Die Diskussion um ein bayerisches Gehörlosengeld sorgt seit Jahren für Spannungen im Landtag. Besonders ein Instagram-Video zeigt, wie weit die Positionen auseinanderliegen: Klaus Holetschek (CSU), Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion, verteidigt die Entscheidung der Regierung, das Gehörlosengeld nicht einzuführen. Kerstin Celina (Die Grünen) kritisiert diese Haltung scharf und wirft der CSU Fehlplanung, falsche Prioritäten und mangelnde soziale Verantwortung vor. Deaf24 analysiert die Aussagen und fasst zentrale politische, soziale und finanzielle Widersprüche zusammen.
Die politischen Positionen im direkten Schlagabtausch
Klaus Holetschek: „Im Moment halt nicht möglich“
Im Video erklärt Holetschek, man habe das Gehörlosengeld zwar in den Koalitionsvertrag aufgenommen, doch aktuell sei die Umsetzung nicht machbar. Originalton Holetschek:
- „Wissen Sie, wenn wir über ein Gehörlosengeld sprechen…“
- „Wir streben das an. Dann haben wir uns entschieden, dass es im Moment halt nicht geht – aus bestimmten Gründen.“
Er betont, die CSU verabschiede sich nicht vom Sozialstaat:
- „Das ‚S‘ in unserer Partei ist ein Gütesiegel.“
- „Der Sozialstaat muss wieder auf den Kern zurückgeführt werden.“
- „Weg von der Lieferandomentalität, bei der der Bürger bestellt und der Staat zahlt alles.“
Diese Aussagen stellen für viele Gehörlose eine deutliche Herabwürdigung dar: Sie werden indirekt so dargestellt, als wollten sie Leistungen „bestellen“, obwohl es in Wahrheit um einen gesetzlich anerkannten Nachteilsausgleich geht.
Kerstin Celina: „Es geht – die CSU will nur nicht“
Celina widerspricht Holetschek in nahezu jedem Punkt:
- „Da sprechen wir schon ein paar Jahre darüber.“
- „Das Problem ist nicht, dass es nicht geht – sondern Ihre Prioritätensetzung und Haushaltsfehlplanung.“
Sie kritisiert auch das soziale Selbstbild der CSU:
- „Wie sozial die CSU ist, sei jetzt mal dahingestellt.“
Besonders deutlich wird sie bei Holetscheks „Lieferando“-Vergleich:
- „Das Gehörlosengeld ist keine Pizza, die man bestellt.“
- „Es ist ein Ausgleich für echte Mehrkosten, die Gehörlose jeden Tag haben:
Klingel, Lichtsignalanlagen, Wecker, Rauchmelder, Dolmetscher – sogar beim Kauf einer Waschmaschine.“
Celina fordert die Regierungsfraktionen auf, ihren Koalitionsvertrag einzuhalten:
- „Der Haushalt ist noch nicht verabschiedet. Ihr könnt das Gehörlosengeld immer noch einbringen.“
- „Teilt das Video, macht Druck. Sonst gibt es in Bayern kein Gehörlosengeld.“
Finanzielle Widersprüche: Bayern zahlt – aber nicht an die eigenen Gehörlosen
Bayern ist das mit Abstand reichste Bundesland und größter Geber im Länderfinanzausgleich. Es zahlt Milliarden an finanziell schwache Länder, darunter:
- Berlin
- Sachsen
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Niedersachsen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Brandenburg
- Schleswig-Holstein
- Rheinland-Pfalz
- Bremen
- Saarland
Viele dieser Länder zahlen ein Gehörlosengeld, obwohl sie weniger Geld haben.
Die große Frage der Community:
Warum kann Bayern, das reichste Land, sich etwas nicht leisten, das ärmere Länder problemlos umsetzen?
Hinzu kommt: In Bayern werden jährlich laut verschiedenen Prüfberichten Milliardenbeträge ineffizient ausgegeben (Schätzungen lagerten bei rund 8 Mrd. Euro in einzelnen Jahren).
Für Deaf24 wirkt es widersprüchlich, wenn ein Land mit hoher Wirtschaftskraft und massiven Steuermitteln behauptet, ein notwendiger Nachteilsausgleich „sei nicht finanzierbar“.
UN-BRK: Klare Verpflichtung – klare Ungleichbehandlung
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Deutschland:
- keine Ungleichbehandlung zwischen Behinderungsformen,
- Ausgleich von Nachteilen,
- gleichberechtigte Teilhabe.
Doch aktuell:
- Blinde erhalten Blindengeld.
- Taubblinde erhalten Taubblindengeld.
- Gehörlose erhalten in Bayern nichts.
Dies verstößt aus Sicht vieler Experten gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Realistische Lösung: Anspruch ab 80 GdB
Politisch wird behauptet, ein Gehörlosengeld sei organisatorisch schwierig.
Deaf24 betont dagegen: Eine klare Regelung ist simpel möglich.
Vorschlag:
Anspruch ab GdB 80 für Hörbehinderte, die schwere Kommunikations- und Alltagsprobleme haben.
Damit wäre das Gesetz eindeutig, fair und kontrollierbar.
„Lieferandomentalität“ – eine diskriminierende Aussage?
Viele Gehörlose empfinden Klaus Holetschek MdL, Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion Vergleich als verletzend.
Denn:
- Gehörlose „bestellen“ nichts.
- Sie haben reale Nachteile und hohe Zusatzkosten.
- Viele leiden unter Traumata, psychischen Belastungen, gesellschaftlicher Isolation.
- Sie müssen viele Hilfen selbst bezahlen, die hörende Menschen gar nicht benötigen.
Die Aussage wirkt wie eine Verharmlosung realer Probleme – und verstärkt das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden.
Fazit: Der Streit zeigt ein grundsätzliches Problem
Die Debatte zeigt klar:
- Politisch ist das Gehörlosengeld möglich – aber aktuell nicht gewollt.
- Arme Länder zahlen – reiche Länder weigern sich.
- Die UN-BRK wird in Bayern nicht erfüllt.
- Die Argumentation der CSU enthält Widersprüche.
- Die Community fühlt sich missverstanden und diskriminiert.
Die Frage, die bleibt:
Wann setzt Bayern Prioritäten wirklich zugunsten der Betroffenen – und nicht gegen sie?
Bild von CSU-Fraktion auf Pixabay
Video: kerstin.celina

