Für viele gehörlose und hörgeschädigte Menschen war das Telefonieren früher ein großes Hindernis. Ohne Ton, ohne Stimme – wie soll man da mit jemandem telefonieren, der hört?
Heute ist das anders: Mit dem Vermittlungsdienst können Gehörlose und Hörgeschädigte selbst telefonieren – mit Unterstützung eines Dolmetschers. Dieser Dienst übersetzt Gespräche zwischen hörenden und nicht hörenden Menschen – in Gebärdensprache oder Schriftsprache. So wird Inklusion möglich – im Alltag, bei Terminen, bei der Arbeit und in wichtigen Lebenssituationen.
Gehörlose und hörgeschädigte Menschen können dank eines Vermittlungsdienstes problemlos telefonieren – mit Hilfe von Gebärdensprachdolmetschern oder Schriftdolmetschern. In diesem Artikel erklären wir euch einfach, verständlich und vollständig, wie der Dienst funktioniert, wer ihn bezahlt und was ihr dabei beachten solltet.
Was ist ein Vermittlungsdienst?
Ein Vermittlungsdienst hilft gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen dabei, mit hörenden Personen zu telefonieren. Das bedeutet: Auch wenn ihr nicht hören oder sprechen könnt, könnt ihr mit einem Dolmetscher zwischen euch und der hörenden Person live ein Telefonat führen – entweder mit Gebärdensprache oder in schriftlicher Form.
Wie funktioniert das für gehörlose Menschen?
Damit ihr telefonieren könnt, braucht ihr:
- einen PC oder Laptop mit Kamera
- oder ein Smartphone oder Tablet
Dann öffnet ihr die App oder Website vom Vermittlungsdienst (z. B. Tess). Dort wird per Videoverbindung ein Gebärdensprachdolmetscher zugeschaltet.
Schritt für Schritt:
- Ihr gebärdet dem Dolmetscher, wen ihr anrufen wollt (z. B. Arztpraxis, Behörde, Familie).
- Der Dolmetscher ruft die gewünschte Nummer an.
- Wenn die andere Person abnimmt, dolmetscht er das gesamte Gespräch – also:
- von Gebärdensprache in gesprochene Sprache
- und von gesprochener Sprache zurück in Gebärdensprache
So könnt ihr beide miteinander sprechen – obwohl der eine hört und der andere nicht.
Wie funktioniert das mit Schriftdolmetschern?
Manche hörgeschädigte Menschen können nicht gebärden, aber gut lesen und schreiben. Auch für sie gibt es eine Möglichkeit:
- Ihr schreibt dem Schriftdolmetscher über die App oder Webseite, wen ihr anrufen wollt.
- Der Dolmetscher ruft die Person für euch an.
- Die Antworten werden euch in Textform auf dem Bildschirm angezeigt.
- Ihr könnt auch selbst schreiben – oder mitsprechen, wenn ihr möchtet.
Was ist mit Menschen, die gut sprechen, aber schlecht hören?
Hörgeschädigte Personen, die selbst gut sprechen, können auch direkt mit dem Gesprächspartner sprechen. Der Vermittlungsdienst zeigt ihnen die Antworten als Text auf dem Bildschirm an. So kann man sich trotzdem gut unterhalten.
Können hörende Menschen gehörlose Menschen anrufen?
Ja! Auch hörende Menschen können den Dienst nutzen, um eine gehörlose oder hörgeschädigte Person anzurufen. Dafür rufen sie einfach beim Vermittlungsdienst an.
Der Dolmetscher ruft dann die gehörlose oder hörgeschädigte Person per App oder Videochat an – und dolmetscht das Gespräch live in beide Richtungen.
Wer bietet den Dienst an?
Die Telekommunikationsanbieter (z. B. Telekom, Vodafone) haben erklärt, dass sie den Vermittlungsdienst nicht selbst betreiben wollen.
Deshalb hat die Bundesnetzagentur (das ist eine staatliche Behörde) eine öffentliche Ausschreibung gemacht. Dabei wurde entschieden, welches Unternehmen den Vermittlungsdienst übernehmen soll.
Die Firma Tess – Sign & Script Relay-Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH hat den Zuschlag bekommen und bietet den Dienst bis mindestens März 2029 an.
Mehr Infos gibt es hier:
www.tess-relay-dienste.de
Wer bezahlt den Vermittlungsdienst?
Ein solcher Dienst kostet natürlich Geld: Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher müssen bezahlt werden, genauso wie die Technik dahinter.
So läuft die Finanzierung:
- Die Telekommunikationsanbieter (z. B. Telekom, Vodafone, O2) zahlen den größten Teil.
- Die hörgeschädigten Nutzer*innen bekommen monatlich kostenlose Minuten.
Aktuelle Regelung für private Nutzung:
| Jahr | Minuten pro Monat kostenlos |
|---|---|
| 2024 | 30 Minuten |
| 2026 | 40 Minuten |
| 2027 | 50 Minuten |
| 2028 | 60 Minuten |
Wenn ihr mehr als diese Minuten telefonieren möchtet, müsst ihr einen günstigen Betrag selbst zahlen. Die genauen Preise findet ihr auf der Tess-Webseite.
Für berufliche Nutzung (z. B. bei der Arbeit, mit Ämtern) gibt es eigene Regeln und oft eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber oder Kostenträger.
Rechtliche Grundlage
Der Vermittlungsdienst ist im Telekommunikationsgesetz geregelt.
Die rechtliche Grundlage ist:
§ 51 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Wo bekomme ich aktuelle Informationen?
Wenn sich etwas ändert – zum Beispiel:
- Bereitstellungszeiten
- Gebühren
- Technische Infos
… findet ihr alle Neuigkeiten auf der offiziellen Webseite von Tess:
Fazit
Dank des Vermittlungsdienstes können gehörlose und hörgeschädigte Menschen gleichberechtigt telefonieren – ganz egal, ob mit Gebärdensprache oder Schrift. Der Dienst ist einfach zu bedienen, zuverlässig und wird vom Staat sowie den Telekommunikationsunternehmen unterstützt.
Es lohnt sich, diesen Dienst zu nutzen – sowohl privat als auch beruflich!
Wenn ihr Fragen habt oder Probleme beim Zugang zum Vermittlungsdienst habt, kann euch eure Beratungsstelle oder Interessenvertretung (z. B. der Gehörlosenverband oder Deaf24) unterstützen.

