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Kein Telefon, kein Video: Gehörlose Gefangene isoliert

by info@deaf24.com

Der Kontakt zur Familie ist für Menschen im Gefängnis wichtig. Gespräche mit Angehörigen geben Halt, vermitteln Sicherheit und helfen, psychische Belastungen zu bewältigen. Für gehörlose Gefangene ist dieser Kontakt jedoch oft stark eingeschränkt oder sogar unmöglich. Der Grund liegt nicht im fehlenden Willen, sondern vor allem in veralteter Technik, hohen Kosten und mangelnder Anpassung an die tatsächlichen Kommunikationsbedürfnisse der Deaf-Community. In vielen US-Gefängnissen wird bis heute auf Systeme gesetzt, die seit Jahrzehnten überholt sind. Die Folgen sind Isolation, Missverständnisse und eine zusätzliche Benachteiligung einer ohnehin verletzlichen Gruppe.

 

Alte Technik statt moderner Kommunikation

In den meisten US-Gefängnissen steht gehörlosen Gefangenen lediglich ein sogenanntes TTY- oder TDD-Gerät (Texttelefon) zur Verfügung. Diese Technik wurde bereits in den 1960er-Jahren entwickelt. Nutzerinnen und Nutzer tippen ihre Nachrichten Buchstabe für Buchstabe ein. Die Nachricht wird über Telefonleitungen übertragen und entweder von einer Relaisstelle vorgelesen oder erscheint auf einem zweiten TTY-Gerät beim Empfänger.

Das Problem: Diese Technik passt nicht mehr zur heutigen Lebensrealität der meisten gehörlosen Menschen. Viele Haushalte nutzen längst Videophone, mit denen in Gebärdensprache kommuniziert wird. Schriftliches Englisch ist für viele Gehörlose nicht die Muttersprache, sondern eine Zweitsprache. TTY verlangt jedoch nicht nur gute Schreibkenntnisse, sondern auch Erfahrung mit einer sehr alten, langsamen und fehleranfälligen Technik.

 

Langsam, teuer und oft unbrauchbar

Berichte aus Gefängnissen zeigen, dass TTY-Geräte häufig defekt oder gar nicht verfügbar sind. Verbindungen brechen ab, Texte kommen verzerrt an oder Gespräche werden blockiert. Selbst wenn alles funktioniert, dauert ein Gespräch extrem lange. In der begrenzten Telefonzeit von oft nur 15 Minuten bleibt kaum Raum für echten Austausch.

Hinzu kommen hohe Kosten. In manchen Bundesstaaten kostet ein zehnminütiges TTY-Gespräch ein Vielfaches eines normalen Telefonats – teilweise über 20 US-Dollar. Für viele Gefangene und ihre Familien ist das nicht bezahlbar. Die Kommunikation wird dadurch nicht nur erschwert, sondern faktisch verhindert.

 

Kein Anschluss an die eigene Community

Ein weiteres großes Problem: Wenn gehörlose Gefangene mit gehörlosen Familienmitgliedern oder Freunden sprechen möchten, benötigen beide Seiten ein TTY-Gerät. Doch viele Gehörlose besitzen heute keines mehr, weil sie vollständig auf Videotelefonie umgestiegen sind. Relaisdienste vermitteln zudem in der Regel keine Gespräche zwischen zwei gehörlosen Personen. Das bedeutet: Selbst wenn beide Seiten kommunizieren wollen, gibt es oft keinen technischen Weg.

Mehrere Gefangene berichten, dass sie über Monate oder sogar Jahre keinen Kontakt zu ihren Familien hatten. Gerade bei langen Haftstrafen führt das zu tiefer sozialer Isolation.

 

Videophone als Lösung – aber nur nach Klagen

Technisch gäbe es längst eine bessere Lösung: Videophone mit Video-Relay-Services (VRS). Damit können gehörlose Menschen in Gebärdensprache kommunizieren, unterstützt durch professionelle Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Die Kosten für diese Gespräche werden in den USA über einen Fonds der Regulierungsbehörde FCC gedeckt, der durch eine kleine Abgabe auf Telefonrechnungen finanziert wird.

Trotzdem installieren viele Gefängnisse Videophone erst nach jahrelangen Gerichtsverfahren. Seit 2010 wurden mehrere Bundesstaaten verklagt, weil sie gehörlosen Gefangenen keinen gleichwertigen Telefonzugang ermöglichten. Einige Staaten haben nach Klagen Videophone eingeführt, andere Verfahren laufen noch. Einzelne Bundesstaaten haben erst nach starkem Druck von Bürgerrechtsorganisationen gehandelt.

 

Sicherheitsbedenken und Gegenargumente

Gefängnisverwaltungen begründen ihre Zurückhaltung oft mit Sicherheitsbedenken. Videophone benötigen Internetverbindungen, und es besteht die Sorge vor unkontrollierter Kommunikation. Anbieter verweisen jedoch darauf, dass Videotelefonate aufgezeichnet, überwacht und technisch eingeschränkt werden können – ähnlich wie normale Telefonate.

Erfahrungen aus Bundesstaaten, die Videophone eingeführt haben, zeigen bislang keine gravierenden Sicherheitsprobleme. Verantwortliche berichten vielmehr von positiven Effekten: weniger Frustration, bessere Kommunikation und ein fairerer Umgang mit gehörlosen Gefangenen.

 

Mehr als Telefonate: Alltag ohne Sprache

Die eingeschränkte Kommunikation betrifft nicht nur Telefonate. Viele gehörlose Gefangene haben keinen regelmäßigen Zugang zu Gebärdensprachdolmetschern, selbst bei Arztbesuchen, Anhörungen oder Disziplinarverfahren. Ansagen im Gefängnis erfolgen meist nur mündlich. Bildungsangebote, Arbeitsprogramme oder Selbsthilfegruppen bleiben oft unzugänglich.

Einige Gefängnisse trennen gehörlose Gefangene sogar voneinander, aus Angst vor angeblicher „geheimer Kommunikation“ in Gebärdensprache. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer Form der „kommunikativen Einzelhaft“.

 

Wer trägt Verantwortung für diese Misere?

Die schwierige Situation gehörloser Gefangener entsteht nicht zufällig. Sie ist das Ergebnis von strukturellen Versäumnissen, fehlender Zuständigkeit und mangelndem politischen Druck. Eine einzelne Organisation allein dafür verantwortlich zu machen, wäre zu einfach. Vielmehr tragen mehrere Ebenen gemeinsam Verantwortung – durch aktives Handeln, aber auch durch Unterlassen.

Rolle der Landesverbände

Landesgehörlosenverbände vertreten die Interessen gehörloser Menschen auf regionaler Ebene. Sie stehen in Kontakt mit Politik, Behörden und sozialen Einrichtungen. In der Praxis liegt ihr Fokus jedoch häufig auf Kulturarbeit, Freizeitangeboten und internen Strukturen. Themen wie Justizvollzug, Haftbedingungen oder Telekommunikation im Gefängnis werden oft als „Randthemen“ betrachtet.

Kritisch wird angemerkt, dass Landesverbände selten öffentlich Druck ausüben, wenn gehörlose Menschen in Haft benachteiligt werden. Stellungnahmen, Kampagnen oder systematische Nachfragen bei Justizministerien bleiben vielfach aus. Dadurch fehlt ein sichtbares politisches Signal, dass es sich um ein relevantes Menschenrechts- und Teilhabethema handelt.

Gehörlosenberatungsstellen: Nähe zur Praxis, begrenzter Handlungsspielraum

Gehörlosenberatungsstellen haben meist direkten Kontakt zu Betroffenen. Sie kennen individuelle Probleme sehr genau – auch jene von gehörlosen Menschen im Strafvollzug oder nach der Entlassung. Gleichzeitig sind viele Beratungsstellen personell und finanziell stark eingeschränkt. Ihr Auftrag ist häufig auf Einzelfallhilfe begrenzt.

Strukturelle Missstände, etwa fehlende technische Ausstattung in Gefängnissen oder mangelnder Zugang zu Gebärdensprache, können von Beratungsstellen meist nur dokumentiert, aber nicht nachhaltig verändert werden. Zudem sind viele Beratungsstellen von öffentlichen Fördermitteln abhängig, was die Bereitschaft zur offenen Kritik gegenüber staatlichen Stellen einschränken kann.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB)

Der Deutsche Gehörlosen-Bund versteht sich als bundesweite Interessenvertretung der Deaf-Community. Er hat Zugang zu politischen Entscheidungsträgern und wirkt an Gesetzgebungsverfahren mit. Gerade deshalb wird von vielen erwartet, dass er auch schwierige Themen wie Justiz, Haft und strukturelle Diskriminierung klar anspricht.

In der öffentlichen Wahrnehmung spielt das Thema „gehörlose Menschen im Strafvollzug“ jedoch bislang kaum eine Rolle in der Arbeit des DGB. Es gibt nur wenige bekannte Positionspapiere oder öffentlich kommunizierte Initiativen zu diesem Bereich. Kritikerinnen und Kritiker aus der Community fragen daher, warum ein so gravierender Ausschluss von Kommunikation und Teilhabe nicht stärker thematisiert wird.

Staatliche Stellen als Hauptverantwortliche

Unabhängig von der Rolle der Verbände liegt die Hauptverantwortung bei den staatlichen Institutionen: Justizministerien, Strafvollzugsbehörden und Gefängnisleitungen. Sie entscheiden über technische Ausstattung, Sicherheitskonzepte und den Umgang mit Menschen mit Behinderungen.

Internationale Abkommen wie die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten Staaten dazu, barrierefreie Kommunikation sicherzustellen – auch im Strafvollzug. Wenn veraltete Technik eingesetzt wird oder moderne Lösungen erst nach Klagen eingeführt werden, zeigt das ein strukturelles Defizit in der Umsetzung bestehender Rechte.

Ein Zusammenspiel aus Schweigen und Zuständigkeitslücken

Die Misere entsteht letztlich aus einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren:

  • fehlender politischer Priorität,
  • zu wenig öffentlichem Druck,
  • begrenzten Ressourcen in der Beratung,
  • und einer Verbandslandschaft, die dieses Thema bislang nicht konsequent in den Mittelpunkt stellt.

Für Betroffene bedeutet das jahrelange Isolation, eingeschränkte Rechtsdurchsetzung und psychische Belastung. Die Verantwortung dafür ist geteilt – aber die Folgen tragen allein die gehörlosen Gefangenen und ihre Familien.

 

Journalistisches Fazit

Es gibt keine verlässlichen Zahlen darüber, wie viele gehörlose Menschen in US-Gefängnissen leben. Schätzungen gehen jedoch von mehreren Prozent der gesamten Gefängnisbevölkerung aus. Ihre Situation zeigt deutlich, wie technische Rückständigkeit und institutionelle Haltungen zu struktureller Ausgrenzung führen können.

Videophone allein lösen nicht alle Probleme. Entscheidend ist auch die Einstellung der Verantwortlichen. Ohne Verständnis für die Deaf-Community und ihre Sprache bleiben selbst moderne Technologien wirkungslos. Der Zugang zu Kommunikation ist kein Luxus, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Würde, Teilhabe und Menschlichkeit – auch hinter Gefängnismauern.

Bild von Thomas Rüdesheim auf Pixabay

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