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Datenschutz in Gefahr? Kritik an GSD-Vermittlung

by info@deaf24.com

Seit Jahrzehnten hat sich das System der Gebärdensprachdolmetscher (GSD) und deren Vermittlung kaum verändert, obwohl es erhebliche strukturelle Probleme gibt. Unser Ziel ist eine radikale Reform, um die bestehenden Missstände zu beseitigen und die Vermittlung effizienter sowie datenschutzkonform zu gestalten.

Aktuelle Probleme bei der GSD-Vermittlung

1. Problem: Auftrag oder Anfrage?

Gehörlose (GL), die einen GSD benötigen, müssen ein Online-Formular mit allen Daten vollständig ausfüllen. Dieses wird unabhängig davon, ob ein Einsatz erfolgt oder nicht, als „Auftrag“ bezeichnet. Allerdings bedeutet das Absenden des Formulars keine Auftragsbestätigung, sondern wird lediglich als „Anfrage“ an die GSD weitergeleitet.

Die GSD erhalten diese Anfragen mit allen angegebenen Daten und entscheiden eigenständig, ob sie den Auftrag annehmen oder ablehnen. Diese Praxis führt zu Unklarheiten und Verzögerungen, da GL davon ausgehen, dass sie bereits einen verbindlichen Auftrag erteilt haben.

2. Problem: Datenschutzverstöße

Ein weiteres erhebliches Problem besteht in der verpflichtenden Angabe einer Kontaktadresse des Ansprechpartners, beispielsweise von Behörden, Ärzten, Krankenhäusern, der Polizei oder Notaufnahmen.

Es stellt sich die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, ohne Zustimmung der dritten Person deren Daten im Formular anzugeben. Dies könnte einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen. Welche Konsequenzen drohen, wenn diese Praxis weiterhin angewendet wird? Müsste eine solche Vorgehensweise nicht sofort gestoppt werden?

Vorschlag für eine bessere Praxis

Um diese Missstände zu beheben, schlagen wir eine datenschutzfreundliche und transparente Reform der GSD-Vermittlung vor:

  1. Minimale Angaben im Anfrageformular:
    • Name des Antragstellers
    • E-Mail-Adresse
    • Zweck des Dolmetschereinsatzes (z. B. Medizin, Behörde, Firma)
    • Stadtteil im Einsatzort (ohne genaue Adresse oder Ansprechpartner)
    • Ungefähre Gesprächszeit
    • Wunschdolmetscher
  2. Anonyme Weiterleitung der Anfragen an GSD:
    • Die GSD sollen Anfragen erhalten, ohne den Namen oder die E-Mail-Adresse des Antragstellers zu sehen.
    • Dies verhindert eine selektive Annahme oder Ablehnung von Aufträgen basierend auf persönlichen Vorlieben der GSD.
  3. Datenweitergabe erst nach Bestätigung des Auftrags:
    • Sobald ein GSD den Auftrag übernimmt, erhält die Vermittlung die vollständigen Einsatzdaten (Einsatzort, genaue Zeit etc.), jedoch weiterhin ohne Namen der Ansprechpartner.
    • Erst beim persönlichen Treffen vor Ort kann der GL die weiteren relevanten Details mitteilen.
    • Genaue Daten werden erst nach dem GSD-Einsatz gemeinsam für die Abrechnung ausgefüllt.

Fazit

Das aktuelle System der GSD-Vermittlung ist ineffizient und birgt datenschutzrechtliche Risiken. Eine Reform, die auf minimale Dateneingabe, anonymisierte Anfragen und eine gezielte Datenweitergabe setzt, würde nicht nur den Schutz der persönlichen Daten verbessern, sondern auch die Vermittlung transparenter und effizienter gestalten.

Diese vorgeschlagenen Änderungen sind notwendig, um die Barrieren für Gehörlose zu reduzieren und gleichzeitig den Datenschutz zu wahren.

Formular muss benutzerfreundlich und vereinfacht werden.


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