Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit entschieden: Menschen mit Behinderungen sollen in Zukunft einfacher und gleichberechtigter durch die EU reisen, studieren und arbeiten können. Dafür wird es bald zwei wichtige Neuerungen geben: den EU-Schwerbehindertenausweis und den EU-Behindertenparkausweis. Was das bedeutet, wie diese Ausweise genutzt werden können und wann sie kommen, erklären wir hier ganz ausführlich.
Was ist der EU-Schwerbehindertenausweis?
Der EU-Schwerbehindertenausweis ist ein neuer Ausweis, der in allen EU-Mitgliedsländern gelten soll. Menschen mit Behinderungen können ihn nutzen, um die gleichen Vorteile zu erhalten, die sie auch in ihrem Heimatland genießen. Dazu gehören z. B.:
- Ermäßigte oder kostenlose Eintrittspreise für Museen, Theater oder andere Veranstaltungen.
- Bevorzugter Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, z. B. Schwimmbädern oder Behörden.
- Reservierte Parkplätze, die für behinderte Menschen vorgesehen sind.
Der Ausweis wird in zwei Varianten angeboten:
- Als Plastikkarte – praktisch für unterwegs.
- Digital – für Smartphones oder Tablets.
Warum ein einheitlicher Ausweis?
Bisher gibt es in jedem EU-Land unterschiedliche Regelungen und Nachweise für Menschen mit Behinderungen. Das führte oft zu Problemen, wenn jemand ins Ausland reist, dort arbeitet oder studiert. Mit dem EU-Schwerbehindertenausweis soll es keine Unterschiede mehr geben. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen gelten dann in der gesamten EU – ohne Ausnahmen.
Der EU-Behindertenparkausweis
Zusätzlich wird ein EU-weiter Behindertenparkausweis eingeführt. Mit diesem Parkausweis können Menschen mit Behinderungen in allen EU-Ländern reservierte Parkplätze nutzen, die speziell für sie vorgesehen sind.
Wichtig:
- Die Parkausweise sollen ebenfalls in digitaler Form erhältlich sein.
- Allerdings können die EU-Länder eine Gebühr für die Ausstellung oder Erneuerung des Parkausweises verlangen.
Weitere Neuerungen: Zentrale Website für Informationen
Es wird auch ein zentrales EU-Portal für Menschen mit Behinderungen geben. Diese Website bietet wichtige Infos, z. B.:
- Wie man den Schwerbehindertenausweis beantragt.
- Welche Vorteile der Ausweis bietet.
- Wie er erneuert oder ersetzt werden kann.
Dieses Portal soll mit den bestehenden nationalen Websites verlinkt werden, damit alle wichtigen Informationen leicht zu finden sind.
Wann kommen die Ausweise?
Der EU-Schwerbehindertenausweis und der EU-Behindertenparkausweis sind beschlossen, aber die Einführung wird noch etwas Zeit brauchen:
- Bestätigung der Regeln: Der EU-Rat muss die neuen Vorschriften noch offiziell bestätigen.
- Anpassung der nationalen Gesetze: Nach der Bestätigung haben die EU-Länder zweieinhalb Jahre Zeit, ihre Gesetze anzupassen und die Ausweise einzuführen.
- Übergangszeit: Danach gibt es eine Übergangszeit von insgesamt dreieinhalb Jahren, in der die neuen Ausweise eingeführt werden.
Das bedeutet: Die Ausweise werden voraussichtlich frühestens in vier bis fünf Jahren flächendeckend verfügbar sein.
Wichtige Fragen rund um den EU-Schwerbehindertenausweis
1. Wer kann den EU-Schwerbehindertenausweis beantragen?
In Deutschland können Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 den Ausweis beantragen.
2. Wie wird der Ausweis beantragt?
Die Beantragung erfolgt in Deutschland so:
- Antragstellung: Der Antrag wird beim Versorgungsamt oder einer ähnlichen Behörde eingereicht. In manchen Bundesländern kann der Antrag auch online gestellt werden.
- Medizinische Unterlagen beifügen: Diese Unterlagen belegen die Behinderung und deren Schweregrad.
- Prüfung und Entscheidung: Das Amt prüft die Unterlagen und stellt den GdB fest.
- Bescheid: Bei einem GdB von 50 oder höher wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
3. Was kostet der EU-Schwerbehindertenausweis?
Der Ausweis ist kostenlos, außer bei Ersatz wegen Verlust oder Beschädigung.
4. Gibt es Einschränkungen?
Ja, es gibt einige Einschränkungen:
- Der Ausweis gilt in der Regel nur für Kurzaufenthalte von bis zu drei Monaten.
- Bei längeren Aufenthalten, z. B. durch das Erasmus-Programm, bleibt der Ausweis jedoch gültig.
- Wichtig: Der EU-Ausweis berechtigt nicht zu Sozialleistungen im Aufenthaltsland.
Warum ist das ein großer Schritt?
Mit diesen Neuerungen zeigt die EU, dass sie sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Der einheitliche Ausweis macht Reisen, Arbeiten und Studieren innerhalb der EU einfacher und gerechter. Menschen mit Behinderungen haben endlich die Möglichkeit, ihre Rechte ohne Hürden in jedem EU-Land wahrzunehmen.
Die Einführung wird noch Zeit brauchen, aber sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion und Gleichberechtigung.

