Gehörlose Menschen stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen. Dazu gehören nicht nur Kommunikationsbarrieren, sondern auch zusätzliche Kosten für Gebärdensprachdolmetscher, Notare oder Steuerberater. In Deutschland gibt es jedoch Möglichkeiten, diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Wer Anspruch hat, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wer am meisten profitiert, wird in diesem Beitrag verständlich erklärt. Ziel ist es, Gehörlosen eine praktische Orientierung zu bieten, damit sie ihre Rechte und Möglichkeiten bei der Steuer optimal nutzen können.
Wer kann steuerliche Erleichterungen nutzen?
Grundsätzlich können alle Menschen mit einer anerkannten Behinderung von steuerlichen Vorteilen profitieren. Entscheidend ist der Grad der Behinderung (GdB), der im Schwerbehindertenausweis eingetragen wird.
- Ab GdB 20: Erste steuerliche Vorteile möglich.
- Ab GdB 50: Erhöhter Behinderten-Pauschbetrag.
- Merkzeichen „G“: Speziell für Gehörlose relevant.
- Merkzeichen „H“ oder „Bl“: Für Menschen, die hilflos oder blind sind, gibt es deutlich höhere Pauschbeträge.
Die steuerlichen Entlastungen richten sich also nach der Schwere der Behinderung und gelten für Gehörlose ebenso wie für andere Menschen mit Behinderung.
Welche Kosten können abgesetzt werden?
Es gibt zwei Hauptarten der steuerlichen Entlastung:
- Außergewöhnliche Belastungen
 Diese sind Kosten, die direkt durch die Behinderung entstehen. Dazu gehören unter anderem:- Ausgaben für Gebärdensprachdolmetscher im privaten und beruflichen Bereich
- Kosten für Notare, z. B. bei Verträgen oder Testamenten
- Steuerberatungskosten
- Fahrtkosten, die durch die Behinderung entstehen
- Hilfsmittel und technische Assistenzgeräte
- Umbaukosten für Wohnung oder Fahrzeug
 
- Behinderten-Pauschbetrag
 Alternativ oder zusätzlich können Gehörlose den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Dieser ist gestaffelt nach Grad der Behinderung:- GdB 20: 384 €
- GdB 30: 620 €
- GdB 40: 860 €
- GdB 50: 1.140 €
- GdB 60: 1.440 €
- GdB 70: 1.780 €
- GdB 80: 2.120 €
- GdB 90: 2.460 €
- GdB 100: 2.840 €
 
Wichtig: Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden – man muss sich für eine Variante entscheiden.
Wer profitiert am meisten?
Die Steuerentlastung hängt direkt vom Einkommen ab.
- Geringverdiener, die kaum oder keine Steuern zahlen, profitieren nur eingeschränkt, da die Steuerlast selbst sehr gering ist.
- Mittlere und höhere Einkommen profitieren am meisten, da die steuerlichen Abzüge direkt die Steuerlast senken und so mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden können.
Ein praktisches Beispiel: Ein Gehörloser mit GdB 80 und einem monatlichen Einkommen von 3.000 € kann durch den Pauschbetrag und außergewöhnliche Belastungen mehrere hundert Euro Steuern sparen.
Single, Ehesplitting und weitere Tipps
Single oder Ehe?
- Single: Der Behinderten-Pauschbetrag und außergewöhnliche Belastungen wirken direkt auf die eigene Steuerlast.
- Verheiratet/Ehesplitting: Durch das sogenannte Ehegattensplitting können Paare Steuern gemeinsam berechnen lassen. Das ist besonders vorteilhaft, wenn ein Partner weniger oder kein Einkommen hat. So können die steuerlichen Vorteile für außergewöhnliche Belastungen und Pauschbeträge effektiver genutzt werden.
Zusätzliche Tipps von ChatGPT:
- Alle Belege sammeln: Rechnungen für Dolmetscher, Notare oder Steuerberater unbedingt aufbewahren, um sie beim Finanzamt einzureichen.
- Paushalbeträge prüfen: Berechnen, ob der Pauschbetrag oder die tatsächlichen Kosten günstiger sind.
- Frühzeitig Steuererklärung vorbereiten: Gehörlose Menschen können barrierefreie Steuer-Software oder Steuerberatung in Gebärdensprache nutzen.
- Kombination mit anderen Leistungen: Prüfen, ob Sozialleistungen wie Eingliederungshilfe oder Zuschüsse vom Integrationsamt ergänzend genutzt werden können.
- Regelmäßig informieren: Steuergesetze ändern sich – aktuelle Informationen über offizielle Seiten des Finanzministeriums oder barrierefreie Beratungsstellen einholen.
Fazit
Gehörlose Menschen in Deutschland haben Anspruch auf steuerliche Entlastungen, um Kosten aus der Behinderung auszugleichen. Entscheidend sind Grad der Behinderung, Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und das eigene Einkommen.
- Geringverdiener profitieren begrenzt.
- Mittlere und höhere Einkommen können durch Pauschbeträge und außergewöhnliche Belastungen erheblich Steuern sparen.
- Singles und Ehepaare sollten prüfen, welche Steuerberechnungsmethode – Single oder Splitting – am günstigsten ist.
Wer seine Belege sorgfältig sammelt und die passenden Pauschbeträge oder Kosten geltend macht, kann steuerlich entlastet werden und finanzielle Mittel für Dolmetscher oder andere notwendige Leistungen sichern. So wird das Leben für Gehörlose in Deutschland nicht nur leichter planbar, sondern auch finanziell fairer gestaltet.
Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay


