Mobilität ist ein Grundrecht – doch für viele Menschen mit Behinderungen ist sie bis heute nicht selbstverständlich. Taxis oder Fahrdienste sind häufig nicht barrierefrei, digitale Plattformen nicht für alle nutzbar. Seit dem 28. Juni 2025 gilt jedoch in Deutschland und der gesamten EU das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses verpflichtet Anbieter von digitalen Mobilitätsdiensten wie Uber, ihre Apps und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Die Uber-App bietet schon seit einigen Jahren spezielle Funktionen für Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel Assistenz-Fahrten, rollstuhlgerechte Fahrzeuge oder die Unterstützung durch Screenreader. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben wird Barrierefreiheit nun zur Pflicht und nicht mehr nur eine freiwillige Zusatzoption. Doch wie gut funktioniert das wirklich – und wo gibt es noch Herausforderungen?
Gesetzliche Grundlagen: Das BFSG seit 2025
Seit Juni 2025 müssen Apps im Bereich der Personenbeförderung barrierefrei sein. Das betrifft alle Anbieter, die wie Uber überregional digitale Dienste anbieten.
Wichtige Punkte:
- Zugänglichkeit für Screenreader: Menschen mit Sehbehinderung müssen die App per Sprachausgabe bedienen können.
- Alternative Bedienoptionen: Funktionen wie Sprachsteuerung oder Tastatur-Navigation müssen verfügbar sein.
- Gut erkennbare Darstellung: Klare Kontraste, verständliche Sprache und einfache Navigation sind Pflicht.
- Gleichberechtigte Nutzung: Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden, zum Beispiel durch längere Wartezeiten oder höhere Preise.
Auch Progressive Web Apps, die von Uber eingesetzt werden können, lassen sich leichter an internationale Standards anpassen. Sie sind besonders nützlich für barrierefreie Bedienung über verschiedene Geräte.
Technische Unterstützung in der Uber-App
Screenreader und Sprachsteuerung
Die Uber-App funktioniert mit VoiceOver (iOS) und TalkBack (Android). Damit können Menschen mit Sehbehinderung Fahrten buchen, Abholpunkte festlegen oder den Fahrpreis abfragen – alles per Sprache.
Haptisches und akustisches Feedback
Zusätzlich unterstützt Uber Nutzerinnen und Nutzer durch deutliche Texterkennung, Sprachfeedback und Vibrationssignale. So werden wichtige Informationen, etwa die Ankunft des Fahrzeugs, spürbar oder hörbar übermittelt.
Kommunikation mit Fahrern
Menschen mit Hörbehinderung können über die App Textnachrichten an Fahrer senden. In manchen Regionen gibt es sogar Symbole und vereinfachte Nachrichten, um die Kommunikation noch leichter zu machen. Auch Sprachnachrichten sind je nach Gerät und Fahrer verfügbar.
Spezielle Fahrzeugoptionen
Uber Assist
Diese Option richtet sich an Fahrgäste, die zusätzliche Unterstützung brauchen. Dazu gehören:
- Ältere Menschen
- Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung
- Fahrgäste mit faltbarem Rollstuhl
Die Fahrer erhalten eine Sonderschulung im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Wichtig: Die Fahrzeuge selbst sind nicht automatisch rollstuhlgerecht, sondern die Fahrer helfen beim Ein- und Aussteigen.
Uber WAV (Wheelchair Accessible Vehicle)
Diese Option ist speziell für Fahrgäste mit nicht faltbaren Rollstühlen.
- Fahrzeuge haben Rampen oder Lifte.
- Fahrer sind im sicheren Transport geschult.
- WAV ist in einigen Städten verfügbar, jedoch nicht überall.
Verbesserungen bei spontaner Mobilität
Früher mussten Menschen mit Rollstuhl oft Tage vorher ein spezielles Taxi bestellen. Das ändert sich langsam:
- In Berlin und Hamburg laufen Pilotprojekte wie „Taxi Wheelchair“ oder „E-Taxi Wheelchair“.
- Über die App können Nutzer spontan rollstuhlgerechte Taxis buchen.
- So wird barrierefreie Mobilität kurzfristig und flexibel möglich – ähnlich wie für nicht behinderte Fahrgäste.
Kritik und Herausforderungen
Regionale Unterschiede
Nicht in jeder Stadt gibt es genügend WAV- oder Assist-Fahrzeuge. Während die Angebote in Metropolen wachsen, sind kleinere Städte und ländliche Regionen noch schlecht versorgt.
Längere Wartezeiten
Fahrgäste berichten, dass sie für ein barrierefreies Fahrzeug manchmal deutlich länger warten müssen als andere. Das widerspricht eigentlich dem Anspruch auf Gleichbehandlung.
Preise und Verfügbarkeit
Teilweise entstehen höhere Kosten oder Zuschläge für WAV-Fahrten. Auch das kann eine Benachteiligung darstellen, wenn Menschen mit Behinderung für denselben Service mehr bezahlen müssen.
Schulungen der Fahrer
Nicht alle Fahrer sind ausreichend vorbereitet, um auf die besonderen Bedürfnisse von Fahrgästen mit Behinderungen einzugehen. Hier gibt es deutlichen Verbesserungsbedarf.
Tipps für die Nutzung der Uber-App
- Profil-Einstellungen prüfen: Im Nutzerkonto lassen sich Barrierefreiheitsoptionen aktivieren, z. B. bevorzugte Kommunikationswege (Text statt Anruf).
- Frühzeitig buchen: Gerade WAV-Fahrzeuge sind in manchen Regionen knapp – frühzeitige Bestellung erhöht die Chancen.
- Feedback geben: Uber bietet die Möglichkeit, Fahrer zu bewerten und Barrieren zu melden. Diese Rückmeldungen helfen, das Angebot zu verbessern.
- Assist und WAV vergleichen: Je nach Bedarf kann es sinnvoll sein, Assist für leichtere Unterstützung oder WAV für rollstuhlgerechte Fahrzeuge zu wählen.
- Pilotprojekte nutzen: Wer in Berlin oder Hamburg lebt, sollte die neuen barrierefreien Taxi-Angebote ausprobieren – hier sind Wartezeiten oft kürzer.
Fazit
Die Uber-App ist ein Beispiel dafür, wie digitale Mobilitätsdienste barrierefreie Angebote entwickeln können. Mit Funktionen wie Screenreader-Unterstützung, haptischem Feedback, Textkommunikation und speziellen Fahrzeugoptionen wird die Nutzung für viele Menschen mit Behinderung einfacher.
Doch es bleibt eine klare Herausforderung: gleichberechtigte Verfügbarkeit. Während nicht behinderte Fahrgäste meist sofort ein Fahrzeug bekommen, müssen Menschen mit Behinderung oft länger warten oder mehr zahlen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Uber und andere Anbieter, hier nachzubessern. Die Richtung stimmt: Technik und Optionen sind vorhanden, jetzt geht es um die flächendeckende Umsetzung. Erst dann wird Mobilität wirklich barrierefrei – und damit ein Stück gerechter.

