Viele Menschen, die Hörgeräte brauchen, gehen zum Akustiker. Dabei wird oft die Gesundheitskarte der Krankenkasse verwendet. Doch was ist, wenn ein Akustiker deine Gesundheitskarte ohne Erlaubnis einscannt und deine Daten weitergibt? Darf er das? Und was kannst du tun, wenn du dich unsicher fühlst? Dieser Text erklärt dir Schritt für Schritt, was beim GEERS-Akustiker passiert ist, welche Rechte du hast und wie du dich schützen kannst.
Zusammenfassung des Vorfalls
Der GEERS-Akustiker hat deine Krankenkassenkarte ohne deine Zustimmung eingescannt, um zu prüfen, ob du versichert bist. Danach verlangte er von dir eine Unterschrift für die Einwilligung, damit sensible Gesundheitsdaten – zum Beispiel Informationen zu deinem Hörverlust, deiner Krankenhistorie und weiteren Krankenkassendaten – von Sonova Retail verarbeitet werden dürfen.
Du hast nicht unterschrieben und widersprochen. Daraufhin hat der Akustiker die Beratung abgebrochen. Dieses Verhalten verstößt gegen wichtige Datenschutzregeln. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt Transparenz, Datensparsamkeit und Zweckbindung. Das bedeutet: Du musst klar informiert werden, bevor deine Daten verarbeitet werden. Und es dürfen nur die Daten genutzt werden, die wirklich nötig sind.

Rechtliche Bewertung
Das Einscannen deiner Gesundheitskarte ohne vorherige Zustimmung ist nicht erlaubt. Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Daten (Art. 9 DSGVO). Sie dürfen nur mit deiner ausdrücklichen und informierten Zustimmung verarbeitet werden.
Für eine einfache Prüfung deiner Versicherung reicht es, deine Karte anzuschauen oder eine Notiz zu machen. Ein Einscannen ist dafür nicht nötig.
Die Einwilligung, die du später bekommen hast, muss freiwillig sein. Wenn die Beratung abgebrochen wird, weil du nicht unterschreibst, ist das ein unerlaubter Druck. Außerdem gibt es sparsamere Möglichkeiten, deine Daten zu prüfen, die hier nicht genutzt wurden.
Die Firma Sonova Retail, zu der GEERS gehört, darf deine Daten nur verarbeiten, wenn du zugestimmt hast. Dabei darf sie nur Daten verwenden, die für die Hörgeräte-Anpassung nötig sind. Informationen über andere Krankheiten wie Magen- oder Augenprobleme dürfen nicht ohne deine Zustimmung erfasst werden.
Die Beratung bei GEERS: Barrieren und Täuschung
Die Beratung war nicht barrierefrei. Der Akustiker sprach nicht langsam und deutlich und beherrschte keine Gebärdensprache. Deshalb konnte er nicht richtig mit dir kommunizieren und hat dich nicht gefragt, was du willst. Stattdessen hat er dich getäuscht, ob du versichert bist.
Das ist besonders schlecht, weil Vertrauen zerstört wird. Menschen mit Hörbehinderung brauchen eine klare und verständliche Kommunikation. Dieses Vorgehen war unfair und führt zu Verwirrung.
Vergleich zu anderen Hörgeräte-Geschäften
Andere Hörgeräte-Geschäfte verlangen normalerweise nicht, dass die Gesundheitskarte eingescannt wird. Sie prüfen die Versicherung anders. Das Vorgehen bei GEERS ist ungewöhnlich und sorgt bei der Gehörlosen-Community für Unsicherheit und Misstrauen.
Ist das Verhalten diskriminierend oder unverhältnismäßig?
Es kann als diskriminierend gewertet werden, weil keine barrierefreie Kommunikation angeboten wurde und Druck ausgeübt wurde, eine Einwilligung zu unterschreiben.
Das Abbrechen der Beratung allein wegen fehlender Unterschrift ist unverhältnismäßig und nicht erlaubt. Du hast das Recht auf eine Beratung, auch wenn du nicht unterschreibst.
Warum werden die Daten an Sonova Retail weitergegeben?
Sonova Retail ist ein großer Hersteller von Hörgeräten und gehört zu GEERS. Viele Akustiker arbeiten mit Sonova zusammen.
Du musst aber darüber klar informiert werden, wenn deine Daten an Sonova weitergegeben werden – und du musst zustimmen. Sonst ist das illegal. Andere Hersteller gibt es auch, und du kannst frei wählen.
Deine Rechte und nächste Schritte
- Auskunft anfordern: Schreibe an Sonova Retail Deutschland GmbH, Otto-Hahn-Straße 35, 44227 Dortmund. Fordere kostenlos Auskunft, welche Daten von dir gespeichert oder weitergegeben wurden. Gib dabei Name, Geburtsdatum und Adresse an.
- Löschung oder Widerruf: Du kannst deine Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Dann dürfen deine Daten nicht mehr verarbeitet werden.
- Beschwerde bei der Datenschutzbehörde: Du kannst dich bei der Datenschutzbehörde deines Bundeslands melden (zum Beispiel Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht). Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro sind möglich.
- Anderen Akustiker wählen: Es gibt viele Akustiker, die deine Gesundheitskarte nicht einscannen und deine Versicherung anders prüfen.
Fazit
Deine Gesundheitsdaten gehören dir. Du hast das Recht auf Schutz und Transparenz. Ein Akustiker darf deine Karte nicht einfach einscannen und dich nicht zu einer Einwilligung zwingen. Wenn du unfair behandelt wirst, gibt es Wege, dich zu wehren und deine Rechte durchzusetzen.
Für die Gehörlosen-Community ist das besonders wichtig, damit Vertrauen und Sicherheit im Umgang mit sensiblen Daten wachsen.

