Der gehörlose Vlogger Sascha Nuhn, der auch Vorstand für Politik beim Hessischen Verband der Gehörlosen (HVGHM) ist, hat in einem privaten Video (deafhash) Kritik an Deaf24 geäußert. Er sagt, dass Deaf24 in einem Bericht über den Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) nicht sachlich und professionell gewesen sei.
Dabei spricht Sascha Nuhn nicht im Namen des HVGHM, sondern als Privatperson.
Doch was steckt hinter dieser Kritik? Und wie reagiert Deaf24 darauf?
Was genau kritisiert Sascha Nuhn?
Er behauptet, der Bericht von Deaf24 über den LVBYGL sei unsachlich.
Doch in Wirklichkeit hat Deaf24 über Tatsachen berichtet:
🔹 Die Inhalte stammen aus öffentlichen Quellen und Videos,
🔹 es wurden Originalzitate und Fakten verwendet,
🔹 es wurde nichts erfunden, sondern klar benannt.
Also: Die Kritik an Deaf24 ist unbegründet. Die Berichterstattung war faktenbasiert und fair.
Der neue Vorschlag von Sascha Nuhn – ein Eilantrag
In seinem Video schlägt Sascha Nuhn zusätzlich vor, dass der LVBYGL einen Eilantrag in einer Versammlung stellen soll, um Verstöße gegen Einladungsfristen zu „heilen“.
Er erklärt:
• Auch wenn Fristen nicht eingehalten wurden, kann die Versammlung per Abstimmung den Antrag nachträglich zulassen,
• Voraussetzung ist, dass die Satzung dies erlaubt,
• Der Antrag muss als dringlich begründet werden – z. B. wegen neuer Entwicklungen oder drohender Schäden.
• Juristisch ist das korrekt. So etwas nennt man eine „Heilung“ von Formfehlern.
Aber jetzt die entscheidende Frage:
Ist es seriös, wenn sich der LVBYGL nur auf die Satzung konzentriert, obwohl viele Gehörlose mit der Leistung des Verbands sehr unzufrieden sind?
Diese Frage stellen sich viele Gehörlose – und auch Deaf24.
Denn:
• Die Satzung ist wichtig – sie regelt Abläufe.
• Aber: Die Bedürfnisse der Mitglieder und der Gehörlosen in Bayern sind genauso wichtig.
• Wenn nur über Satzungen gesprochen wird, aber Probleme im Alltag nicht gelöst werden – dann verfehlt der Verband seinen Zweck.
➤ Ein Verband ist nicht für Paragrafen da, sondern für die Menschen.
Wenn Gehörlose sagen:
„Wir bekommen keine Dolmetscher, die Kommunikation klappt nicht, der Verband kümmert sich nicht!“
… dann reicht es nicht, nur auf die Satzung zu verweisen.
Was steht in der Satzung des LVBYGL?
In der Satzung des Landesverbands Bayern der Gehörlosen steht u.a.:
„Der Verband vertritt die Interessen der Gehörlosen in Bayern und unterstützt sie bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“
Das bedeutet:
• Die Ziele sind gut – aber sie müssen auch umgesetzt werden.
• Nur über Satzungen und Formalien zu reden, hilft den Betroffenen nicht weiter, wenn Probleme ungelöst bleiben.
Fazit: Satzung darf kein Schutzschild gegen Kritik sein
Deaf24 sagt klar:
• Kritik ist kein Angriff. Kritik ist wichtig. Kritik ist ein Teil der Demokratie.
Wenn ein Verband nur mit Paragraphen antwortet, aber keine Lösungen bietet, dann wirkt das so, als wolle man sich hinter Regeln verstecken.
• Satzungen sollen helfen – nicht abschotten.
• Die Stimme der Gehörlosen muss im Mittelpunkt stehen, nicht juristische Spitzfindigkeiten.

