Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Preise für die sogenannte Wertmarke, die schwerbehinderte Menschen für die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beantragen können.
Was ist die Wertmarke?
Die Wertmarke ist ein Zusatz zum Schwerbehindertenausweis. Sie erlaubt es berechtigten Personen, viele Busse, Bahnen und Züge in Deutschland kostenlos zu nutzen. Sie wird beim Versorgungsamt beantragt und ist entweder für ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr gültig.
Preiserhöhung ab 2025
- Bisherige Preise:
- 91 Euro für ein Jahr
- 46 Euro für ein halbes Jahr
- Neue Preise ab 2025:
- 108 Euro für ein Jahr
- 54 Euro für ein halbes Jahr
Die Erhöhung betrifft nur Personen, die die Wertmarke mit Eigenbeteiligung bezahlen. Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen wie „H“, „Bl“ oder „aG“ erhalten die Wertmarke weiterhin kostenlos.
Wer kann die Wertmarke nutzen?
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70, die das Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis haben, können die Wertmarke beantragen. Sie gilt bundesweit in:
- Regionalbahnen (z. B. Regionalexpress)
- S-Bahnen
- Bussen und Straßenbahnen
Die Wertmarke ist jedoch nicht gültig für Fernverkehrszüge wie ICE und IC oder private Busunternehmen.
Wie kann man die Wertmarke beantragen?
- Die Wertmarke wird beim zuständigen Versorgungsamt beantragt.
- Sie wird nach Bezahlung per Post zugesendet.
- Der Antrag kann jedes Jahr erneuert werden.
Warum gibt es die Preiserhöhung?
Die genauen Gründe für die Preisanpassung wurden nicht offiziell bekannt gegeben. Oftmals hängen solche Änderungen mit gestiegenen Kosten für den Betrieb und die Verwaltung zusammen.
Fazit
Die Wertmarke bleibt auch nach der Preiserhöhung eine wichtige Unterstützung für viele schwerbehinderte Menschen. Es ist jedoch wichtig, frühzeitig den Antrag zu stellen, um die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch ab 2025 zu sichern.

