Das Gehörlosengeld in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist seit vielen Jahren ein zentrales Thema in der Deaf-Community. Schon 1998 wurde es eingeführt, doch der Betrag von 77 Euro im Monat ist bis heute unverändert geblieben. Seit über 25 Jahren gab es keine Anpassung – trotz steigender Lebenshaltungskosten, höherem Unterstützungsbedarf und wachsender gesellschaftlicher Anforderungen.
Für die rund 13.000 Empfängerinnen und Empfänger in NRW bedeutet dieser Stillstand eine große Belastung. Viele fühlen sich im Alltag nicht ausreichend unterstützt und fordern seit Langem eine deutliche Erhöhung. Vor allem bei Kosten für Gebärdensprachdolmetscher, technische Hilfsmittel, Kommunikationsassistenz und gebärdensprachliche Angebote reicht der Betrag bei Weitem nicht aus.
Das Thema bewegt Politik, Verbände und Betroffene gleichermaßen. Besonders die Anhörung im Landtag am 10. September 2025 rückte das Gehörlosengeld erneut in den Mittelpunkt. Dabei zeigte sich: Die Forderungen der Deaf-Community sind klar – und die politischen Antworten noch immer zurückhaltend.
Gehörlosengeld: Wer bekommt die Leistung?
Das Gehörlosengeld ist eine finanzielle Leistung des Landes NRW. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt und soll die besonderen Mehrkosten ausgleichen, die durch eine Gehörlosigkeit entstehen. Anspruch haben aktuell Menschen, die entweder taub geboren wurden oder deren Gehörlosigkeit vor dem 18. Lebensjahr eingetreten ist.
Die monatliche Unterstützung beträgt 77 Euro – und das schon seit 1998. Das bedeutet: Während Preise für Lebensmittel, Energie oder Hilfsmittel stark gestiegen sind, blieb die staatliche Unterstützung gleich.
Ein Blick auf andere Bundesländer zeigt, wie groß der Rückstand in NRW ist. So zahlt Thüringen 172 Euro monatlich, Berlin 176 Euro. Manche Länder haben sogar Mechanismen, mit denen das Gehörlosengeld automatisch an Inflation oder Rentenerhöhungen angepasst wird. NRW hingegen bleibt bei einem starren Betrag.
Anhörung im Landtag: Forderungen der Deaf-Community
Im Düsseldorfer Landtag fand am 10. September 2025 eine öffentliche Anhörung statt. Eingeladen waren Betroffene, Verbände und Fachleute. Sie berichteten eindrücklich, wie sehr die unveränderte Höhe des Gehörlosengeldes die gesellschaftliche Teilhabe erschwert.
Die Stellungnahmen zeigten deutliche Gemeinsamkeiten:
- Erhöhung des Gehörlosengeldes: 77 Euro reichen nicht aus. Gefordert wurde eine deutliche Anpassung – viele nannten Beträge um 150 Euro als Mindestanforderung.
- Ausweitung des Anspruchs: Nicht nur Menschen, die bis zum 18. Lebensjahr taub wurden, sollen Anspruch haben. Auch Personen, die später ertauben oder hochgradig schwerhörig sind, sollen einbezogen werden.
- Mehr Mitsprache: Betroffene möchten stärker in politische Entscheidungen eingebunden werden. Ein Runder Tisch mit Politik, Verbänden und der Deaf-Community wird gefordert, um die Umsetzung gemeinsam zu gestalten.
- Anerkennung von Kultur und Sprache: Viele Redner betonten, dass Gehörlosigkeit nicht nur ein medizinisches Thema ist, sondern auch eine Frage von Sprache, Kultur und Identität.
Politische Debatte: Zustimmung und Zurückhaltung
Im Landtag gibt es grundsätzlich Verständnis für die Forderungen. Die SPD-Fraktion brachte den Antrag „Mehr Teilhabe ermöglichen: Gehörlosengeld endlich erhöhen!“ (Drucksache 18/13806) ein. Unterstützt wird sie von den Grünen. Auch einzelne Stimmen aus der CDU zeigten sich offen, wiesen aber auf finanzielle Grenzen hin.
Die Opposition betonte, dass eine Erhöhung nicht länger verschoben werden dürfe. Sie sei ein Zeichen der Anerkennung und ein Beitrag zur Inklusion.
Die Landesregierung verweist dagegen auf die angespannte Haushaltslage. Zwar sei das Thema im Koalitionsvertrag verankert, doch konkrete Schritte seien abhängig von den finanziellen Möglichkeiten. Diese Haltung sorgt bei vielen Betroffenen für Frust: Nach Jahrzehnten ohne Anpassung erscheint der Hinweis auf „Geduld“ wenig überzeugend.
Zahlen und Fakten: Kosten und Empfänger
- Empfängerzahl in NRW: rund 13.000 Menschen.
- Jährliche Kosten für das Land: etwa 12 Millionen Euro.
- Mögliche Mehrkosten bei Erhöhung: Je nach Anpassung würden zusätzliche Ausgaben im siebenstelligen Bereich entstehen.
Verglichen mit den Gesamtausgaben des Landes wirkt dieser Betrag überschaubar. Fachleute betonen, dass eine Erhöhung langfristig günstiger sein kann, weil bessere Teilhabe auch Arbeitsmarktchancen, Bildungserfolge und gesellschaftliche Integration fördert.
Nächste Schritte: Runder Tisch und Gesetzentwurf
Nach der Anhörung hat der Landtag erste Maßnahmen angekündigt:
- Einrichtung eines Runden Tisches noch im Herbst 2025, bei dem Betroffene und Verbände beteiligt werden.
- Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Erhöhung des Gehörlosengeldes.
- Beratungen im zuständigen Ausschuss bis Ende 2025.
- Evaluation ab 2026, um zu prüfen, ob die Erhöhung tatsächlich zu mehr Teilhabe führt.
Fazit: Mehr Teilhabe für Gehörlose in NRW
Das Gehörlosengeld in NRW ist seit 27 Jahren unverändert. 77 Euro sind längst nicht mehr zeitgemäß und decken die tatsächlichen Mehrkosten gehörloser Menschen nicht ab. Die Anhörung im Landtag hat erneut gezeigt, wie groß die Ungleichheit im Vergleich zu anderen Bundesländern ist – und wie dringend gehandelt werden muss.
Für die Deaf-Community bedeutet die Erhöhung weit mehr als nur Geld: Es geht um Respekt, Anerkennung und Gleichstellung. Eine Anpassung wäre ein klares Signal, dass ihre Bedürfnisse ernst genommen werden.
Die kommenden Monate werden entscheidend. Ob die Politik den Worten auch Taten folgen lässt, hängt vom Druck der Betroffenen und vom politischen Willen ab. Klar ist: Ohne eine spürbare Erhöhung bleibt die Inklusion von gehörlosen Menschen in NRW unvollständig.

