Wenn Taube Menschen mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht zu tun haben – ob bei einer Anzeige, als Zeugin oder Zeuge, als Beschuldigter oder bei einer Festnahme – ist eins ganz klar: Sie brauchen einen Gebärdensprachdolmetscher*in (GSD), um sich verständlich machen zu können. Ohne diese Hilfe ist Kommunikation kaum möglich.
Laut Gesetz müssen Behörden wie die Polizei für barrierefreie Kommunikation sorgen. Doch in der Realität fehlen oft passende Gebärdensprachdolmetschenden oder sie sind nicht verfügbar. Das führt zu Unsicherheit, Verzögerungen und sogar gefährlichen Situationen. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage, Probleme in der Praxis – und was Taube Menschen tun können.
Behörden müssen für Gebärdensprachdolmetschende sorgen – sagt das Gesetz
Die rechtliche Lage in Deutschland ist eindeutig:
§ 6 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG):
„Träger öffentlicher Gewalt […] haben mit Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen in einer für sie geeigneten Weise zu kommunizieren.“
Das bedeutet: Polizei, Gerichte, Ämter usw. müssen eine Verständigung ermöglichen – z. B. mit GSD.
§ 186 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG):
„Kann sich eine Partei oder ein Zeuge wegen einer Hör- oder Sprachbehinderung nicht verständlich machen, so ist ein geeigneter Kommunikationshelfer hinzuzuziehen.“
Auch hier steht: Die Behörde muss einen Gebärdensprachdolmetschende bereitstellen.
Artikel 13 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK):
Staaten müssen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zur Justiz haben.
Deutschland hat die UN-BRK ratifiziert. Sie gilt als verbindliches Recht.
§ 114c Strafprozessordnung (StPO):
„Personen, die gehörlos oder sprachbehindert sind, haben Anspruch auf Unterstützung zur Verständigung im Strafverfahren.“
Besonders bei Verhören, Festnahmen oder Gerichtsterminen ist ein GSD gesetzlich vorgeschrieben.
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Immer mehr Taube Menschen in Deutschland erleben große Probleme mit dem aktuellen System der Gebärdensprachdolmetscher*innen (GSD).

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Freiberufliche Gebärdensprachdolmetschende sind nicht verpflichtet, Einsätze zu übernehmen
In der Praxis gibt es ein Problem: Die Polizei ist zwar verpflichtet, einen Gebärdensprachdolmetschende zu organisieren – aber Dolmetscher*innen sind nicht verpflichtet, jeden Einsatz anzunehmen.
Die meisten GSD arbeiten freiberuflich und entscheiden selbst:
- ob sie Zeit haben,
- ob sie einen Auftrag übernehmen,
- ob sie in bestimmten Situationen (z. B. Polizeiverhöre) arbeiten möchten.
Die Folge: Es kann vorkommen, dass kein GSD zur Verfügung steht, obwohl ein Gespräch dringend wäre. Besonders bei kurzfristigen Situationen – z. B. Anzeige erstatten, Aussage machen, Festnahme – entsteht so ein echtes Problem.
Nicht jeder Gebärdensprachdolmetschende passt – Vertrauen ist wichtig
Taube Menschen wollen nicht einfach irgendeinen GSD. Kommunikation in Gebärdensprache ist sehr individuell, oft kulturell geprägt. Bei Polizei, Gericht oder Behörden geht es um wichtige, oft sensible Themen.
Viele Gehörlose berichten, dass sie mit „fremden“ Gebärdensprachdolmetschende Missverständnisse erleben oder sich nicht wohlfühlen. Deshalb möchten sie gerne jemanden, den sie kennen – eine Vertrauensperson, mit der sie schon gute Erfahrungen gemacht haben.
Doch leider berücksichtigen viele Behörden diese Wünsche nicht oder sagen: „Wir nehmen, was wir finden.“
Das ist keine barrierefreie Kommunikation im Sinne des Gesetzes. Die Betroffenen verstehen oft nicht alles oder sagen weniger, weil sie sich unsicher fühlen.
Festnahme ohne Gebärdensprachdolmetschende? Das ist gefährlich
Wenn eine gehörlose Person festgenommen wird, muss sie spätestens nach 24 Stunden einem Haftrichter vorgeführt werden. Das steht im:
Artikel 104 Grundgesetz (GG):
„Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat unverzüglich ein Richter zu entscheiden.“
Doch eine richterliche Anhörung ohne Gebärdensprachdolmetschende ist unzulässig. Die Person hätte keine Möglichkeit, sich zu verteidigen oder überhaupt zu verstehen, was passiert. In einem solchen Fall muss das Verfahren warten – oder die Person muss freigelassen werden.
Trotzdem kommt es vor, dass taube Menschen stundenlang im Polizeigewahrsam bleiben, weil kein Dolmetscher gefunden wurde. In einigen Fällen wurde sogar behauptet, die Person hätte „verstanden“ oder „geschwiegen“, obwohl gar keine echte Kommunikation möglich war.
Das ist ein schwerer Verstoß gegen die Rechte gehörloser Menschen. Es kann im schlimmsten Fall sogar als Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) gewertet werden.
Was können taube Menschen tun, wenn kein GSD da ist?
Hier sind Tipps für Betroffene:
- Klar sagen oder aufschreiben, dass man taub ist und Gebärdensprache benötigt.
- Nicht unterschreiben, wenn man etwas nicht verstanden hat.
- Namen von vertrauten Dolmetschern angeben – auch wenn nicht immer jemand verfügbar ist.
- Vermerken lassen, dass kein Dolmetscher dabei war. Zeugen bitten, dies zu bestätigen.
- Rechtsanwält*in einschalten, besonders bei Festnahmen oder Verhören ohne Dolmetscher.
- Video-Dolmetscher nur akzeptieren, wenn man sich damit wohlfühlt – und wenn die Technik zuverlässig ist.
Was muss sich dringend ändern?
Die aktuelle Situation ist untragbar. Hier einige Vorschläge, wie man sie verbessern kann:
- Bereitschaftsdienste für GSD: Ähnlich wie Notärztinnen könnten Dolmetscherinnen im Notfall auf Abruf sein.
- Zentrale Vermittlungsstellen mit guter Koordination, damit GSD aus der Nähe schneller verfügbar sind.
- Recht auf Wahlfreiheit: Gehörlose Menschen sollten das Recht haben, ihren GSD selbst auszuwählen.
- Zulassung von Kommunikationshilfen ohne Diplom, wenn kein staatlich geprüfter GSD verfügbar ist – Hauptsache, die Verständigung funktioniert.
- Verbindliche Schulungen für Polizei und Justiz im Umgang mit tauben Menschen und barrierefreier Kommunikation.
Fazit: Rechte kennen – und auf Einhaltung bestehen
Taube Menschen haben ein gesetzlich verankertes Recht auf gleichberechtigte Kommunikation – besonders bei Polizei und Justiz. Doch viele dieser Rechte werden im Alltag übergangen oder verzögert.
Wichtig ist: Nicht schweigen, nicht unterschreiben, nicht einfach akzeptieren, wenn kein GSD kommt. Wer informiert ist, kann sich besser wehren – und Missstände öffentlich machen.
Deaf24 setzt sich dafür ein, dass diese Probleme nicht mehr ignoriert werden. Die Justiz darf nicht taub gegenüber den Rechten tauber Menschen sein.

