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Rente: Diese Zuschüsse lassen sich viele Rentner entgehen

by info@deaf24.com

Viele Rentnerinnen und Rentner verzichten auf Geld, das ihnen gesetzlich zusteht. Fachleute schätzen, dass Hunderttausende Anspruch auf Zuschüsse haben, diese aber nicht abrufen. Gründe sind fehlende Informationen, bürokratische Hürden oder auch Scham. Dabei ist die Antragstellung oft unkompliziert. Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt betont: „Man muss das Geld nur abrufen.“

In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Zuschüsse, zeigen Beispiele aus der Praxis und geben Tipps, wie Rentnerinnen und Rentner ihren Anspruch prüfen können.

 

Zuschuss zur Krankenversicherung: Bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente

Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind, können einen Teil der Beiträge von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erstattet bekommen.

  • Höhe: Bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente.
  • Berechnung: Halber allgemeiner Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 Prozent) plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag (1,25 Prozent).
  • Begrenzung: Maximal die Hälfte der tatsächlichen Beiträge.
  • Wichtig: Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erhalten keinen Zuschuss.
  • Antrag: Formlos bei der DRV; rückwirkend bis zu zwölf Monate möglich.

Dieser Zuschuss kann monatlich mehrere zehn bis über hundert Euro betragen und die Haushaltskasse deutlich entlasten.

 

Wohngeld Plus: Mehr Geld für Miete und Lasten ab 2025

Seit Januar 2025 gilt das reformierte „Wohngeld Plus“. Der Zuschuss für Mieterinnen und Mieter wurde deutlich erhöht.

  • Durchschnittlicher Zuschuss: 220 Euro pro Monat, rund 15 Prozent mehr als zuvor.
  • Berechnung: Abhängig von Miete, Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe der Kommune.
  • Freibetrag für Rentner: Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, behält 100 Euro der Rente sowie 30 Prozent des darüber liegenden Betrags bei der Berechnung unberücksichtigt. Maximal für 2025: 281,50 Euro.
  • Antrag: Bei der Wohngeldbehörde, oft auch online möglich.

Die Reform hilft besonders Rentnerinnen und Rentnern mit kleiner Rente, die bisher knapp kalkulierten Haushalt zu stabilisieren.

 

Lastenzuschuss: Hilfe für Eigentümer mit niedriger Rente

Auch Eigentümer können Wohngeld erhalten – dann als Lastenzuschuss. Dieser deckt Zins-, Tilgungs- und Bewirtschaftungskosten ab, sofern Einkommen und Wohnfläche die Grenzen einhalten.

  • Voraussetzung: Selbstnutzung der Immobilie, keine Vermietung.
  • Antrag: Bei der Wohngeldstelle, Unterlagen zu Darlehen, Nebenkosten und Einkommensnachweis nötig.
  • Effekt: Ab 2025 durchschnittlich 30 Euro mehr pro Monat für Eigentümer.

Viele ältere Eigentümer scheuen den Aufwand, obwohl der Zuschuss die Haushaltskasse spürbar entlasten kann.

 

Entlastungsbudget in der Pflege: 3.539 Euro pro Jahr ab Juli 2025

Ab Juli 2025 werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege in ein gemeinsames Budget zusammengefasst.

  • Anspruch: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
  • Höhe: 3.539 Euro pro Jahr.
  • Verwendung: Kosten für stationäre Unterbringung oder Ersatzpflege, z. B. wenn Angehörige ausfallen.
  • Antrag: Rechnungen einreichen, Nachweis reicht; keine Vorabantragstellung nötig.

Dieses flexible Budget erleichtert pflegenden Angehörigen die Organisation und spart Zeit, die bisher für komplizierte Teilbudgets nötig war.

 

Mehr für Erwerbsminderungsrentner: Zuschlag bis 7,5 Prozent

Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und Juni 2014 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag von 7,5 Prozent.

  • Für Renten ab Juli 2014 bis Ende 2018: 4,5 Prozent Zuschlag.
  • Auszahlung: Meist automatisch durch die DRV.
  • Tipp: Wer keine Erhöhung bemerkt, sollte eine Überprüfung beantragen; Nachzahlungen sind möglich.

 

Mütterrente: Kindererziehungszeiten korrekt eintragen

Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente: knapp 39 Euro pro Jahr in Westdeutschland, 38 Euro in Ostdeutschland.

  • Wichtig: Zeiten müssen korrekt zugeordnet sein. Viele Mütter und auch Väter haben dies noch nicht beantragt.
  • Formular: V0800 der DRV ermöglicht nachträgliche Feststellung oder Korrektur.
  • Nachzahlung: Rückwirkend möglich, auch für laufende Renten.

 

Praxisbeispiele

Beispiel 1 – Krankenversicherungs- und Wohngeldzuschuss:
Helga M., 69 Jahre, bezog eine Bruttorente von 1.200 Euro. Ihre freiwillige Krankenversicherung kostete 210 Euro monatlich. Durch den Krankenversicherungszuschuss erhielt sie 102,60 Euro zurück, rückwirkend für 12 Monate. Zusätzlich erhielt sie Wohngeld Plus in Höhe von 184 Euro. Zusammen stieg ihr monatliches Einkommen um 290 Euro – genug, um gestiegene Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Beispiel 2 – Lastenzuschuss und Pflegebudget:
Wilhelm K., 77, pflegt seine Schwiegermutter im Pflegegrad 3. Er erhielt 145 Euro Lastenzuschuss für sein abbezahltes Haus und kann das neue Entlastungsbudget von 3.539 Euro pro Jahr nutzen. So kann er Kurzzeitpflege finanzieren und seine Haushaltskasse stabilisieren, ohne Erspartes angreifen zu müssen.

 

Warum sich der Gang zum Amt lohnt

Alle Zuschüsse helfen, Altersarmut zu verhindern und Lebensqualität zu sichern. Sie wirken nur, wenn Rentnerinnen und Rentner aktiv werden.

  • Fachleute raten: Bescheide prüfen, Anträge frühzeitig stellen, ggf. Beratung nutzen.
  • Scham ist fehl am Platz: Das Geld gehört den Menschen, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben.

Wer seine Ansprüche nutzt, sichert sich nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch das gute Gefühl, Leistungen zu erhalten, die ihm rechtmäßig zustehen.

 

Fazit

Viele Rentnerinnen und Rentner verschenken Geld, das ihnen zusteht. Ob Krankenversicherungszuschuss, Wohngeld Plus, Lastenzuschuss, Pflegebudget oder Mütterrente – die Antragstellung lohnt sich fast immer. Fachliche Beratung, sorgfältiges Prüfen der Bescheide und das Nutzen von Formularen können den finanziellen Spielraum deutlich erhöhen. Aktiv werden zahlt sich aus: Mehr Rente im Portemonnaie und Sicherheit im Alltag.

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