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Irreführende Hörgeräte-Werbung täuscht Gehörlose

by info@deaf24.com

Immer mehr „unsichtbare“ Hörgeräte werden im Internet beworben – für Gehörlose sind sie oft nicht geeignet. Deaf24 warnt vor unseriösem Datenhunger und fehlender Transparenz.

Das Thema Hörgeräte ist für Menschen mit Hörbehinderung von großer Bedeutung. Immer wieder werden in Werbeanzeigen kleine, „unsichtbare“ oder besonders moderne Hörgeräte angepriesen, die man angeblich einfach und ohne Termin testen kann. Die Werbung wirkt modern, ansprechend und scheint gezielt auf Betroffene ausgerichtet zu sein. Doch für viele Gehörlose ist das, was dort beworben wird, technisch vollkommen ungeeignet.

Die angebotenen Hörgeräte sind in der Regel nur für hochgradig Schwerhörige gedacht – Menschen, die noch ein gewisses Resthörvermögen besitzen und einen Hörverlust bis etwa 50 Dezibel haben. Für gehörlose Menschen, die keinen oder kaum Hörsinn mehr haben, bieten diese Geräte keinen Nutzen. Das wird in der Werbung jedoch nur selten klar und verständlich kommuniziert.

Dieses fehlende Informationsangebot führt nicht nur zu falschen Erwartungen, sondern auch zu einem Problem mit dem Datenschutz: Über sogenannte Online-Formulare verlangen viele Anbieter umfangreiche persönliche und gesundheitsbezogene Daten, ohne deutlich zu machen, warum sie diese brauchen oder was damit passiert. Deaf24 deckt diese Entwicklung kritisch auf und weist auf eine „Datenfalle“ hin, in die viele Gehörlose tappen.

 

Warum sind die Hörgeräte für Gehörlose ungeeignet?

Hörgeräte funktionieren nur, wenn noch genügend Resthörvermögen vorhanden ist. Sie verstärken die vorhandenen Signale und erleichtern so das Hören. Bei Gehörlosen, die einen sehr hohen Hörverlust haben oder komplett taub sind, können solche Hörgeräte die fehlenden Hörsignale nicht ersetzen. Die Technik stößt hier an ihre Grenzen.

Stattdessen sind für Gehörlose andere Kommunikationsformen zentral: Gebärdensprache, visuelle Hilfen, spezielle technische Geräte (wie Cochlea-Implantate, wenn geeignet) oder barrierefreie Kommunikationswege.

Die Werbung für „unsichtbare“ oder „winzige“ Hörgeräte lässt jedoch häufig offen, für wen genau diese Geräte gedacht sind. Das führt bei vielen Gehörlosen zu falschen Hoffnungen, die nicht erfüllt werden können. Gleichzeitig sind sie oft nicht informiert, dass diese Geräte eben nur bei einem bestimmten Grad der Schwerhörigkeit wirklich funktionieren.

 

Die versteckte Datenfalle: Warum sollten Gehörlose vorsichtig sein?

Viele Anzeigen im Internet leiten auf Formulare weiter, die vor allem persönliche Daten abfragen: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, teilweise sogar Gesundheitsdaten oder Hörverluste.

Viele Nutzer wissen nicht, dass sie damit umfangreiche Informationen weitergeben, die von den Anbietern oft für aggressive Marketingmaßnahmen genutzt werden. Wiederholte Anrufe, Werbung per E-Mail oder sogar Datenweitergaben an andere Firmen sind für viele Betroffene die Folge.

Deaf24 bezeichnet die Anbieter, die ohne klare und transparente Hinweise Daten in großer Menge sammeln, als „Datenhaie“. Es fehlt oft ein klarer Hinweis darauf, für wen die Geräte geeignet sind und was mit den Daten geschieht.

Nach dem Datenschutzrecht müssen Unternehmen eigentlich transparent machen, warum Daten gesammelt werden, wie lange sie gespeichert werden und ob sie an Dritte weitergegeben werden. In der Praxis verstecken sich viele Anbieter jedoch in kleingedruckten Passagen, die von den meisten nicht gelesen werden.

 

Ist solche Werbung überhaupt erlaubt?

Werbung für Hörgeräte ist grundsätzlich erlaubt und ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung. Allerdings gelten strenge Regeln, die Irreführung und Täuschung verbieten.

Wenn Anbieter verschweigen, dass die Hörgeräte nur für hochgradig Schwerhörige geeignet sind, kann das als irreführende Werbung gelten. Damit verstößt die Werbung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Auch die mangelnde Transparenz beim Datenschutz kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In Deutschland überwacht die Wettbewerbszentrale solche Fälle. Diese Institution kann gegen Unternehmen vorgehen, die mit irreführender Werbung Verbraucher täuschen, und im Extremfall Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen verlangen.

Ob die Wettbewerbszentrale in Einzelfällen aktiv wird, hängt von vielen Faktoren ab – beispielsweise, ob Beschwerden vorliegen und wie gravierend die Täuschung eingeschätzt wird.

 

Warum warnt der Deutsche Gehörlosen-Bund nicht?

Viele Mitglieder der Deaf-Community fragen sich, warum der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) keine offizielle Warnung vor dieser irreführenden Werbung veröffentlicht.

Ein möglicher Grund liegt im Fokus des DGB: Der Verband arbeitet primär an politischen und sozialen Themen, etwa Barrierefreiheit, Dolmetscher-Versorgung oder Inklusion. Die Prüfung von Produktwerbung oder die Veröffentlichung von Warnungen zu einzelnen Angeboten gehören nicht zu seinen Kernaufgaben.

Außerdem kann es rechtlich schwierig sein, eine offizielle Warnung herauszugeben, da dies als Produktbewertung oder Negativbewertung verstanden werden kann, was rechtliche Risiken birgt.

Nicht zuletzt spielen Ressourcen und Personal eine Rolle: Der DGB ist oft mit vielen anderen wichtigen Themen beschäftigt und kann nicht jeden Werbetrend überwachen.

 

Tipps für die Deaf-Community: So schützt ihr euch

  • Gebt persönliche Daten nur an vertrauenswürdige Stellen weiter.
  • Lasst euch vor dem Kauf oder Test von Hörgeräten immer unabhängig beraten – am besten von Fachleuten, die eure Bedürfnisse kennen.
  • Bedenkt: Hörgeräte sind nur für hochgradig Schwerhörige sinnvoll, nicht für Gehörlose.
  • Seid skeptisch bei Werbeversprechen wie „kostenlos testen“, „unsichtbar“ oder „einfach ohne Termin“.
  • Meldet zweifelhafte Werbung und dubiose Anbieter an Deaf24 oder Verbraucherorganisationen.

 

Fazit: Wachsam bleiben und Forderungen stellen

Die Flut an irreführender Hörgeräte-Werbung im Internet ist für die Gehörlosen-Community eine große Herausforderung. Die Geräte sind für Gehörlose technisch untauglich, doch die Werbung weckt falsche Hoffnungen. Zudem führt die aggressive Sammlung persönlicher Daten zu einem weiteren Problem.

Da der Deutsche Gehörlosen-Bund bisher keine Warnung ausspricht, übernimmt Deaf24 eine wichtige Rolle bei der Aufklärung.

Die Community muss weiterhin wachsam sein, kritisch hinterfragen und dubiose Angebote melden. Nur so kann langfristig Druck auf die Anbieter entstehen, um ehrlich, transparent und fair zu werben – und Gehörlose wirklich zu schützen.

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