Schleswig-Holstein erhöht erneut das Landesblindengeld. Bereits 2025 wurde der Betrag angehoben, 2026 folgt eine weitere Anpassung. Für blinde Menschen ist dies ein wichtiges Signal, auch wenn das Blindengeld weiterhin unter dem Niveau anderer Bundesländer liegt. Die Landesregierung erkennt damit zumindest teilweise an, dass Blindheit mit dauerhaften Mehrkosten im Alltag verbunden ist.
Für taube Menschen bleibt die Situation unverändert. In Schleswig-Holstein existiert weiterhin kein Gehörlosengeld und kein eigenständiger pauschaler finanzieller Nachteilsausgleich. Diese Tatsache sorgt regelmäßig für Empörung, Kritik und politische Stellungnahmen. Doch viele dieser Reaktionen greifen zu kurz, vermischen Emotionen mit rechtlich falschen Annahmen und tragen nicht zu einer tragfähigen Lösung bei.
Blindengeld: gesetzlich geregelt und politisch erkämpft
Das Blindengeld ist eine gesetzlich verankerte Sozialleistung. Es soll blindheitsbedingte Mehrausgaben ausgleichen, etwa für Assistenz, Hilfsmittel oder eingeschränkte Selbstständigkeit. Die jetzigen Erhöhungen sind kein spontaner politischer Akt, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit von Blindenverbänden.
Diese Verbände haben:
- kontinuierlich mit der Politik verhandelt
- mit anderen großen Sozial- und Behindertenverbänden kooperiert
- konkrete Gesetzesänderungen vorbereitet
- und belastbare Argumente geliefert
Das Blindengeld ist daher historisch gewachsen und politisch abgesichert.
Kein Gehörlosengeld: eine rechtliche Realität
Im Gegensatz dazu gibt es in Schleswig-Holstein kein gesetzlich geregeltes Gehörlosengeld. Dieser Punkt ist entscheidend und wird in der öffentlichen Debatte häufig falsch dargestellt.
Solange eine Leistung nicht im Gesetz existiert, kann sie:
- nicht erhöht werden
- nicht angepasst werden
- und auch nicht eingefordert werden
Blindengeld und Gehörlosengeld sind daher rechtlich nicht vergleichbar, auch wenn beide Gruppen dauerhafte Sinnesbehinderungen haben. Diese Unterscheidung ist keine Kleinigkeit, sondern der Kern des Problems.
Warum der Vorwurf an die Politik zu kurz greift
In Stellungnahmen wird oft suggeriert, die Landesregierung schließe taube Menschen bewusst aus. Diese Darstellung ist politisch zugespitzt, aber sachlich unpräzise. Die Realität ist komplexer.
Nicht die Politik allein trägt die Verantwortung für das fehlende Gehörlosengeld. Ebenso müssen sich die Gehörlosenverbände selbst kritisch hinterfragen, warum es bis heute nicht gelungen ist:
- eine gesetzliche Grundlage zu schaffen
- politische Mehrheiten zu organisieren
- oder ein tragfähiges Modell vorzulegen
Politik reagiert in der Regel auf konkrete, umsetzbare Vorschläge – nicht auf abstrakte Forderungen.
Fehlende Finanzierungsmodelle schwächen die Forderungen
Ein zentrales Problem ist die fehlende Auseinandersetzung mit der Finanzierung. Viele Forderungen nach einem Gehörlosengeld bleiben vage und beantworten nicht die entscheidenden Fragen:
- Soll die Leistung aus Sozialkassen finanziert werden?
- Welche Zuständigkeit hätte das Land?
- Welche gesetzlichen Änderungen wären notwendig?
Sozialleistungen entstehen nicht aus pauschalen Steuereinnahmen, sondern sind an komplexe Systeme gebunden. Ohne diese Einordnung bleiben Forderungen politisch wirkungslos. Wer kein Finanzierungskonzept vorlegt, überlässt der Politik eine einfache Ablehnung.
Unsinnige Argumente schaden der Glaubwürdigkeit
Besonders problematisch ist, dass in der Vergangenheit teilweise fachlich nicht haltbare Argumente verwendet wurden. Dazu zählen zum Beispiel:
- der Verweis auf angebliche Motorschäden, die mit Hörbehinderung begründet werden
- oder pauschale Behauptungen über höhere Beiträge bei Rechtsschutzversicherungen allein wegen Taubheit
Solche Beispiele sind nicht belegt und lassen sich nicht systematisch nachweisen. Einzelne persönliche Erfahrungen mögen existieren, eignen sich jedoch nicht als Grundlage für sozialpolitische Forderungen. Im Gegenteil: Sie schwächen die gesamte Argumentation und machen sie angreifbar.
Seriöse politische Arbeit erfordert:
- überprüfbare Fakten
- klare Trennung zwischen Einzelfall und Strukturproblem
- und eine sachliche Darstellung ohne Übertreibung
Alltag Tauber Menschen: reale Belastungen, aber falsch vermittelt
Unbestritten ist, dass taube Menschen im Alltag erhebliche Mehrbelastungen haben:
- Kosten und Aufwand für Kommunikation
- Organisation von Gebärdensprachdolmetschern
- eingeschränkter Zugang zu Informationen
- strukturelle Nachteile im Berufsleben
Diese Belastungen sind real und dauerhaft. Das Problem liegt nicht im Inhalt, sondern in der Art der Argumentation. Statt sauber belegter struktureller Analysen werden oft ungeeignete Beispiele genutzt, die politisch nicht überzeugen.
Historische Versäumnisse der Verbandsarbeit
Ein ehrlicher Blick zeigt: Die Gehörlosenverbände haben es über Jahrzehnte versäumt,
- strategische Allianzen mit anderen Behindertenverbänden aufzubauen
- eine bundesweit einheitliche Linie zu entwickeln
- und konsequent auf gesetzliche Regelungen hinzuarbeiten
Während andere Verbände langfristig Gesetze vorbereitet haben, blieb die Forderung nach einem Gehörlosengeld fragmentiert, emotional und politisch unverbindlich.
Was jetzt notwendig wäre
Wenn ein Gehörlosengeld oder ein anderer Nachteilsausgleich Realität werden soll, braucht es:
- professionelle politische Konzepte
- realistische Finanzierungsmodelle
- juristisch saubere Argumente
- Kooperation statt Abgrenzung
- und Selbstkritik innerhalb der Verbände
Ohne diese Grundlagen bleibt jede Forderung symbolisch.
Fazit
Die erneute Erhöhung des Blindengeldes ist das Ergebnis jahrzehntelanger, professioneller Verbandsarbeit. Dass taube Menschen weiterhin keinen vergleichbaren Nachteilsausgleich erhalten, ist kein einfacher politischer Ausschluss, sondern Ausdruck fehlender gesetzlicher Grundlagen, schwacher Konzepte und strategischer Versäumnisse in der Vergangenheit.
Wer echte Veränderungen will, muss diese Realität anerkennen. Schuldzuweisungen ersetzen keine Konzepte. Nur mit Klarheit, Selbstkritik und professioneller Interessenvertretung kann langfristig etwas erreicht werden.

