Am 11. März 2026 stand ein entscheidender Termin im Bayerischen Landtag an: Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung eines bayerischen Gehörlosengeldes (Drs. 19/8491) durch die Grünen. Überraschend begann die Sitzung früher als geplant, doch das Ergebnis war ernüchternd: Das Parlament lehnte den Entwurf ab, obwohl im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern weiterhin grundsätzlich ein bayerisches Gehörlosengeld vorgesehen ist.
Was konkret passiert ist
- Zur Abstimmung stand die zweite Lesung eines Gesetzentwurfs der Grünen, der das Bayerische Blindengeldgesetz zu einem Blinden- und Gehörlosengeldgesetz erweitern sollte.
- CSU und Freie Wähler lehnten den Entwurf in der Plenarsitzung ab, mit Verweis auf Haushaltslage, konzeptionelle Ausgestaltung und finanzielle Risiken.
- Ein eigenständiger Regierungsentwurf liegt weiterhin nicht vor, sodass gehörlose Menschen in Bayern trotz verfassungsrechtlicher Vorgaben (Art. 118a BV) ohne spezifisches Gehörlosengeld bleiben.
Abstimmungsergebnis und politische Reaktionen
Die Abstimmung fiel klar aus: Bündnis 90/Die Grünen und SPD stimmten für den Entwurf, während CSU und Freie Wähler dagegen votierten. Die AfD enthielt sich. Damit bleibt das Thema Gehörlosengeld ungelöst, obwohl Menschen mit Sehbehinderung in Bayern bereits Blindengeld erhalten.
LVBY reagierte enttäuscht, aber entschlossen. Daniel Büter, Politischer Referent des Landesverbandes Bayern der Gehörlosen, erklärte: „Dass das Thema heute im Landtag diskutiert wurde, zeigt, dass unser Engagement wirkt. Wir lassen uns nicht entmutigen.“ Die Verbandsvertreter kündigten an, weiterhin Druck auf die Regierungsfraktionen auszuüben, um die Gleichstellung endlich gesetzlich abzusichern.
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Begründungen der Regierungsfraktionen
- Vertreter der CSU-Fraktion betonten, man teile das Ziel „Bayern braucht ein Gehörlosengeld“, sehe den Grünen-Entwurf aber als nicht ausreichend „sorgfältig konzipiert“ und haushaltspolitisch nicht verantwortbar.
- Offiziell wird auf die angespannte Finanzlage, Sparvorgaben im Sozialhaushalt und die Notwendigkeit eines „stabilen Haushalts ohne neue Schulden“ verwiesen.
- Zugleich wird auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem die Einführung eines Gehörlosengeldes in der laufenden Legislaturperiode 2023–2028 grundsätzlich zugesagt bleibt, allerdings ohne konkreten Zeitplan.
Reaktionen von Verbänden und Opposition
- Der Landesverband Bayern der Gehörlosen und das Kompetenzzentrum Gebärdensprache kritisieren, dass das Gehörlosengeld kein freiwilliges Extra, sondern ein verfassungsrechtlich gebotener Nachteilsausgleich sei; die Staatsregierung ignoriere damit ihre Pflicht.
- Sozialverbände wie der VdK Bayern sprechen von einer „Rolle rückwärts“, da das zuvor zugesagte Gehörlosengeld nun faktisch gestrichen sei und gehörlose Menschen erneut leer ausgingen.
- Oppositionsfraktionen (Grüne, SPD, FDP) sehen in der Ablehnung ein Signal der Ungleichbehandlung und verweisen auf bereits bestehende Gehörlosengelder in anderen Bundesländern.
Einordnung des Datums 11. März 2026
Die Sitzung war als „entscheidender Schritt“ angekündigt, weil in derselben Sitzung die zweite Lesung und die direkte Abstimmung über den Grünen-Entwurf stattfanden.
Mit der Ablehnung ist der konkrete Gesetzentwurf gescheitert; das Thema Gehörlosengeld bleibt jedoch politisch offen, da der Koalitionsvertrag weiterhin eine Einführung „ab 2026“ vorsieht, ohne dass derzeit ein eigener Regierungsentwurf existiert.
Fazit: Engagement statt Resignation
Die Ablehnung des Gesetzentwurfs ist ein Rückschlag, zeigt aber auch die Notwendigkeit fortlaufender politischer Arbeit. Finanzielle Gleichstellung ist kein Luxus, sondern ein verfassungsrechtlich gebotener Nachteilsausgleich, um Diskriminierung abzubauen und Chancengleichheit herzustellen.
LVBY und weitere Verbände kündigen an, ihren Druck auf die Landespolitik aufrechtzuerhalten: Sichtbarkeit, Dialog und gezielte Kampagnen sollen sicherstellen, dass Gehörlose in Bayern nicht länger benachteiligt bleiben. Der heutige Tag im Landtag markiert einen Zwischenstopp im Kampf um Gleichstellung – aber keinesfalls das Ende.


