fühlt sich zuständig

Die entscheidende Frage lautet: Wer ist verantwortlich, wenn ein GSD absagt?

  • Direkt beauftragter GSD:
    Wenn ein Gehörloser selbst einen GSD anspricht und dieser den Auftrag zusagt, liegt die Verantwortung klar beim Dolmetscher. Er muss zuverlässig erscheinen – oder im Krankheitsfall zumindest selbst für Ersatz sorgen.
  • Dolmetsch-Vermittlungsstelle:
    In vielen Fällen beauftragen Gehörlose nicht direkt, sondern wenden sich an eine Vermittlungsstelle. Diese koordiniert die GSD-Einsätze. Hier liegt die Verantwortung bei der Vermittlungsstelle: Sie hat zugesagt, einen GSD zu stellen, und muss im Notfall sofort Ersatz finden. Geschieht das nicht, bleibt der Gehörlose ohne Unterstützung – obwohl er sich korrekt an die offiziellen Strukturen gewandt hat.

Doch in der Realität wird diese Verantwortung oft nicht erfüllt. Viele Gehörlose berichten, dass Vermittlungsstellen keinen Ersatz organisieren oder sich nicht zuständig fühlen. Eine Entschädigung für den entstandenen Schaden gibt es nicht.

 

Verbraucherrechte? Für Gehörlose gelten sie offenbar nicht

Im deutschen Recht gelten Gehörlose als Verbraucher, wenn sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Verbraucherrechte schützen normalerweise vor Benachteiligungen – etwa bei fehlerhafter Ware, verspäteten Leistungen oder Nichterfüllung von Verträgen.

Doch bei GSD-Diensten gibt es eine große Lücke:

  • GSD haben klare Rechte auf Entschädigung bei Absagen durch Gehörlose.
  • Gehörlose haben keine entsprechenden Rechte, wenn GSD absagen.

Das führt zu einer Schieflage, die viele Gehörlose als unfair empfinden. Sie fragen: Warum sind unsere Rechte weniger wert? Warum müssen wir Nachteile hinnehmen, ohne irgendeine Entschädigung oder Unterstützung zu erhalten?

 

Beruf, Gesundheit, Alltag: Die Folgen sind katastrophal

Die Auswirkungen dieser Ungleichbehandlung sind deutlich spürbar:

  1. Berufliche Nachteile: Bewerbungsgespräche, Fortbildungen oder wichtige Meetings können nicht wahrgenommen werden.
  2. Gesundheitliche Risiken: Bei kurzfristigen Absagen fehlen Gehörlosen die notwendigen Informationen in Arztgesprächen oder Therapien.
  3. Behördliche Probleme: Wichtige Termine bei Ämtern oder Gerichten platzen, was rechtliche oder finanzielle Folgen haben kann.
  4. Psychische Belastung: Das Gefühl, sich nicht auf das System verlassen zu können, erzeugt Frustration und Stress.

 

Tipps: Wie Gehörlose trotzdem handlungsfähig bleiben

Solange es keine rechtlich gesicherten Entschädigungen gibt, können Gehörlose einige Strategien nutzen, um ihre Position zu stärken:

  1. Frühzeitige Planung: Termine so früh wie möglich anfragen, um Alternativen bei Absagen zu haben.
  2. Dokumentation: Jede Absage schriftlich festhalten, um bei Beschwerden oder späteren rechtlichen Schritten Beweise zu haben.
  3. Parallel-Anfragen: Wenn möglich, bei mehreren Vermittlungsstellen gleichzeitig anfragen, um die Chancen auf Ersatz zu erhöhen.
  4. Feedback geben: Unzuverlässige GSD oder Vermittlungen bei zuständigen Stellen melden. Nur durch Rückmeldungen wird sichtbar, wie häufig Probleme auftreten.
  5. Politischen Druck aufbauen: Gehörlose Organisationen können gemeinsam fordern, dass Entschädigungsregelungen auch für Betroffene eingeführt werden.

 

Forderungen an Politik und Verbände

Damit Gehörlose nicht länger benachteiligt werden, braucht es klare Regeln und faire Strukturen. Deaf24 fordert:

  1. Damit Gehörlose nicht länger benachteiligt werden, braucht es klare Regeln und faire Strukturen. Deaf24 fordert:
  2. Entschädigung auch für Gehörlose
    Wenn Dolmetscher kurzfristig absagen, müssen Gehörlose genauso wie Dolmetscher Anspruch auf Entschädigung haben.
  3. Verantwortung bei den Vermittlungsstellen
    Dolmetsch-Vermittlungen müssen verpflichtet werden, bei Absagen sofort Ersatz zu organisieren. Gelingt das nicht, müssen sie den entstandenen Schaden übernehmen.
  4. Transparente Regeln
    Klare und einheitliche Standards für Absagen, Ausfallzeiten und Zuständigkeiten in allen Bundesländern – verständlich und verbindlich für Gehörlose und Dolmetscher.
  5. Bereitschaftsdienste einführen
    Für kurzfristige Ausfälle müssen Dolmetscher-Bereitschaftsdienste geschaffen werden, um wichtige Termine nicht platzen zu lassen.
  6. Gleichbehandlung nach Verbraucherrecht
    Gehörlose sind Verbraucher wie alle anderen. Ihre Rechte dürfen nicht weniger wert sein als die der Dolmetscher.
  7. Kommunikationsassistenz ebenfalls vermitteln
    Neben Gebärdensprachdolmetschern sollen auch qualifizierte Kommunikationsassistenzen über Vermittlungsstellen verfügbar sein – frei nach Wahl der Gehörlosen.

 

Fazit: Gehörlose verdienen endlich gleiche Rechte

Die aktuelle Situation zeigt ein deutliches Ungleichgewicht: GSD werden bei kurzfristigen Absagen von Gehörlosen finanziell entschädigt, Gehörlose selbst jedoch nicht, wenn GSD absagen. Für Betroffene bedeutet das oft verpasste Chancen, berufliche Nachteile und persönliche Belastungen.

Verantwortung liegt sowohl bei den GSD als auch bei den Vermittlungsstellen. Doch solange keine klaren Regeln für Entschädigungen und Ersatz gelten, bleiben Gehörlose im Nachteil.

Gehörlose haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. Dazu gehört auch, dass ihre Zeit, Chancen und Bedürfnisse respektiert und abgesichert werden – so wie es für GSD selbstverständlich ist. Nur durch faire Strukturen, klare Zuständigkeiten und einen respektvollen Umgang können Gehörlose die Unterstützung erhalten, die sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen.

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