Home HörgeschädigtPolitikArmutszeugnis: Wie DGB und Landesverbände bei Barrierefreiheit versagen

Armutszeugnis: Wie DGB und Landesverbände bei Barrierefreiheit versagen

by info@deaf24.com

Seit vielen Jahren betont der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) zusammen mit den Landesverbänden immer wieder die Bedeutung von Gebärdensprache und Gehörlosenkultur. Diese Themen sind zweifellos wichtig: Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist Muttersprache und Identität vieler Gehörloser, und sie verdient Schutz und Anerkennung.

Doch im Alltag bleibt die Situation für Gehörlose oft unverändert schwierig. Während für andere Behinderungsgruppen große Fortschritte sichtbar sind – Rampen, Bodenmarkierungen, barrierefreie Toiletten, Wickelräume – stoßen Gehörlose in Ämtern, Behörden, Krankenhäusern oder am Arbeitsplatz noch immer auf fast unüberwindbare Barrieren.

Die Frage stellt sich: Warum bleiben so viele Probleme ungelöst? Warum konzentrieren sich die Verbände fast ausschließlich auf Dolmetscherrechte und Kultur, während einfache Lösungen im Alltag nicht umgesetzt werden?

 

Fortschritte für andere, Stillstand für Gehörlose

Ein Blick in den öffentlichen Raum zeigt deutliche Unterschiede:

  • Sehbehinderte profitieren von taktilen Leitsystemen und akustischen Signalen.
  • Rollstuhlfahrende haben durch Rampen, Aufzüge und behindertengerechte Toiletten mehr Mobilität.
  • Familien können Wickelräume oder barrierefreie Einrichtungen nutzen.

Diese Maßnahmen wurden mit Millionen Euro finanziert und sind heute selbstverständlich.

Doch für gehörlose Menschen sieht die Realität ganz anders aus:

  • In Behörden fehlen oft feste Strukturen zur Kommunikation mit Gehörlosen.
  • Dolmetscher-Einsätze sind schwer zu bekommen, mit langen Wartezeiten und hohen Kosten verbunden.
  • Krankenhäuser, Gerichte und Arbeitsämter sind vielfach nicht vorbereitet und schieben Verantwortung weiter.

Das Ergebnis: Gehörlose erleben weiterhin Ausgrenzung, müssen warten, kämpfen und leiden – obwohl einfache Lösungen möglich wären.

 

Einseitiger Fokus: Gebärdensprache und Dolmetscher

Ein Hauptproblem liegt im Fokus der Gehörlosenverbände. Der DGB und viele Landesverbände betonen vor allem zwei Dinge:

  1. Die Bedeutung der Gebärdensprache.
  2. Das Recht auf Dolmetscher.

Beides ist wichtig – aber es ist nicht die einzige Lösung.

Warum ist das ein Problem?

  • Nicht überall sind Dolmetscher notwendig: Viele Gespräche könnten auch schriftlich, per Tablet oder in einfacher Sprache erledigt werden.
  • Einfache Lösungen bleiben ungenutzt: Behördenmitarbeitende könnten lernen, langsamer zu sprechen, Notizen zu machen oder einfache Formulare zu verwenden.
  • Kosten und Wartezeiten: Dolmetscher müssen oft bestellt werden, was Zeit kostet und Behörden sowie Krankenkassen viel Geld. Direkte Kommunikation wäre günstiger und sofort möglich.

Statt diese praktischen Möglichkeiten zu fordern, konzentrieren sich die Verbände fast ausschließlich auf Dolmetscher-Einsätze. Dadurch entsteht der Eindruck: Ohne Dolmetscher geht gar nichts – was nicht der Realität vieler Gehörloser entspricht.

 

Beispiel München: Eine Blamage für die Verbände

Wie groß die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist, zeigt sich besonders deutlich in der Landeshauptstadt München.

  • Gehörlose, die das Rathaus oder andere städtische Behörden aufsuchen, werden häufig nur von einer Abteilung in die nächste weitergeleitet.
  • Auf konkrete Anfragen, ob es barrierefreie Angebote für Gehörlose gibt, kamen keine Antworten.
  • Selbst aus München gab es auf Rückfragen keine Rückmeldungen.

Das besonders Peinliche: Der Landesverband der Gehörlosen hat seinen Sitz genau dort – in München. Trotzdem ist nicht einmal geklärt, ob die wichtigsten Behörden barrierefrei für Gehörlose sind.

Für viele in der Community ist das eine Riesenblamage: Wie können Verbände immer wieder Barrierefreiheit fordern, wenn in der eigenen Stadt nicht einmal die Grundbedingungen geprüft und verbessert werden?

 

Was Behörden tun könnten – ohne große Kosten

Behörden schieben die Verantwortung oft zurück und warten auf Anträge. Dabei gäbe es viele einfache Möglichkeiten, die sofort umgesetzt werden könnten:

  1. Schriftliche Kommunikation ermöglichen
    • Anträge, Auskünfte oder Bescheide können direkt schriftlich geklärt werden.
    • Tablets, Computer oder Messenger-Dienste sind kostengünstig und leicht einzusetzen.
  2. Schulung der Mitarbeitenden
    • Grundwissen im Umgang mit Gehörlosen, etwa: langsam sprechen, Blickkontakt halten, einfache Sprache.
    • Bereits wenige Stunden Schulung könnten den Alltag deutlich verbessern.
  3. Notfallregelungen in Krankenhäusern und Ämtern
    • Wenn ein gehörloser Mensch spontan Hilfe braucht, darf er nicht abgewiesen werden.
    • Eine klare Sofortlösung (z. B. schriftlich oder per Tablet) muss immer verfügbar sein.
  4. Selbstbestimmung ermöglichen
    • Gehörlose sollen selbst entscheiden, ob sie Dolmetscher brauchen oder nicht.
    • Der Zwang, jede Kleinigkeit mit Dolmetscher zu erledigen, macht das Leben unnötig schwer.

 

Verstoß gegen Gesetze und UN-Konventionen?

Auf dem Papier sind die Rechte von Gehörlosen längst geregelt. Doch die Praxis sieht anders aus.

  • BGG – Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)
    • § 1 BGG: Ziel ist die „Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen“ und die „Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe“.
    • § 4 BGG: Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen „grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ alle Einrichtungen und Dienstleistungen nutzen können.
    • § 6 BGG: Öffentliche Stellen sind verpflichtet, auch Informationen barrierefrei bereitzustellen.
    Wenn Behörden Gehörlose ohne Dolmetscher abweisen oder keine direkte schriftliche Kommunikation ermöglichen, kann man sich fragen: Verstoßen sie damit gegen das BGG?
  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
    Deutschland hat die UN-BRK 2009 ratifiziert. Dort heißt es:
    • Artikel 9 verpflichtet Staaten, Barrieren im Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Informationen und Kommunikation abzubauen.
    • Artikel 21 garantiert Gehörlosen das Recht auf barrierefreie Kommunikation, auch durch Gebärdensprache und andere geeignete Formen.
    • Artikel 24 sichert den Zugang zu Bildung,
    • Artikel 25 den Zugang zum Gesundheitswesen.
    Doch die Realität zeigt: Viele Gehörlose erleben das Gegenteil – lange Wartezeiten, keine Antworten, fehlende Lösungen.

Fazit zu den Gesetzen

Eigentlich ist klar: Wenn Gehörlose keinen gleichberechtigten Zugang zu Behörden, Krankenhäusern oder Ämtern haben, dann handelt es sich um Barrieren, die gesetzlich längst verboten sein sollten. Die große Frage lautet: Warum werden diese Gesetze nicht konsequent umgesetzt?

 

Tipps für Gehörlose im Alltag

Solange die Verbände und Behörden nur langsam handeln, müssen Gehörlose oft selbst aktiv werden. Einige praktische Tipps:

  • Schriftlich kommunizieren: E-Mails und Briefe sind verbindlicher und klarer als Telefonate.
  • Frühzeitig planen: Bei wichtigen Terminen rechtzeitig Dolmetscher anfragen.
  • Auf Rechte hinweisen: Gehörlose haben Anspruch auf barrierefreie Kommunikation – Behörden daran erinnern.
  • Unterstützung suchen: Gemeinsam mit anderen Gehörlosen oder Beratungsstellen Forderungen stellen.

 

Fazit

Die Situation für Gehörlose in Deutschland bleibt widersprüchlich.

  • Auf der einen Seite wird die Gebärdensprache gefeiert, Dolmetscherrechte stehen im Mittelpunkt, Verbände veranstalten Kongresse und sprechen viel über Kultur.
  • Auf der anderen Seite bleibt die Alltagsrealität voller Barrieren: Ämter, Krankenhäuser und Behörden sind kaum vorbereitet, einfache Lösungen werden nicht genutzt.

Das Beispiel München zeigt, wie peinlich die Lage inzwischen ist: Selbst dort, wo ein Landesverband seinen Sitz hat, gibt es keine klaren Antworten auf die Frage, ob Behörden barrierefrei für Gehörlose arbeiten.

Echte Barrierefreiheit bedeutet aber mehr als nur Dolmetscher. Sie bedeutet direkte Kommunikation, praktische Lösungen, kleine Schulungen und Selbstbestimmung für Gehörlose.

Hier sind die Verbände gefragt, endlich mutiger und klarer aufzutreten. Und hier sind auch die Behörden gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Denn Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier stehen – sie muss im Alltag spürbar sein.

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