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Gehörlosenverband lehnt Zusammenarbeit wegen Politik ab

by info@deaf24.com

Eine gehörlose Frau bot dem Landesverband der Gehörlosen ein Projekt an. Ziel war, barrierefreie Notrufe und medizinische Hilfe für Gehörlose zu verbessern. Sie wollte eng mit dem Verband und dem Vorsitzenden zusammenarbeiten. Auf den ersten Blick ein gutes und wichtiges Angebot für die Community. Doch die Zusammenarbeit kam nicht zustande. Grund: Die Frau ist Mitglied einer politischen Partei, der AfD, und bewirbt diese öffentlich auf Instagram. Der Verband distanzierte sich.

Dieses Ereignis wirft Fragen auf: Wie sollten Gehörlosenverbände mit politisch aktiven Mitgliedern umgehen? Wann ist ein Vorschlag wichtig genug, um politische Unterschiede zu überbrücken? Und was bedeutet das für die Community?

 

Hintergrund des Projekts

Die gehörlose Frau wollte einen Beitrag leisten, der das Leben von Gehörlosen verbessern kann. Ihr Vorschlag umfasste:

  • Barrierefreie Notrufe
  • Schnellere medizinische Hilfe
  • Unterstützung in Krankenhäusern
  • Allgemeine Beratung im medizinischen Bereich

Für viele Gehörlose sind diese Themen sehr wichtig. Notrufe oder Arztbesuche sind oft schwierig, weil Informationen nicht leicht zugänglich sind. Ein barrierefreies System könnte viele Probleme lösen.

Die Frau betonte, dass sie Arbeit und Privatleben trennen könne. Sie sehe ihre politische Aktivität als privat an. Auf Instagram zeigt sie aber klar Unterstützung für die AfD. Der Verband der Gehörlosen sah darin ein Problem.

 

Reaktion des Gehörlosenverbandes

Der Verband lehnte eine Zusammenarbeit ab. Begründung:

  • Politische Neutralität: Der Verband arbeitet mit öffentlichen Stellen und Förderern zusammen. Politische Werbung kann die Zusammenarbeit erschweren oder gefährden.
  • Vertrauen der Community: Viele Mitglieder lehnen die AfD ab. Eine Kooperation könnte die Community spalten.
  • Risiko für Fördermittel: Projekte werden oft finanziell unterstützt. Eine Zusammenarbeit mit AfD-Mitgliedern kann die Förderung gefährden.

Der Verband handelte also aus Sicht von Organisation und Sicherheit der Community. Diese Entscheidung ist rechtlich zulässig. Vereine haben das Recht, selbst zu bestimmen, mit wem sie kooperieren.

 

Diskussion um unterlassene Hilfeleistung

Die Frau kritisierte die Entscheidung scharf. Sie sagte: Wer nicht hilft, begeht „unterlassene Hilfeleistung“. Juristisch stimmt das nicht.

  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) greift nur, wenn jemand in einem akuten Notfall sofort helfen kann.
  • Ein Verband ist keine Rettungsleitstelle oder Notrufzentrale.
  • Eine Ablehnung der Kooperation ist keine Straftat.

Das Argument wirkt emotional, rechtlich ist es aber nicht haltbar. Es sollte nicht verwendet werden, um Druck auszuüben.

 

Politische Aktivität und Wahrnehmung

Die Frau betont, dass Politik privat sei. Rechtlich ist das korrekt. Doch öffentliches Handeln ändert die Wahrnehmung:

  • Instagram-Posts für eine politische Partei sind öffentlich.
  • Der Verband muss berücksichtigen, wie die Community und Partner auf diese Aktivität reagieren.
  • Image, Vertrauen und Fördermittel können dadurch gefährdet werden.

Es ist also verständlich, dass der Verband Abstand nimmt. Die Trennung zwischen privat und beruflich ist hier schwierig. Öffentliches Verhalten beeinflusst die Entscheidung der Organisation.

 

Ethische Perspektive

Das Beispiel zeigt die Spannung zwischen fachlich sinnvoller Hilfe und politischer Integrität:

  • Das Projekt war wichtige Arbeit für Gehörlose.
  • Die Person dahinter ist politisch stark sichtbar.
  • Eine Kooperation hätte das Risiko, die Community zu spalten oder Fördermittel zu gefährden.

Verbände müssen abwägen: Ist das Projekt wichtiger als mögliche Risiken? In diesem Fall entschied sich der Verband für Verantwortung und Sicherheit der Community.

 

Fazit

Das Ereignis zeigt ein klares Dilemma:

  1. Projektidee: Gut und dringend für die Community.
  2. Person: Politisch aktiv, öffentlich sichtbar für AfD.
  3. Verband: Handelt aus Verantwortung für Mitglieder, Partner und Fördermittel.
  4. Rechtliche Einschätzung: Keine unterlassene Hilfeleistung, Entscheidung ist legal.
  5. Ethische Bewertung: Neutral, schützt Community und Vertrauen.

Die Entscheidung des Gehörlosenverbandes ist nachvollziehbar. Es geht nicht um persönliche Ablehnung, sondern um Institution, Verantwortung und Sicherheit der Gehörlosen. Projekte können weiter entwickelt werden, aber die Auswahl von Kooperationspartnern bleibt Aufgabe der Organisation.

Dieses Beispiel verdeutlicht auch eine wichtige Lektion: Politische Aktivitäten können selbst bei guten Projekten die Zusammenarbeit beeinflussen. Verbände müssen sensibel, transparent und werteorientiert handeln.

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