Home LifestyleRatgeberMissbrauch vor 40 Jahren – Welche Wege heute noch offen sind

Missbrauch vor 40 Jahren – Welche Wege heute noch offen sind

by info@deaf24.com

Vor über 40 Jahren wurde ein gehörloser Mann im Alter von 15 Jahren während des Sportunterrichts von seinem Sportlehrer sexuell missbraucht. Der Täter ist inzwischen verstorben. Die Tat hat tiefe Spuren hinterlassen: Der heute 55-Jährige leidet weiterhin unter einem Trauma und posttraumatischen Belastungsstörungen. Damals war die Zeit noch eine andere – viele Gehörlose hatten keine Möglichkeit, über Gewalt zu sprechen. Es gab kaum Unterstützung, keine barrierefreie Beratung, und oft wurde von ihnen verlangt, zu schweigen. Heute stellt sich die Frage: Welche Möglichkeiten hat ein Opfer so viele Jahre später noch, um Hilfe und Anerkennung zu bekommen?

 

Strafrecht: Keine Anklage mehr möglich

Weil der Täter bereits verstorben ist, kann es kein Strafverfahren mehr geben. Ein Strafprozess richtet sich immer gegen eine bestimmte Person. Wenn diese nicht mehr lebt, ist das Verfahren automatisch beendet oder kann gar nicht erst eröffnet werden.

Auch wenn es seit einigen Jahren längere Fristen gibt, um Missbrauchstaten anzuzeigen, ändert das nichts daran: Gegen eine verstorbene Person kann nicht mehr geklagt werden. Eine Anzeige bei der Polizei ist dennoch möglich, auch wenn sie nicht zu einer Strafe führt. Sie dient dann dazu, die Tat offiziell festzuhalten und als Teil der Kriminalstatistik zu dokumentieren.

 

Zivilrecht: Schmerzensgeld und Schadensersatz

Im Zivilrecht geht es um Geldforderungen – zum Beispiel Schmerzensgeld oder Kosten für Therapien. Normalerweise verjähren solche Ansprüche nach einigen Jahren. Die Fristen hängen vom Zeitpunkt der Tat und dem Alter des Opfers ab.

Im Fall des gehörlosen Mannes wäre es wahrscheinlich, dass zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter persönlich längst verjährt sind. Da der Täter nicht mehr lebt, könnten Ansprüche nur noch gegen den Arbeitgeber oder die Institution (z. B. Schule, Stadt oder Staat) geprüft werden. Dies ist aber nur dann denkbar, wenn nachweisbar ist, dass diese Stellen von den Übergriffen wussten und nicht eingeschritten sind. Hier ist die Beweislage oft schwierig, vor allem nach so langer Zeit.

 

Opferentschädigungsgesetz (OEG) – Hilfe auch Jahrzehnte später

Eine wichtige Möglichkeit, die oft übersehen wird, ist das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Es soll Menschen unterstützen, die durch eine Gewalttat gesundheitlich geschädigt wurden. Die Besonderheit: OEG-Leistungen verjähren nicht. Auch Jahrzehnte nach der Tat kann man noch Unterstützung beantragen.

Das OEG kann folgende Hilfe leisten:

  • Kostenübernahme für Therapien
  • Rentenzahlungen, wenn man durch die Tat erwerbsunfähig wurde
  • Medizinische Behandlungskosten

Der gehörlose Mann hat in den vergangenen Jahren bereits psychologische Therapien besucht und verfügt über psychologische Gutachten. Diese Unterlagen sind für Anträge beim OEG oder anderen Hilfsstellen sehr wertvoll, weil sie belegen, dass die heutigen psychischen Probleme in direktem Zusammenhang mit der Tat stehen.

Wichtig ist, dass dieser Zusammenhang zwischen der Tat und den gesundheitlichen Folgen glaubhaft gemacht wird. Dazu können neben Gutachten auch Arztberichte, Zeugenaussagen oder andere Dokumente dienen.

 

Anerkennungs- und Hilfsfonds

Neben dem OEG gibt es weitere Stellen, die Missbrauchsopfern helfen:

  • Fonds Sexueller Missbrauch (fonds-missbrauch.de): Unterstützt Opfer mit Geldleistungen und Kostenübernahme für Therapien.
  • Kirchliche oder staatliche Anerkennungsverfahren: Manche Institutionen haben eigene Entschädigungsregelungen, wenn der Missbrauch in ihrem Verantwortungsbereich stattgefunden hat.

Hier geht es nicht um Strafen, sondern um eine symbolische Anerkennung des erlittenen Unrechts und praktische Unterstützung im Alltag.

 

Besondere Hürden für Gehörlose

Gehörlose Opfer sexueller Gewalt stehen oft vor zusätzlichen Schwierigkeiten. Früher gab es kaum Dolmetscher oder barrierefreie Beratungsstellen. Viele Betroffene konnten gar nicht in ihrer Sprache, der Gebärdensprache, über das Erlebte berichten. Häufig wurde ihnen nicht geglaubt oder sie wurden sogar zum Schweigen gedrängt.

Das gilt für Männer ebenso wie für Frauen. In dieser langen Phase des Schweigens ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine große Zahl gehörloser Frauen und Männer während ihrer Jugendzeit missbraucht worden – oft ohne dass sie je die Möglichkeit hatten, sich Gehör zu verschaffen.

Diese besonderen Umstände können auch heute noch in Anträgen oder Verfahren wichtig sein. Sie erklären, warum ein Opfer viele Jahre lang nicht über die Tat gesprochen hat.

 

Tipps für Betroffene heute

  1. Beratung suchen: Spezialisierte Stellen wie der Weiße Ring, Wildwasser oder Fachberatungsstellen für Gehörlose bieten vertrauliche Gespräche an – mit Gebärdensprachdolmetscher.
  2. OEG-Antrag stellen: Auch nach Jahrzehnten möglich. Beratung dazu gibt es kostenlos bei Opferhilfeorganisationen.
  3. Anerkennungsleistungen beantragen: Prüfen, ob Fonds oder Institutionen für den Fall zuständig sein könnten.
  4. Alles dokumentieren: Erinnerungen, Tagebucheinträge, ärztliche Unterlagen, psychologische Gutachten, Zeugenaussagen – alles kann helfen, den Zusammenhang zur Tat darzustellen.
  5. Unterstützung im Umfeld suchen: Freund*innen, Familie oder Selbsthilfegruppen können helfen, den Weg zu gehen.

 

Fazit

Auch wenn ein Strafprozess nach so vielen Jahren und mit einem verstorbenen Täter nicht mehr möglich ist, heißt das nicht, dass Betroffene ohne Hilfe bleiben müssen. Das Opferentschädigungsgesetz, Hilfsfonds und spezialisierte Beratungsstellen können noch heute Unterstützung bieten – finanziell, therapeutisch und menschlich.

Für Gehörlose, die in einer Zeit des Schweigens aufgewachsen sind, kann es besonders schwer sein, den ersten Schritt zu machen. Doch dieser Schritt ist wichtig: nicht nur für die eigene Heilung, sondern auch, um die Tat offiziell zu benennen. Hilfe ist möglich – auch nach Jahrzehnten.

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