Home HörgeschädigtPolitikBayern: Entscheidung über Gehörlosengeld in der ersten März-Woche

Bayern: Entscheidung über Gehörlosengeld in der ersten März-Woche

by info@deaf24.com

Die erste Märzwoche 2026 könnte für gehörlose Menschen in Bayern historisch werden. Zwei wichtige Termine entscheiden, ob das im Koalitionsvertrag angekündigte Gehörlosengeld endlich Realität wird. Betroffene, Verbände und Medien verfolgen die Entwicklungen aufmerksam.

 

 

Politischer Hintergrund: Warum Gehörlosengeld nötig ist

Seit Jahren fordern Verbände und Oppositionsparteien ein bayerisches Gehörlosengeld als Ausgleich für die besonderen Mehrkosten gehörloser und hochgradig hörbehinderter Menschen. Andere Bundesländer haben bereits entsprechende Leistungen etabliert. In Bayern warten rund 10.000 Betroffene noch immer auf eine gesetzliche Unterstützung.

Der Koalitionsvertrag der CSU/Freien Wähler-Regierung für die Legislaturperiode 2023–2028 sieht die Einführung eines Gehörlosengeldes vor, konkrete Ausgestaltungen und Finanzierungen wurden jedoch mehrfach verschoben. Die Grünen im Landtag brachten eigene Gesetzesentwürfe ein, die das bestehende Blindengeldgesetz zu einem Blinden- und Gehörlosengeldgesetz erweitern sollen. Sie betonen, dass gehörlose Menschen im Alltag höhere Kosten für Kommunikation, Technik und barrierefreie Teilhabe tragen müssen – Kosten, die bislang nicht ausgeglichen werden.

 

Grüner Gesetzentwurf: 2. Lesung am 11. März

Ein entscheidender Schritt steht am 11. März 2026 an: Die zweite Lesung des Grünen Gesetzentwurfs im Bayerischen Landtag. Direkt im Anschluss folgt die Abstimmung im Plenum, die per Livestream öffentlich verfolgt werden kann. Dies ist besonders für die Selbstvertretung der Gehörlosen wichtig.

Der Entwurf sieht ein abgestuftes Gehörlosengeld vor:

  • Gehörlose Menschen sollen 60 Prozent des Blindengeldes erhalten, damals rund 460 Euro monatlich.
  • Hochgradig hörgeschädigte Menschen sollen 30 Prozent des Blindengeldes bekommen.

Ziel ist es, eine bestehende Versorgungslücke zu schließen, die trotz verfassungsrechtlicher und behindertenpolitischer Vorgaben bisher offen bleibt. Ob der Entwurf eine Mehrheit erhält, hängt maßgeblich von den Stimmen der Regierungsfraktionen ab, die zwar das Gehörlosengeld im Koalitionsvertrag zugesagt, aber bisher keine verbindlichen Finanzierungspläne vorgelegt haben.

 

Haushaltsausschuss am 13. März: Finanzierung als Knackpunkt

Zwei Tage nach der Plenardebatte steht das Gehörlosengeld erneut auf der Agenda: Am 13. März berät der Haushaltsausschuss mit Sozialministerin Ulrike Scharf über die Finanzierung im Doppelhaushalt 2026/2027. Die Sitzung wird auf YouTube gestreamt, wodurch Verbände, Betroffene und Medien die Diskussion live verfolgen können.

Kernfrage: Ist die Staatsregierung trotz angespanntem Haushalt bereit, die für ein dauerhaftes Gehörlosengeld nötigen Millionen verbindlich einzuplanen? Zwar wurde die Einführung politisch beschlossen, konkrete Details wie Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Starttermin wurden aber mehrfach verschoben. Zwischenzeitlich war sogar ein Start 2028 im Gespräch – unter Haushaltsvorbehalt. Das hat Skepsis bei Verbänden und Opposition verstärkt.

 

Bedeutung der ersten Märzwoche

Die Kombination aus Plenarabstimmung und Haushaltsdebatte macht die erste Märzwoche zu einem kritischen Moment für die Teilhabe gehörloser Menschen in Bayern.

  • Mit Annahme des Gesetzentwurfs könnte der Landtag ein starkes Signal für zügige Umsetzung setzen.
  • Der Haushaltsausschuss muss parallel die nötigen Mittel bereitstellen, sonst bleibt das Gesetz wirkungslos.

Verbände betonen, dass es nicht nur um Geld geht: Ein Gehörlosengeld wäre ein sichtbares Zeichen der Anerkennung der spezifischen Mehrbelastungen und ein Instrument für selbstbestimmte, barrierefreie Kommunikation. Gleichzeitig steht die Glaubwürdigkeit der Staatsregierung auf dem Prüfstand, die das Gehörlosengeld mehrfach angekündigt, konkrete Umsetzung aber wiederholt verschoben hat.

 

Ausblick: Durchbruch oder weitere Verzögerung

Erhält der Gesetzentwurf eine Mehrheit im Plenum und werden die Mittel im Doppelhaushalt 26/27 gesichert, beginnt die Umsetzung eines bayerischen Gehörlosengeldes. Bayern würde zu den Bundesländern gehören, die gehörlosen Menschen einen gesetzlich verankerten Nachteilsausgleich bieten.

Bleibt die Zustimmung aus oder verweigert der Haushaltsausschuss die Finanzierung, droht erneut eine Verzögerung. Verbände und Oppositionspolitikerinnen, darunter Kerstin Celina, haben angekündigt, den Prozess eng zu begleiten und die Öffentlichkeit laufend zu informieren.

Die kommenden Tage werden zeigen, ob Bayern endlich einen konkreten Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit für gehörlose Menschen macht – oder ob die jahrelange Hängepartie weitergeht.

Video & Bild: Instagram Die Grünen

Related Posts

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.