Home LifestyleVerbraucherADAC stellt unzulässige Bedingungen für gehörlose Versicherte

ADAC stellt unzulässige Bedingungen für gehörlose Versicherte

by info@deaf24.com

Ein gehörloser Versicherter des ADAC wurde darüber informiert, dass er nur mit einer Teilkaskoversicherung aufgenommen werden kann. Andernfalls würde die Aufnahme verweigert. Diese Forderung ist fragwürdig und könnte als Diskriminierung angesehen werden.

Teilkasko ist keine Pflichtversicherung

In Deutschland ist nur die Haftpflichtversicherung für Autofahrer gesetzlich vorgeschrieben. Eine Teilkaskoversicherung ist freiwillig und schützt vor Schäden am eigenen Fahrzeug, z. B. durch Diebstahl, Brand oder Naturereignisse. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Teilkasko abzuschließen.

Diskriminierung von Gehörlosen?

Der ADAC verlangt in diesem Fall von einem gehörlosen Versicherten, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, obwohl dies keine gesetzliche Pflicht ist. Eine solche Regelung könnte gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, das Diskriminierung aufgrund von Behinderungen verbietet.

Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum Gehörlose eine Teilkasko benötigen sollten, während dies für andere Versicherte nicht der Fall ist.

Mögliche Lösungen

Betroffene sollten sich an den ADAC wenden und eine schriftliche Erklärung zu dieser Praxis anfordern. Falls diese Regelung nur für Gehörlose gilt, könnte dies rechtlich problematisch sein.

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