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20 Jahre Österreichische Gebärdensprache in der Verfassung

by info@deaf24.com

Am 6. Juli 2005 wurde ein historischer Meilenstein für die gehörlose Community in Österreich erreicht: Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) wurde offiziell in die Bundesverfassung aufgenommen. Seit diesem Tag gilt ÖGS als eigenständige Sprache. Doch Anerkennung auf dem Papier bedeutet nicht automatisch Gleichberechtigung im Alltag. Zwanzig Jahre später wird gefeiert – und gleichzeitig erinnert, dass noch viel Arbeit nötig ist, damit Gehörlose in Bildung, Politik und Gesellschaft gleiche Chancen erhalten.

 

Die Aufnahme der ÖGS in die Verfassung

Die Anerkennung der ÖGS erfolgte durch eine Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) und trat am 1. September 2005 in Kraft. Seither steht in Artikel 8 Absatz 3:

„Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“

Dieser Zusatz zeigt, dass die Verfassungsänderung ein wichtiger erster Schritt war, die konkrete Umsetzung der Rechte jedoch noch gesetzlich geregelt werden muss.

Am 6. Juli 2005 feierte die Community diesen Durchbruch im Wiener Volksgarten. Bei einer symbolischen Aktion stiegen Luftballons mit der Aufschrift „Wir feiern die Anerkennung unserer Sprache!“ in den Himmel – ein Moment, der auf Fotos bis heute sichtbar ist und die Freude und Hoffnung der Gehörlosen dokumentiert.

Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes (ÖGLB) seit 2001, beschreibt die Bedeutung der Verfassungsaufnahme so:

„Die Aufnahme der ÖGS in die Verfassung war ein historischer Schritt für die gehörlose Community. Für mich bedeutet sie Anerkennung und Sichtbarkeit unserer Sprache und Kultur.“

 

Anerkennung allein reicht nicht

Trotz des historischen Erfolgs war von Anfang an klar: Eine bloße Verankerung in der Verfassung löst die praktischen Probleme der Gehörlosen nicht. Der Zusatz „Das Nähere bestimmen die Gesetze“ zeigt, dass weitere gesetzliche Regelungen nötig sind – etwa für den Einsatz der ÖGS im Bildungswesen, in der Verwaltung und in den Medien.

Schon 2005 wurde in Kommentaren bei BIZEPS darauf hingewiesen, dass die Verfassungsänderung zwar symbolisch wichtig sei, aber im Alltag der Gehörlosen noch nichts ändere. Ohne konkrete gesetzliche Maßnahmen blieben Gehörlose weiterhin mit Barrieren konfrontiert.

Auch eine parlamentarische Entschließung von 2005 forderte die Regierung auf, zu prüfen, ob die Bedeutung der Gebärdensprache ausreichend gesetzlich berücksichtigt wird, und gegebenenfalls Gesetzesvorlagen vorzulegen. Bis heute ist diese Umsetzung in vielen Bereichen unvollständig.

 

Noch immer fehlende konkrete Maßnahmen

Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 bestätigt: „Eine Konkretisierung dieser Anerkennung fehlt derzeit noch weitgehend.“ Insbesondere im Kapitel „Kommunikation in Gebärdensprache“ werden konkrete Maßnahmen gefordert. Dazu gehören unter anderem:

  • flächendeckende Möglichkeit, ÖGS in der Bildung zu lernen
  • Barrierefreiheit in der Verwaltung und bei Dienstleistungen
  • ausreichende Präsenz in Medien und Öffentlichkeit

ÖGLB-Präsidentin Jarmer kritisiert:

„Solange Kinder noch nicht überall die Chance haben, in ÖGS zu lernen und Menschen im Alltag auf Barrieren stoßen, ist unsere Arbeit nicht abgeschlossen. Jetzt braucht es konkrete Maßnahmen, damit dieses Recht nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag spürbar wird – in Bildung, Politik und Gesellschaft.“

 

Anerkennung als gemeinsamer Erfolg der Bewegung

Die Aufnahme der ÖGS in die Verfassung war kein Zufall, sondern das Ergebnis jahrelanger, harter Arbeit der gehörlosen Community und ihrer Unterstützer:innen. Der ÖGLB kämpfte seit Jahrzehnten für die rechtliche Anerkennung, stieß dabei aber immer wieder auf Ablehnung und Ignoranz.

Wirkliche Chancen auf Anerkennung entstanden erst, als die Behindertenbewegung gemeinsam ein Behindertengleichstellungsgesetz forderte. Es wurde Teil des Regierungsprogramms, und nur durch das gemeinsame Engagement des ÖGLB, der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und des Österreichischen Behindertenrats (ÖAR) konnte die Verfassungsänderung erfolgreich umgesetzt werden.

Die Anerkennung der ÖGS ist daher nicht nur ein juristischer Meilenstein, sondern auch ein Symbol für den gemeinsamen Einsatz der Community für Gleichberechtigung und Sichtbarkeit.

 

Fazit: Anerkennung ist Startpunkt, nicht Endpunkt

Zwanzig Jahre nach der Aufnahme der ÖGS in die Bundesverfassung zeigt sich: Der symbolische Erfolg ist erreicht, doch die praktische Umsetzung steht noch aus. Sichtbarkeit, Anerkennung und rechtliche Verankerung sind entscheidende Schritte, aber echte Gleichstellung erfordert konkrete Maßnahmen in Bildung, Verwaltung, Medien und Gesellschaft.

Die österreichische Gehörlosen-Community hat viel erreicht, doch der Weg zu einem Alltag ohne Barrieren ist noch lang. Die nächsten Jahre werden entscheidend sein, um das Versprechen der Verfassung für alle Gehörlosen spürbar zu machen. Anerkennung allein reicht nicht – erst die Umsetzung macht Rechte lebendig.

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