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Polizei benachteiligt Gehörlose bei Gesprächen

by info@deaf24.com

Es gibt viele Situationen, in denen die Polizei gerufen wird – etwa bei einem Autounfall, einer Schlägerei oder anderen Vorfällen. Für gehörlose Menschen ist es dabei oft schwierig, mit der Polizei zu kommunizieren, da sie auf Gebärdensprache angewiesen sind. Leider sprechen die Polizistinnen zuerst mit den Hörenden und lassen die Gehörlosen warten. Die Polizei ruft oft keine Gebärdensprachdolmetscherinnen (GSD) vor Ort, sodass Gehörlose wichtige Informationen verpassen und ihre Rechte nicht richtig verstehen. In diesem Artikel erklären wir die Probleme, die daraus entstehen, und wie Gehörlose in solchen Situationen benachteiligt werden.

Gehörlose müssen warten und bekommen wenig Informationen

In Situationen mit der Polizei wird oft zuerst mit Hörenden gesprochen. Gehörlose Menschen müssen dann mit großem Abstand warten, oft rund 20 Minuten. Wenn die Polizei endlich mit den Gehörlosen spricht, dauert das Gespräch oft nur eine Minute. Meistens fragt die Polizei nur nach dem Ausweis und den Autopapieren. Danach erklärt die Polizei in kurzen Sätzen entweder: „Sie bekommen einen Brief von uns“ oder „Kommen Sie zur Protokollaufnahme.“

Für die Gehörlosen bedeutet das viel Wartezeit: Sie warten etwa 20 Minuten, bis die Polizei mit ihnen spricht, und dann dauert das Gespräch nur eine Minute. Das ist sehr unfair. Die Polizei ruft oft keine Gebärdensprachdolmetscher*innen hinzu, um besser mit den Gehörlosen zu kommunizieren. Dadurch bleiben viele Fragen offen, und die Gehörlosen verstehen oft nicht genau, was die Polizei sagt.

Gehörlose haben Nachteile und brauchen oft Hilfe vom Anwalt

Ohne einen Gebärdensprachdolmetscherin können Gehörlose ihre Sicht der Dinge nicht richtig erklären. Missverständnisse bleiben ungelöst. Oft müssen Gehörlose dann zum Anwalt, um ihre Rechte durchzusetzen. Das kostet Zeit und Geld und ist sehr belastend für die Betroffenen. Die Gehörlosen fühlen sich dadurch benachteiligt und nicht ernst genommen.

Polizei muss Dolmetscher*innen zur Verfügung stellen

Damit gehörlose Menschen fair behandelt werden, sollte die Polizei in solchen Situationen immer Gebärdensprachdolmetscher*innen hinzuziehen. Gehörlose haben das Recht auf klare Kommunikation und möchten genauso wie Hörende informiert und ernst genommen werden. Die Polizei muss hier noch viel verbessern, damit auch gehörlose Menschen gleichberechtigt behandelt werden.

Können Hörbehinderte ohne Gebärdensprachdolmetscher*in (GSD) die Aussage verweigern?

Ja, Gehörlose und schwerhörige Menschen können ihre Aussage verweigern, wenn keiner Gebärdensprachdolmetscherin vor Ort ist. Ohne einen GSD ist eine vollständige und faire Kommunikation nicht möglich, und die Polizei kann so nicht sicherstellen, dass die gehörlose Person alle Informationen richtig versteht. Es ist das Recht der Gehörlosen, einen Dolmetscher*in zu fordern, um Missverständnisse und Fehler zu vermeiden. Wenn die Polizei dennoch auf eine Aussage drängt, kann das gegen die Rechte der gehörlosen Person verstoßen.

Wie lange ist die Wartezeit auf einen GSD zumutbar?

Leider kommt es oft vor, dass Gehörlose sehr lange auf einen Gebärdensprachdolmetscherin warten müssen. Die Frage ist, wie lange eine solche Wartezeit zumutbar ist. Gehörlose berichten von Wartezeiten von 20 Minuten oder länger, oft sogar ohne das Versprechen, dass ein*e GSD wirklich kommen wird. Diese langen Wartezeiten sind sehr belastend und machen die Situation noch schwieriger. Es wäre fair, wenn die Polizei sofort einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin organisiert, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Müssen Gehörlose das schriftliche Dolmetschen der Polizei akzeptieren?

Nein, gehörlose Menschen sind nicht verpflichtet, das schriftliche Dolmetschen der Polizei zu akzeptieren. Viele Gehörlose haben Schwierigkeiten mit der Grammatik der Schriftsprache, da sie oft anders strukturiert ist als die Gebärdensprache. Die meisten Gehörlosen fühlen sich in der Gebärdensprache sicherer und verstehen dadurch besser, was die Polizei sagen will. Deshalb ist es ihr Recht, auf einen Gebärdensprachdolmetscherin zu bestehen.

Schriftliches Dolmetschen kann wichtige Informationen verzerren oder missverständlich machen, besonders wenn es um rechtliche oder schwierige Themen geht. Die Polizei sollte daher immer einen Gebärdensprachdolmetscherin organisieren, um sicherzustellen, dass Gehörlose die Situation und ihre Rechte vollständig verstehen können.

Können Polizist*innen Gehörlosen direkt helfen, ohne auf GSD zu warten?

Einige Polizistinnen könnten bereits viel bewirken, indem sie langsamer und deutlicher mit den gehörlosen Menschen sprechen und einfache Erklärungen geben. Noch besser wäre es, wenn in jeder Polizeiwache mindestens drei Beamtinnen Grundkenntnisse in Gebärdensprache hätten, besonders in den Begriffen, die in ihrem beruflichen Alltag wichtig sind. Dies würde die Kommunikation in Notfällen wie Unfällen oder Auseinandersetzungen deutlich verbessern.

Dabei wäre keine staatliche Prüfung nötig, denn es geht nicht darum, die Arbeit von professionellen Gebärdensprachdolmetscherinnen zu ersetzen. Stattdessen könnten die Polizistinnen die Grundzüge der Gebärdensprache nutzen, um erste wichtige Informationen zu übermitteln und die Gehörlosen nicht unnötig warten zu lassen.

Fazit

Damit gehörlose Menschen fair behandelt werden, sollte die Polizei immer schnell einen Gebärdensprachdolmetscherin organisieren. Gehörlose haben das Recht, bei polizeilichen Befragungen keine Aussagen zu machen, solange keine GSD vor Ort ist. Die Polizei muss sicherstellen, dass gehörlose Menschen sich sicher und gut informiert fühlen, und dazu gehört eine schnelle und faire Unterstützung durch Dolmetscherinnen.

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