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Wann die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt

by info@deaf24.com

Rechtsschutzversicherungen geben vielen Menschen Sicherheit: Sie übernehmen die Kosten für Anwälte und Gerichte, wenn es zu einem rechtlichen Streit kommt. Doch Vorsicht: Nicht in allen Fällen springt die Versicherung ein! Wenn es um Straftaten geht, wie Beleidigung, Rufmord oder Urheberrechtsverletzungen, bleiben die Betroffenen oft auf den Kosten sitzen. Warum das so ist und worauf ihr achten solltet, erfahrt ihr in diesem Artikel – verständlich erklärt mit Beispielen.

Was sind die Straftaten?

Wenn jemand eine Straftat begeht, zahlt die Rechtsschutzversicherung meistens keine Kosten für Anwalt oder Gericht. Das betrifft vor allem Straftaten wie:

  1. Rufmord – Wenn jemand absichtlich falsche Dinge über eine Person sagt, die ihrem Ruf schaden.
    • Beispiel: Lisa erzählt überall, dass ihr Kollege Peter ein Dieb ist, obwohl das nicht stimmt. Peter verliert deswegen seinen Job.
  2. Verleumdung – Ähnlich wie Rufmord, aber auch, wenn man Lügen über jemanden verbreitet, um ihm absichtlich zu schaden.
    • Beispiel: Max schreibt online, dass Anna ein Betrüger ist, obwohl er keine Beweise hat. Anna bekommt Probleme mit der Polizei.
  3. Urheberrechtsverletzung – Wenn jemand Inhalte wie Bilder, Texte oder Musik benutzt, ohne Erlaubnis vom Urheber.
    • Beispiel: Marie kopiert ein Foto aus dem Internet und verkauft es als ihr eigenes. Der Fotograf verklagt sie.
  4. Beleidigung – Wenn man jemanden mit Worten oder Gesten angreift oder herabsetzt.
    • Beispiel: Jonas nennt seinen Nachbarn „dumm“ und „faul“ während eines Streits. Der Nachbar zeigt Jonas an.
  5. Hassrede – Wenn jemand öffentlich eine Gruppe oder Person wegen ihrer Herkunft, Religion, Sexualität usw. angreift.
    • Beispiel: Sophie schreibt in sozialen Medien, dass alle Menschen einer bestimmten Religion „gefährlich“ seien.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung für Anwaltsberatung?

Manche Rechtsschutzversicherungen zahlen nur für die Beratung durch einen Anwalt. Aber sie übernehmen keine Kosten für die Verteidigung im Gericht, wenn es um Straftaten geht.

  • Beispiel: Lisa möchte wissen, ob sie jemanden verklagen kann, weil sie beleidigt wurde. Die Rechtsschutzversicherung kann in diesem Fall die Anwaltskosten übernehmen, aber nicht, wenn Lisa selbst angezeigt wird.

Was kann man tun?

  • Versicherung prüfen: Schaut genau, was in eurer Rechtsschutzversicherung steht. Oft sind Streitigkeiten im Alltag versichert (z. B. bei einem Autounfall oder einem Mietstreit), aber keine Straftaten.
  • Keine Beleidigungen oder falsche Behauptungen verbreiten: Das kann schnell teuer werden, wenn jemand Anzeige erstattet.
  • Urheberrecht beachten: Benutzt nur Inhalte, die euch gehören oder für die ihr eine Erlaubnis habt.

Zusammenfassung

Die Rechtsschutzversicherung hilft meistens bei Konflikten, die keine Straftaten sind, wie Streit mit dem Vermieter oder Arbeitgeber. Bei Straftaten wie Rufmord, Beleidigung oder Urheberrechtsverletzung müsst ihr die Kosten für Anwälte und Gerichte oft selbst zahlen. Passt also auf, was ihr sagt oder schreibt, besonders online!

Bild von LEANDRO AGUILAR auf Pixabay

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