Ab dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland eine neue, wichtige Regelung: Viele Dienstleistungen und Angebote müssen dann barrierefrei sein. Das betrifft besonders auch die Deaf-Community. In diesem Beitrag erklären wir ausführlich, was das bedeutet, wer betroffen ist, welche Rechte und Möglichkeiten Gehörlose haben – und wie alle dazu beitragen können, Barrieren abzubauen.
Was bedeutet Barrierefreiheit ab Juli 2025?
Barrierefreiheit heißt, dass alle Menschen – egal ob mit oder ohne Behinderung – gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Ab Juli 2025 sind viele öffentliche und private Anbieter gesetzlich verpflichtet, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie für alle zugänglich sind. Das betrifft nicht nur bauliche Zugänge wie Rampen oder Aufzüge, sondern vor allem digitale Angebote, Informationen und Kommunikation.
Für Gehörlose und Schwerhörige ist besonders wichtig:
Barrierefreiheit umfasst auch die Bereitstellung von Untertiteln, Gebärdensprachdolmetschern, visuellen Informationen und leichter, verständlicher Sprache.
Wo gilt die Barrierefreiheitspflicht?
Die neue Regelung betrifft viele Bereiche des Alltags:
- Öffentliche Einrichtungen: Behörden, Ämter, Schulen, Bibliotheken, Gerichte, Krankenhäuser und andere staatliche Stellen.
- Digitale Angebote: Webseiten, Apps und Online-Dienste von Behörden, Unternehmen, Banken, Verkehrsbetrieben, Versicherungen und mehr.
- Dienstleistungen: Einzelhandel, Banken, Nahverkehr, Gesundheitseinrichtungen, Beratungsstellen.
- Medien: Fernsehen, Streamingdienste und andere audiovisuelle Medien.
Wichtig:
Auch private Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen barrierefreie Angebote machen. Kleinere Firmen sind (noch) ausgenommen, sollten aber freiwillig Barrieren abbauen.
Was ist für Gehörlose besonders relevant?
1. Gebärdensprachdolmetscher:
Bei wichtigen Terminen in Behörden, bei Beratungen, im Krankenhaus oder vor Gericht müssen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen. Die Kosten dafür übernehmen in der Regel die Einrichtungen.
2. Untertitelung von Medien:
Sendungen im Fernsehen, auf Streaming-Plattformen und in Mediatheken müssen untertitelt werden. Das betrifft besonders Nachrichten, Informationssendungen, Dokumentationen und Spielfilme. Auch private Sender sind verpflichtet, ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten.
3. Visuelle Informationen:
Wichtige Hinweise, Ankündigungen, Notfallinformationen oder Wegweiser müssen auch in visueller Form bereitgestellt werden – zum Beispiel auf Bildschirmen, Anzeigetafeln oder als Textnachricht.
4. Leichte und klare Sprache:
Informationen sollen so aufbereitet sein, dass sie verständlich sind – auch für Menschen, die Deutsch als Zweitsprache oder eine Lernbehinderung haben.
Was passiert, wenn Barrierefreiheit nicht eingehalten wird?
Wenn Einrichtungen oder Sender die gesetzlichen Vorgaben nicht umsetzen, drohen ihnen empfindliche Strafen:
- Bußgelder: Je nach Schwere des Verstoßes können bis zu 500.000 Euro fällig werden.
- Beschwerden: Betroffene können Verstöße melden – zum Beispiel bei den Landesmedienanstalten, Behindertenbeauftragten oder direkt bei den Anbietern.
- Öffentliche Aufmerksamkeit: Medien und Verbände berichten über Verstöße und setzen sich für Verbesserungen ein.
Wie kann ich Verstöße melden?
Wenn Sie feststellen, dass Sendungen nicht untertitelt sind oder andere Barrieren bestehen, können Sie aktiv werden und Verstöße melden. So helfen Sie mit, Barrierefreiheit für alle zu verbessern.
Eine gute Anlaufstelle ist Deaf24. Über das Kontaktformular auf Deaf24 können Sie Ihre Beschwerden einfach und direkt weitergeben. Deaf24 unterstützt die Deaf-Community dabei, Anliegen zu bündeln und an die richtigen Stellen weiterzuleiten.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Rechte zu stärken und Barrieren abzubauen!
- Landesmedienanstalten: Zuständig für Verstöße im Medienbereich, z.B. fehlende Untertitel im Fernsehen.
- Behindertenbeauftragte: Jede Kommune und jedes Bundesland hat Ansprechpersonen für Barrierefreiheit.
- Verbände: Organisationen wie der Deutsche Gehörlosen-Bund unterstützen bei Beschwerden.
- Direkt beim Anbieter: Viele Webseiten und Unternehmen haben Kontaktformulare für Barrierefreiheit.
Tipp:
Dokumentieren Sie den Verstoß (z.B. Screenshot, genaue Uhrzeit, Name der Sendung) und beschreiben Sie das Problem so konkret wie möglich.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben wird von verschiedenen Stellen überwacht:
- Landesmedienanstalten: Für Fernsehen, Radio und Streaming.
- Datenschutz- und Behindertenbeauftragte: Für digitale und öffentliche Angebote.
- Gerichte: Im Streitfall können auch Klagen eingereicht werden.
Wie erkenne ich, ob ein Sender oder Anbieter verpflichtet ist?
Grundsätzlich sind alle Anbieter, die öffentlich zugängliche Angebote machen und mehr als 50 Mitarbeitende haben, ab Juli 2025 verpflichtet, barrierefrei zu sein. Das gilt für:
- Öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender
- Streamingdienste
- Große Unternehmen und Behörden
Ausnahmen gelten nur für sehr kleine Firmen oder Angebote, die sich ausschließlich an einen geschlossenen Nutzerkreis richten.
Warum gibt es die neue Regelung?
Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, um die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu sichern und Diskriminierung abzubauen. Deutschland setzt damit auch europäische Vorgaben um. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der niemand ausgeschlossen wird – egal ob im Alltag, bei der Arbeit, in der Freizeit oder bei der Nutzung digitaler Angebote.
Tipps für Gehörlose und Unterstützer:innen
- Informieren Sie sich: Bleiben Sie auf dem Laufenden über Ihre Rechte und neue Angebote.
- Melden Sie Barrieren: Machen Sie auf Probleme aufmerksam, damit sie behoben werden können.
- Nutzen Sie Beratungsstellen: Viele Organisationen helfen bei Fragen und Beschwerden.
- Engagieren Sie sich: Unterstützen Sie Initiativen für Barrierefreiheit und Inklusion
Fazit:
Die neue Barrierefreiheitspflicht ab 1. Juli 2025 ist ein großer Schritt für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung – besonders für die Deaf-Community. Viele Angebote werden zugänglicher, Informationen verständlicher, und Barrieren abgebaut. Damit das Gesetz Wirkung zeigt, ist es wichtig, Verstöße zu melden und sich für Verbesserungen einzusetzen. Nur so kann echte Inklusion gelingen.

