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Schwerbehinderung 2025: Wertmarke und Abgaben werden teurer

by info@deaf24.com

Im Jahr 2025 gibt es in Deutschland wichtige Änderungen für Menschen mit Schwerbehinderung und Unternehmen. Die Kosten für die Wertmarke, die Menschen mit Schwerbehinderung den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht, steigen. Gleichzeitig müssen Unternehmen mehr zahlen, wenn sie keine oder zu wenige Menschen mit Schwerbehinderung einstellen.

Wertmarke wird teurer

Die Wertmarke im Schwerbehindertenausweis ist für Menschen wichtig, die die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder GL (gehörlos) im Ausweis haben. Sie erlaubt die kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen.

Neue Kosten ab 2025:

  • 2024: 91 Euro pro Jahr
  • 2025: 104 Euro pro Jahr

Das bedeutet, dass die Wertmarke 13 Euro teurer wird.

Wertmarke bleibt kostenlos: Für Menschen mit den Merkzeichen Bl (blind) oder Hl (hilflos) bleibt die Wertmarke weiterhin kostenlos.

Höhere Abgaben für Unternehmen

Gesetze in Deutschland verpflichten Unternehmen, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Diese Regel soll Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt helfen, da sie oft schwerer eine Arbeit finden.

Was passiert, wenn Unternehmen die Pflicht nicht erfüllen? Wenn Unternehmen zu wenige Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zahlen. Diese Abgabe steigt ab 2025.

Ausgleichsabgabe 2024 und 2025 im Vergleich

Abgaben für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze (2024):

  • 3 bis unter 5 % Beschäftigungsquote: 140 Euro
  • 2 bis unter 3 % Beschäftigungsquote: 245 Euro
  • Mehr als 0 bis unter 2 % Beschäftigungsquote: 360 Euro
  • 0 % Beschäftigung: 720 Euro

Neue Abgaben ab 2025:

  • 3 bis unter 5 % Beschäftigungsquote: 155 Euro (+15 Euro)
  • 2 bis unter 3 % Beschäftigungsquote: 275 Euro (+30 Euro)
  • Mehr als 0 bis unter 2 % Beschäftigungsquote: 405 Euro (+45 Euro)
  • 0 % Beschäftigung: 815 Euro (+95 Euro)

Kleinere Betriebe zahlen weniger

Für Unternehmen mit weniger als 40 oder 60 Mitarbeitenden gibt es eine gestaffelte Regelung:

Abgaben für Betriebe unter 40 Mitarbeitenden (2024):

  • Keine Einstellung: 210 Euro

Abgaben ab 2025:

  • Keine Einstellung: 235 Euro (+25 Euro)

Abgaben für Betriebe unter 60 Mitarbeitenden (2024):

  • Weniger als 2 Personen: 140 Euro
  • Weniger als 1 Person: 245 Euro
  • Keine Einstellung: 410 Euro

Abgaben ab 2025:

  • Weniger als 2 Personen: 155 Euro (+15 Euro)
  • Weniger als 1 Person: 275 Euro (+30 Euro)
  • Keine Einstellung: 465 Euro (+55 Euro)

Warum diese Änderungen?

Die Regierung möchte, dass mehr Menschen mit Schwerbehinderung in Unternehmen arbeiten. Wenn Unternehmen keine Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, sollen die höheren Abgaben einen Anreiz schaffen, ihre Einstellungspolitik zu ändern.

Fazit

Menschen mit Schwerbehinderung und Unternehmen müssen sich 2025 auf höhere Kosten einstellen. Es bleibt wichtig, dass Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen, Menschen mit Behinderung einzustellen, um die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

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