Jeder hat das Recht, sich neuen Herausforderungen zu stellen, eine bessere Karrierechance zu suchen oder einfach den Arbeitsplatz zu wechseln, wenn das Arbeitsklima schlecht ist. Ein gehörloser Mann aus Solingen möchte genau das: Er möchte seine derzeitige Arbeitsstelle verlassen und sich einer neuen Herausforderung stellen. Um dies zu erreichen, bewirbt er sich auf eine freie Stelle im öffentlichen Dienst. Nach einer Woche erhält er eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bei der Stadt. Doch dabei stößt er auf ein großes Problem: Wer wird den Gebärdensprachdolmetscher (GSD) für das Gespräch bezahlen?
Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch
Der Gehörlose fragt die Stadt, ob sie die Kosten für den Dolmetscher übernehmen wird. Doch die Stadt gibt keine klare Antwort und verweist ihn an das Arbeitsamt. Das Arbeitsamt wiederum bietet keine Unterstützung, da der Gehörlose bereits in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Der Gehörlose sucht deshalb zusammen mit seiner Partnerin selbst nach einem GSD und fragt mehrmals schriftlich bei der Stadt nach, wer die Kosten übernehmen wird. Es bleibt jedoch unklar, wer für den GSD aufkommt.
Da keine Entscheidung der Stadt kommt, wird der GSD nicht beauftragt. Der Gehörlose bleibt keine Wahl und entscheidet sich, die Kosten selbst zu übernehmen, um das Vorstellungsgespräch wahrnehmen zu können.
Das Vorstellungsgespräch und die hohe Rechnung
Das Vorstellungsgespräch findet mit dem GSD statt. Eine Woche später erhält der Gehörlose jedoch eine Absage von der Stadt – die Stelle bekommt er nicht. Doch kurze Zeit später erhält er eine unangenehme Überraschung: Der GSD stellt ihm eine Rechnung über 350 Euro für 1,5 Stunden Dolmetschertätigkeit.
Er wendet sich daraufhin an die Stadt und das Arbeitsamt, aber beide lehnen es ab, die Kosten zu übernehmen.
- Die Stadt behauptet, sie sei nicht verpflichtet, die Kosten für den GSD zu übernehmen.
- Das Arbeitsamt erklärt, dass es nur für arbeitssuchende Menschen zuständig ist und keine Kosten übernimmt, da der Gehörlose bereits eine Arbeitsstelle hat.
Die gesamte finanzielle Last bleibt beim Gehörlosen. Zum ersten Mal in seinem Leben muss er eine solche Rechnung selbst zahlen.
Warum ist das problematisch?
1. Benachteiligung gegenüber hörenden Bewerbern
- Hörende Bewerber müssen keine zusätzlichen Kosten für ein Vorstellungsgespräch zahlen. Sie benötigen keinen Dolmetscher und können an einem Gespräch ohne finanzielle Belastung teilnehmen.
- Ein Gehörloser, der wechselwillig ist, muss jedoch extra für einen GSD zahlen, um an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen zu können. Das ist eine Benachteiligung, die Hörende nicht erleben.
2. Unklare Zuständigkeit und Verantwortung
- Öffentliche Arbeitgeber, wie die Stadt, sind eigentlich verpflichtet, barrierefreie Bewerbungsverfahren anzubieten. Dazu gehört auch die Bereitstellung eines GSD, um faire Chancen für alle Bewerber zu gewährleisten.
- Statt die Kosten zu übernehmen, wird der Gehörlose von der Stadt und dem Arbeitsamt hin- und herverwiesen. Das zeigt eine klare Verantwortungsdiffusion und führt zu Unklarheit, wer für die Kosten aufkommt.
3. Finanzielle Hürden für wechselwillige Gehörlose
- Wechselwillige Bewerber, die bereits eine Arbeitsstelle haben, müssen normalerweise auch ihre Fahrtkosten und Spesen selbst übernehmen.
- Doch Gehörlose haben zusätzlich die Hürde, die Kosten für einen GSD zu tragen – was für viele finanziell nicht machbar ist.
- Das kann dazu führen, dass sich weniger Gehörlose für einen Jobwechsel bewerben, da sie sich die hohen Kosten für Dolmetscher nicht leisten können.
Gesetzliche Grundlage und die Rechte von Gehörlosen
Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Behindertengleichstellungsgesetz haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf Gleichbehandlung und barrierefreie Kommunikation.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 1 (Ziel des Gesetzes): Das AGG zielt darauf ab, Benachteiligungen aufgrund von Behinderung, Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern.
- Behindertengleichstellungsgesetz, § 4 (Barrierefreiheit): Dieses Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien bereitzustellen, um den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu gewährleisten. Das schließt auch die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern für Vorstellungsgespräche und andere berufliche Aktivitäten ein.
In diesem Fall würde die Stadt gegen die Gleichbehandlung von Gehörlosen verstoßen, wenn sie keinen GSD für das Vorstellungsgespräch zur Verfügung stellt. Sie würde somit die barrierefreie Kommunikation verweigern und den Gehörlosen benachteiligen. Laut dem AGG und dem Behindertengleichstellungsgesetz ist die Stadt verpflichtet, eine barrierefreie Kommunikation sicherzustellen und die Kosten für den GSD zu übernehmen.
Was hätte besser laufen können?
- Der Gehörlose hätte sich frühzeitig bei Beratungsstellen für Gehörlose oder beim Integrationsfachdienst (IFD) über mögliche Kostenübernahme informieren können.
- Die Stadt hätte von Anfang an klarstellen müssen, dass sie die Kosten für den GSD übernimmt, da sie zur Barrierefreiheit verpflichtet ist.
- Es müsste eine gesetzliche Regelung geben, dass öffentliche Arbeitgeber immer GSD bei Vorstellungsgesprächen für Gehörlose bereitstellen, unabhängig davon, ob der Bewerber arbeitssuchend oder wechselwillig ist.
Fazit: Das System ist ungerecht und muss sich ändern
Das Beispiel zeigt, dass wechselwillige Gehörlose im Bewerbungsprozess durch die Kosten für GSD benachteiligt werden. Während hörende Bewerber keine solchen Kosten tragen müssen, sind Gehörlose auf Dolmetscher angewiesen und müssen diese selbst bezahlen, wenn keine klare Regelung zur Kostenübernahme besteht. Dies schafft eine ungerechte finanzielle Hürde, die es Gehörlosen erschwert, ihre berufliche Situation zu verbessern.
Es muss eine klare gesetzliche Regelung geben, dass öffentliche Arbeitgeber immer die Kosten für einen GSD übernehmen müssen – unabhängig davon, ob der Bewerber arbeitssuchend oder wechselwillig ist. Nur so kann Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Gehörlose erreicht werden.
Bild von Janno Nivergall auf Pixabay

