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Diese Ausgaben sparen Ihnen jedes Jahr Steuern

by info@deaf24.com

Jahr für Jahr stehen viele Menschen vor derselben Herausforderung: die Steuererklärung. Und jedes Jahr stellt sich erneut die Frage: „Warum bekomme ich so wenig zurück?“ Dabei gibt es viele Möglichkeiten, bei der Steuererklärung Geld zu sparen – wenn man weiß, welche Ausgaben man angeben darf. Leider werden einige dieser Posten häufig vergessen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen neun Ausgaben, die Sie bei Ihrer Steuererklärung unbedingt angeben sollten. Wir erklären ganz genau, was Sie absetzen dürfen, wo Sie es in der Steuererklärung eintragen und worauf Sie achten sollten. Der Text ist bewusst einfach und verständlich formuliert – ideal auch für taube und schwerhörige Menschen.

 

Kranken- und Pflegeversicherung: Standard, aber oft falsch gemacht

Alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dürfen Sie vollständig angeben. Das Finanzamt rechnet aber automatisch vier Prozent davon ab. Der Grund: Dieser Anteil ist für Krankengeld vorgesehen, und Krankengeld ist nicht steuerlich absetzbar.

Formular in der Steuererklärung:
Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 37 bis 39.

Tipp: Auch freiwillig Versicherte dürfen ihre Beiträge absetzen – achten Sie auf die korrekten Nachweise von der Krankenkasse.

 

Rentenversicherung: Hohe Beträge absetzbar

Ob gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente – Beiträge dafür gelten als Sonderausgaben. Für das Steuerjahr 2024 können Singles bis zu 27.566 Euro und Ehepaare bis zu 55.132 Euro absetzen.

Formular in der Steuererklärung:
Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 4 bis 10.

Tipp: Auch Selbstständige, die freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, sollten diese Beiträge unbedingt angeben.

 

Riester-Rente: Mit staatlicher Förderung kombinieren

Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Altersvorsorge. Bis zu 2100 Euro pro Jahr dürfen Sie absetzen. Wenn Sie Zulagen vom Staat erhalten, werden diese vom Betrag abgezogen.

Formular in der Steuererklärung:
Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge), Zeile 8.

Tipp: Sie bekommen von Ihrem Anbieter eine Bescheinigung – diese unbedingt aufbewahren und beim Ausfüllen der Steuererklärung bereithalten.

 

Kinderbetreuung und Schulgeld: Familien sparen doppelt

Wenn Ihr Kind unter 14 Jahre alt ist und betreut wird (z. B. in der Kita), können Sie zwei Drittel der Betreuungskosten von bis zu 6000 Euro pro Kind absetzen. Auch beim Schulgeld können Sie sparen: 30 Prozent von maximal 5000 Euro sind möglich.

Formular in der Steuererklärung:
Anlage Kind, Zeilen 67 bis 73.

Tipp: Nur Kosten für Betreuung, nicht für Verpflegung oder Fahrdienste angeben. Rechnungen und Zahlungsnachweise aufheben!

 

Spenden: Gutes tun – und sparen

Wenn Sie an eine kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Organisation spenden, können Sie bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens von der Steuer absetzen. Haben Sie mehr gespendet? Dann können Sie den Rest ins nächste Jahr übernehmen.

Formular in der Steuererklärung:
Anlage Sonderausgaben, Zeile 5.

Tipp: Spendenbescheinigung beilegen oder auf Nachfrage nachreichen. Kleinspenden (bis 300 Euro) reichen oft mit Kontoauszug als Nachweis.

 

Beiträge an Gewerkschaften und Berufsverbände

Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband sind, können Sie die Beiträge als Werbungskosten absetzen.

Formular in der Steuererklärung:
Anlage N (für Arbeitnehmer), Zeile 56.
Anlage R (für Rentner), Zeilen 25 und 26.

Tipp: Auch Beiträge an berufliche Kammern wie z. B. die IHK oder Handwerkskammer gehören dazu.

 

Kontoführungsgebühren: 16 Euro ohne Nachweis

Das Finanzamt erkennt pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühren im Jahr an – auch ohne Nachweis.

Formular in der Steuererklärung:
Anlage N, Zeile 65 oder 66.

Tipp: Wenn Sie höhere Gebühren nachweisen können, dürfen Sie auch mehr absetzen – dafür brauchen Sie aber Belege der Bank.

 

Handwerkerkosten: Renovieren lohnt sich

Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus etwas renovieren oder reparieren lassen, dürfen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen – bis zu 1200 Euro im Jahr.

Wichtig: Die Kosten müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein (Arbeitskosten und Material) und dürfen nicht bar bezahlt werden.

Formular in der Steuererklärung:
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 6.

Tipp: Auch kleinere Arbeiten zählen – z. B. Malerarbeiten, Heizungswartung oder Reparaturen an Fenstern und Türen.

 

Haushaltshilfe: Reinigungskraft legal absetzen

Für eine Haushaltshilfe, die bei Ihnen zu Hause arbeitet (z. B. Putzhilfe oder Gartenhilfe), dürfen Sie 20 Prozent der Kosten absetzen – maximal 4000 Euro im Jahr. Der maximale Betrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr.

Formular in der Steuererklärung:
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 4.

Tipp: Die Haushaltshilfe muss angemeldet sein. Nur dann erkennt das Finanzamt die Kosten an. Barzahlungen werden nicht akzeptiert – immer überweisen!

Ja, gerne – ich ergänze den Artikel um einen neuen Abschnitt zum Thema Steuerfreibetrag für taube Menschen. Der Text bleibt dabei journalistisch, einfach verständlich und rechtssicher formuliert:

 

Behindertenpauschbetrag: Taube Menschen haben Anspruch auf mehr Steuerfreibetrag

Taube und schwerhörige Menschen können einen sogenannten Behindertenpauschbetrag bei der Steuer geltend machen. Dieser Pauschbetrag ist ein steuerlicher Vorteil, der nicht von tatsächlichen Ausgaben abhängt – es müssen also keine Belege eingereicht werden.

Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Für Gehörlose gilt in der Regel ein GdB von mindestens 100, da das beidseitige vollständige Fehlen des Hörvermögens als schwerste Form der Hörbehinderung anerkannt wird.

Wie hoch ist der Pauschbetrag?

Seit 2021 gelten neue, deutlich höhere Pauschbeträge. Für taube Menschen mit einem GdB von 100 liegt der jährliche Steuerfreibetrag bei 2.840 Euro.

Gut zu wissen:

  • Auch bei einem GdB unter 100 (zum Beispiel 80 oder 90) gibt es bereits Steuerfreibeträge, allerdings in niedrigerer Höhe.
  • Zusätzlich gibt es weitere Freibeträge, wenn Sie auf Hilfe im Alltag angewiesen sind (z. B. bei Pflegegrad oder Merkzeichen wie „H“ für Hilflosigkeit).

Wo wird der Pauschbetrag in der Steuererklärung eingetragen?

Formular in der Steuererklärung:
Hauptvordruck, Seite 3 unter „Außergewöhnliche Belastungen“.
Der Pauschbetrag wird aber meist automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, wenn der GdB bereits beim Finanzamt bekannt ist.

Falls das nicht der Fall ist, muss ein Nachweis beigelegt werden – zum Beispiel:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises oder
  • Bescheid vom Versorgungsamt.

Tipp für Taube Menschen

  • Wenn Sie bisher keinen Pauschbetrag genutzt haben: Prüfen Sie unbedingt, ob ein Antrag beim Finanzamt möglich ist.
  • Der Behindertenpauschbetrag kann auch rückwirkend beantragt werden – für bis zu vier Jahre!

Gerne ergänze ich den Artikel um einen weiteren Abschnitt mit dem Thema: Lohnt sich die Steuererklärung überhaupt für Geringverdiener – insbesondere für Taube Menschen? Der Text bleibt sachlich, gut verständlich und ohne rechtliches Risiko.

 

Lohnt sich die Steuererklärung auch für Geringverdiener?

Viele Menschen mit geringem Einkommen glauben: „Ich verdiene so wenig – da bekomme ich sowieso nichts zurück.“ Diese Annahme ist weit verbreitet – aber oft falsch.

Auch wer nur wenig verdient, kann durch eine Steuererklärung Geld zurückbekommen. Das gilt besonders für Menschen mit besonderen Freibeträgen – zum Beispiel taube Menschen mit einem Behindertenpauschbetrag.

Wann lohnt sich die Steuererklärung?

Die Steuererklärung lohnt sich in diesen Fällen besonders häufig:

  • Sie haben nur ein kleines Einkommen, aber viele Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel).
  • Sie hatten im Jahr nicht durchgehend Arbeit (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Minijob, Umschulung).
  • Sie erhalten einen Behindertenpauschbetrag, der Ihren zu versteuernden Betrag senkt.
  • Sie haben Anspruch auf Rückerstattungen, zum Beispiel durch gezahlte Versicherungsbeiträge oder Spenden.

Beispiel:

Ein gehörloser Mensch verdient 13.000 Euro brutto im Jahr. Durch den Behindertenpauschbetrag von 2.840 Euro sinkt das zu versteuernde Einkommen deutlich.
Zusätzlich werden gezahlte Beiträge zur Krankenversicherung, Spenden und andere Posten abgezogen. Das Ergebnis: Oft kommt es zu einer Rückerstattung vom Finanzamt.

Selbst wenn nur 100 bis 300 Euro zurückkommen: Es ist Ihr Geld. Und das Formular ist kostenlos.

Aber Achtung:

Wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass keine Lohnsteuer einbehalten wurde, gibt es meist keine Erstattung – weil nichts zurückgezahlt werden kann.
In diesem Fall lohnt sich die Steuererklärung nur dann, wenn Sie z. B. den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung übertragen oder Verlustvorträge geltend machen wollen.

 

Tipps für Geringverdiener und Taube Menschen

  • Prüfen Sie, ob Sie im Jahr Lohnsteuer gezahlt haben – dann lohnt sich fast immer die Abgabe.
  • Auch bei kleinen Einkommen können Versicherungen, Spenden, Werbungskosten oder Handwerkerrechnungen die Steuerlast senken.
  • Nutzen Sie kostenlose Hilfe: Viele Lohnsteuerhilfevereine bieten günstige Mitgliedschaften an – teils mit Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung.
  • Wenn Sie Grundsicherung oder Bürgergeld bekommen: Steuererstattungen dürfen nicht komplett angerechnet werden – informieren Sie sich bei einer Beratungsstelle.

 

Klartext: Auch mit wenig Geld nicht aufgeben

Gerade Taube Menschen mit geringem Einkommen sollten ihre Rechte kennen. Wer eine Steuererklärung einreicht, kann von vielen kleinen Vorteilen profitieren – selbst wenn es auf den ersten Blick nicht viel erscheint.

Denn oft lohnt es sich doch. Nicht nur finanziell, sondern auch, um mit dem Finanzamt fair behandelt zu werden. Jeder Euro zählt – und gehört Ihnen.

 

Fazit: Besonders für Taube Menschen lohnt sich die Steuererklärung

Für Taube Menschen ist die Steuererklärung nicht nur eine lästige Pflicht, sondern eine echte Chance auf Geld vom Staat. Neben allgemeinen Ausgaben wie Versicherungen oder Handwerkerrechnungen gibt es besondere steuerliche Vorteile – zum Beispiel den Behindertenpauschbetrag.

Diese Regelung erkennt die besonderen Lebensumstände und Herausforderungen tauber Menschen an. Wer gut informiert ist, kann so jedes Jahr mehrere hundert bis tausende Euro sparen – ohne großen Mehraufwand.

Wichtig ist: Nutzen Sie alle Möglichkeiten, lassen Sie sich bei Bedarf helfen – und geben Sie Ihre Rechte nicht auf, nur weil die Steuer kompliziert wirkt. Mit klarer Struktur und guten Tipps ist der Weg zur Steuererstattung auch für gehörlose Menschen machbar.

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