Home HörgeschädigtPolitikDGB vs. BGG: Eigenes Gesetz oder echte Gleichstellung?

DGB vs. BGG: Eigenes Gesetz oder echte Gleichstellung?

by info@deaf24.com

Berlin – Letzte Woche gab es drei Online-Termine zwischen dem Deutschen Gehörlosen-Bund (DGB), Ministeriumsvertretern, Verbänden und Expertinnen. Thema waren die geplante Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG, §1 ff. BGG) und das Bundeskompetenzzentrum für Gebärdensprache. Der DGB nutzte die Treffen, um Kritik zu äußern. Dabei wird deutlich: Die Gehörlosen stehen im Mittelpunkt, andere Menschen mit Behinderungen werden kaum berücksichtigt. Gleichzeitig zeigt sich, dass einige DGB-Positionen praktisch problematisch oder überzogen sind.

 

Gesetz für alle oder nur für Gehörlose?

Der DGB fordert, dass die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als vollwertige Sprache anerkannt wird. Nicht als Hilfsmittel, sondern als Kultur und Kommunikationsrecht.

Kritikpunkte des DGB am BGG-Entwurf:

  • Angemessene Vorkehrungen (§7 Abs. 3 BGG-neu): Rampen, Lichtsignale oder automatische Türen sollen für private Anbieter nur freiwillig sein, wenn sie „unverhältnismäßig teuer“ sind. Die Regierung schützt die Wirtschaft, aber für Gehörlose bedeutet das: weniger Barrierefreiheit.
  • Beweislast (§7b BGG-neu): Gehörlose müssen oft selbst nachweisen, dass Diskriminierung stattgefunden hat. Dazu braucht es Anwälte oder viel Aufwand.
  • Schadensersatz und Strafen (§14–16 BGG-neu, AGG §15 ff.): Laut DGB werden Diskriminierungen zwar festgestellt, aber oft nicht bestraft und kein Geld gezahlt.

Juristische Klarstellung:

  • Außerhalb von Arbeitsplätzen müssen Unternehmer nicht automatisch Geld zahlen. Schadensersatz oder Schmerzensgeld gibt es nur, wenn ein Gericht dies im Einzelfall bestätigt und ein Anwalt die Klage durchsetzt.
  • Das Beispiel Fahrschule zeigt Diskriminierung (Gericht erkennt sie an), aber Geld gibt es nicht automatisch.
  • Arbeitsplätze sind speziell geschützt (§15 AGG), dort kann Schadensersatz verlangt werden.
  • DGB vereinfacht den Sachverhalt, wenn er behauptet, es gäbe gar keine Ansprüche – juristisch korrekt ist es komplizierter, aber möglich.

 

Praxisbeispiel: Fahrschule

Zur Verdeutlichung nutzt der DGB Beispiele wie Fahrschulen: Gehörlose dürfen oft nicht teilnehmen, weil sie nicht hören können. Das Gericht erkennt Diskriminierung an, aber Schmerzensgeld oder Schadensersatz gibt es meistens nicht. Dieses Beispiel dient nur der Erklärung, nicht als juristische Grundregel.

 

Bundeskompetenzzentrum: Hilfe oder Bürokratie?

Der DGB fordert ein unabhängiges Kompetenzzentrum für DGS. Kritikpunkte:

  • Trennung DGS / Leichte Sprache (§4 BITV, §4 BGG): Beide Gruppen haben unterschiedliche Bedürfnisse. Deshalb sollen getrennte Zentren entstehen.
  • Nicht beim Ministerium: Ein Zentrum beim BMAS könnte zu wenig Selbstbestimmung bieten.
  • Selbstvertretung: Entscheidungen über Stellen oder Programme sollen Gehörlose selbst treffen, nicht nur Hörende.

Problem: Der DGB baut dadurch viel Bürokratie auf, schafft eigene Strukturen, die teuer sind und nicht automatisch bessere Teilhabe bringen. Das Zentrum könnte zu einem „Haus für Gehörlose“ werden, ohne echten politischen Einfluss.

 

Fokus nur auf Gehörlose – andere Gruppen vergessen

Ein großes Problem: Der DGB konzentriert sich fast nur auf Gehörlose. Das ist kritisch:

  • Andere Menschen mit Behinderungen werden kaum berücksichtigt (§3 BGG, UN-BRK Art. 3, 9, 21).
  • Zu strenge Forderungen könnten Arbeitgeber abschrecken, gehörlose Menschen einzustellen.
  • Bürokratische Hürden und Zusatzverfahren können mehr Schaden als Nutzen bringen.

Kritikpunkt: DGB will eigene Gesetze nur für Gehörlose, statt gerechte Lösungen für alle Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

 

Petitionen, Briefe und öffentliche Aktionen: Wirkung fraglich

Der DGB setzt auf Petitionen, Musterbriefe an Abgeordnete und öffentliche Aktionen. Realität:

  • Politiker öffnen Briefe meist nicht selbst, sondern Hilfskräfte.
  • Standardisierte Briefe werden selten wirklich gelesen – vielleicht 5 von 1000.
  • Öffentlichkeitsarbeit erzeugt Aufmerksamkeit, hat aber nicht automatisch Einfluss auf Gesetzesänderungen.

Deaf24 Meinung: Die DGB-Strategie wirkt oft wie Symbolpolitik. Engagement ist sichtbar, echter Einfluss fehlt. Effektiver wäre:

  • Gehörlose direkt in Gespräche einbeziehen (§4 Abs. 3 UN-BRK)
  • Konkrete, persönliche Beispiele nennen
  • Medien nutzen, um politischen Druck aufzubauen

 

Fehler und Widersprüche des DGB

  1. Fokus nur auf Gehörlose – andere Menschen mit Behinderungen werden ignoriert.
  2. Übertreibung beim Schadenersatz – DGB sagt, es gäbe keinen Anspruch, stimmt nur teilweise.
  3. Bürokratieaufbau – Kompetenzzentrum könnte teuer und unpraktisch werden.
  4. Voreilige Ablehnung – Entwürfe werden oft sofort abgelehnt, statt konstruktiv zu verbessern.
  5. Petitionen als Allheilmittel – Massenbriefe bringen kaum Wirkung.

 

Chancen und Risiken

  • Chancen: Entwurf stärkt Barrierefreiheit, DGS und Selbstvertretung.
  • Risiken: Bürokratie, Fokus nur auf Gehörlose, keine Sanktionen, andere Behinderungen werden benachteiligt.
  • Realistische Strategie: Gehörlose sollten aktiv mitgestalten, konkrete Vorschläge einbringen und andere Gruppen mitdenken.

 

Fazit

Gleichstellung für Gehörlose bedeutet Sprache, Kultur und Kommunikationsrecht.

  • Ohne klare Rechte und echte Teilhabe bleibt jede Gesetzesänderung Symbolpolitik.
  • DGB muss realistisch arbeiten: Politikdruck erzeugen, aber klug und konstruktiv, nicht nur ablehnen.
  • Petitionen und Musterbriefe sind nett, aber politischer Einfluss entsteht durch Dialog, konkrete Fälle und Medienarbeit.
  • Es ist wichtig, dass Gehörlose bei Entwürfen, Vorschlägen und Gesprächen eingebunden werden, statt alles voreilig abzulehnen.

Kerngedanke: Gesetze sollen die Rechte aller Menschen mit Behinderungen sichern, nicht nur der Gehörlosen. Symbolische Forderungen und Eigeninteressen allein helfen niemandem im Alltag.

Bild von jessica45 auf Pixabay

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