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Datenschutz als Ausrede? Kliniken blockieren SMS

by info@deaf24.com

Barrierefreie Kommunikation ist für Patient:innen und Angehörige lebenswichtig – besonders in einer Notaufnahme. Für gehörlose Menschen zählt jede Minute, weil sie auf Schrift oder Gebärdensprache angewiesen sind. Doch in Würzburg zeigt ein aktueller Fall: Die Realität ist weit entfernt von echter Inklusion.

Ein gehörloser Betreuer brachte seine Mutter ins Krankenhaus Juliusspital Würzburg. Trotz mehrfacher Bitte, ihn per SMS zu informieren, wurde er nicht benachrichtigt. Stattdessen erfuhr er erst vor Ort, dass seine Mutter bereits in das Missio Ärztliche Krankenhaus Würzburg verlegt worden war. Auch dort erhielt er keine SMS-Benachrichtigung – mit dem Hinweis, Datenschutz verbiete diese Kommunikation. Deaf24 hat den Fall untersucht.

 

Was passiert ist – der Ablauf

  • Der gehörlose Sohn gab bei der Aufnahme seine Handynummer an und bat ausdrücklich um SMS, da er telefonisch nicht erreichbar ist.
  • Nach längerer Wartezeit ohne Nachricht fuhr er selbst zur Notaufnahme Juliusspital. Dort hieß es, man habe ihn telefonisch nicht erreicht.
  • Statt SMS zu senden, erklärte das Personal, Privathandys dürften nicht genutzt werden, Diensthandys stünden nicht zur Verfügung.
  • Inzwischen war die Mutter ohne Information des Sohnes ins Missio Ärztliche Krankenhaus Würzburg verlegt worden.
  • Auch dort bat der Sohn erneut um SMS-Kommunikation – wiederum ohne Erfolg.

Der Betreuer fühlte sich übergangen und ausgeschlossen. Wichtige Informationen über seine Mutter erhielt er nur durch eigenes Nachfragen vor Ort.

 

Die Antwort der Klinik – Datenschutz als Begründung

Auf Nachfrage von Deaf24 erklärte das Missio Ärztliche Krankenhaus Würzburg, zu dem auch das Juliusspital gehört, dass SMS aufgrund der Datenschutzvorschriften nicht verwendet werden dürften.

Für Gehörlose wirkt diese Antwort unverständlich. Hörende Angehörige werden selbstverständlich telefonisch informiert, während Schriftkommunikation mit Verweis auf Datenschutz abgelehnt wird. Diese Ungleichbehandlung führt zu Frust, Misstrauen und dem Gefühl, nicht ernst genommen zu werden.

 

Analyse: Wo liegen die Probleme?

  1. Technische Ausstattung fehlt
    Kliniken verfügen häufig über keine Diensthandys oder keine zentralen Lösungen für schriftliche Benachrichtigung. Personal möchte Privathandys nicht verwenden – verständlich, aber ohne Alternative entsteht ein Kommunikationsloch.
  2. Datenschutz wird als Hindernis gesehen
    Zwar gibt es strenge Vorgaben zum Schutz von Patientendaten, doch mit Einwilligung der Betroffenen sind datenschutzkonforme SMS oder E-Mail möglich. Kliniken scheuen oft den Aufwand, sichere Verfahren zu etablieren.
  3. Fehlende Notfallstrukturen in Bayern
    In Bayern gibt es keine einheitliche Pflicht, Gehörlosen im Krankenhaus digitale Kommunikation zu ermöglichen. Verbände und Träger haben bislang keine verbindliche Lösung durchgesetzt.
  4. Mangelnde Sensibilisierung des Personals
    Viele Mitarbeitende wissen nicht, wie wichtig schriftliche Kommunikation für Gehörlose ist. Dies führt zu Missverständnissen und Verzögerungen, gerade in der Notaufnahme.

 

Auswirkungen für Betroffene

  • Informationsverlust: Angehörige wissen oft nicht, wo sich Patient:innen befinden.
  • Gefühl der Ausgrenzung: Gehörlose erleben, dass ihre Bedürfnisse ignoriert werden.
  • Verlust an Vertrauen: Wiederholte Barrieren führen zu Unsicherheit gegenüber dem Gesundheitssystem.
  • Erhöhtes Risiko: Fehlende Kommunikation kann in Notfällen lebenswichtige Entscheidungen verzögern.

 

Rechtlicher Rahmen

Deutschland hat mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zugesichert, Barrierefreiheit zu schaffen.
Krankenhäuser müssen nach § 7 BGG angemessene Vorkehrungen treffen, um Benachteiligungen zu vermeiden. Dazu gehört auch die bereitzustellende Kommunikation.

Der Datenschutz (DSGVO) schließt Schriftkommunikation nicht aus, wenn Patient:innen oder Angehörige ausdrücklich einwilligen. Kliniken können sichere SMS-Dienste oder verschlüsselte Messenger einrichten. Viele Häuser in anderen Bundesländern zeigen, dass dies rechtlich machbar ist.

 

Tipps für Betroffene und Angehörige – Erfahrungen aus der Praxis

  1. Frühzeitig informieren
    Bei Aufnahme Handynummer und E-Mail schriftlich mit dem Hinweis „Bitte nur SMS / E-Mail, da gehörlos“ abgeben.
    → In der Praxis berichten Betroffene, dass sie dies schon mehrfach über Jahre tun, dennoch passiert oft nichts.
  2. Dolmetscher:innen rechtzeitig anfragen
    Wenn möglich, Gebärdensprachdolmetscher organisieren und auf Dokumentation der Anfrage bestehen.
    → Mehrfach versucht, häufig kein Einsatz: Begründung, Dolmetscher:innen seien freiberuflich und müssten nicht kommen – ein strukturelles Problem.
  3. Verbände einschalten
    Landesverband Bayern der Gehörlosen oder Patientenfürsprecher:innen informieren.
    → Trotz kritischer Berichte in den letzten Jahren – auch gegenüber Verantwortlichen wie Bernd Schneider oder Markus William – gab es keine sichtbaren Verbesserungen.
  4. Schriftlich nachhaken und dokumentieren
    Alle Vorkommnisse notieren, um Verbesserungen einzufordern und ggf. juristische Schritte vorzubereiten.

 

Fazit

Der Fall im Juliusspital und im Missio Ärztlichen Krankenhaus Würzburg zeigt: Für gehörlose Angehörige bestehen weiterhin massive Kommunikationsbarrieren. SMS- und E-Mail-Benachrichtigungen sind technisch möglich, werden jedoch oft mit Hinweis auf Datenschutz verweigert.

Um echte Barrierefreiheit zu schaffen, müssen Kliniken digitale Lösungen, Diensthandys und Schulungen einführen. Landesverbände und Politik sind gefordert, klare Vorgaben zu erlassen. Ohne diese Schritte bleibt Inklusion im Gesundheitswesen eine leere Versprechung – zum Nachteil der Gehörlosen, die in Notfällen auf schnelle, klare Informationen angewiesen sind.

Foto: cottonbro studio

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