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Rundfunkbeitrag: So bekommen Sie Ermäßigung oder Befreiung

by info@deaf24.com

In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag für alle Haushalte verpflichtend – unabhängig davon, ob Radio, Fernsehen oder das Internet genutzt wird. Der Beitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und finanziert öffentlich-rechtliche Medien wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Für viele Menschen mit einer Schwerbehinderung stellt dieser Beitrag jedoch eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Deshalb gibt es gesetzliche Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder sogar eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag ermöglichen.

Aber: Eine Behinderung allein reicht nicht aus. Entscheidend sind bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder der Bezug bestimmter Sozialleistungen. In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, wer Anspruch auf eine Ermäßigung oder Befreiung hat, wie Sie den Antrag stellen und worauf Sie dabei achten sollten.

 

Wer hat Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung?

In der Praxis gibt es zwei Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag zu senken oder nicht zahlen zu müssen:
1. Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (6,12 Euro/Monat)
2. Eine vollständige Befreiung vom Beitrag (0 Euro)

Welche Regelung für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab – insbesondere vom Schwerbehindertenausweis oder vom Bezug bestimmter Sozialleistungen.

 

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags: Nur mit Merkzeichen „RF“

Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ (Rundfunkgebührenbefreiung) im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung beantragen. Statt 18,36 Euro zahlen sie nur 6,12 Euro im Monat. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich, also 18,36 Euro alle drei Monate.

Voraussetzungen für das Merkzeichen „RF“:

  • Gehörlosigkeit oder starke Hörbehinderung:
    Wer gehörlos ist oder trotz Hörgerät keine Kommunikation über das Gehör möglich ist, kann das Merkzeichen „RF“ erhalten – Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
  • Starke Sehbehinderung oder Blindheit:
    Wer vollständig blind oder stark sehbehindert ist (GdB wegen Sehbehinderung mindestens 60), hat ebenfalls Anspruch auf „RF“.
  • Andere schwerwiegende Einschränkungen:
    Menschen mit einem GdB von mindestens 80, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft keine öffentlichen Veranstaltungen besuchen können, können das Merkzeichen „RF“ ebenfalls beantragen.

Wichtig: Das Merkzeichen „RF“ muss vom zuständigen Versorgungsamt in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Es erfolgt keine automatische Zuerkennung. Ein ärztliches Gutachten oder Bescheide der Krankenkasse oder Pflegekasse können für die Entscheidung herangezogen werden.

 

Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Wer zahlt gar nichts?

Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur für bestimmte Personengruppen möglich. Dazu gehören:

  • Taubblinde Menschen mit dem Merkzeichen „TBl“
  • Empfänger von Blindenhilfe
  • Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (z. B. Kriegsversehrte)
  • Empfänger von Sozialleistungen, darunter:
    • Bürgergeld (früher Hartz IV)
    • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Hilfe zur Pflege
    • Asylbewerberleistungen
    • BAföG, BAB oder Berufsausbildungsbeihilfe, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen

In diesen Fällen kann unabhängig von der Art der Behinderung ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Wichtig ist: Es muss ein aktueller Bescheid über den Bezug dieser Leistungen beigefügt werden.

 

Gilt die Ermäßigung oder Befreiung für den ganzen Haushalt?

Ja. Der Rundfunkbeitrag wird nicht pro Person, sondern pro Wohnung erhoben. Wenn also eine Person im Haushalt vom Beitrag befreit ist oder eine Ermäßigung erhält, gilt das für alle Mitbewohner – zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder bis 25 Jahre.

Beispiel:
Wenn eine gehörlose Mutter mit Merkzeichen „RF“ nur 6,12 Euro zahlt, betrifft das auch den Vater und die Kinder, die mit ihr zusammenwohnen.

 

So stellen Sie den Antrag: Schritt für Schritt

Auch wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, passiert nichts automatisch. Sie müssen den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung selbst beim Beitragsservice stellen.

1. Formular besorgen

Sie erhalten das Antragsformular auf der Website des Beitragsservice:
www.rundfunkbeitrag.de
Alternativ können Sie es telefonisch oder per Post anfordern.

2. Antrag ausfüllen

Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Wählen Sie aus, ob Sie eine Ermäßigung (z. B. wegen „RF“) oder eine Befreiung (z. B. wegen Sozialleistungen oder „TBl“) beantragen möchten.

3. Nachweise beilegen

Fügen Sie Kopien oder Scans bei – je nach Fall:

  • Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „RF“ oder „TBl“
  • Bescheid über Bürgergeld, Blindenhilfe oder andere Leistungen

📄 Antrag_Rundfunkbeitrag.docx herunterladen

Anlagen (bitte beilegen):

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) oder
  • Kopie des aktuellen Leistungsbescheids (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung etc.)
  • (optional) Kopie der letzten Beitragsrechnung oder Beitragsnummer

4. Antrag absenden

Senden Sie alles an:
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln
Oder nutzen Sie das Online-Portal auf der Website.

 

Fristen beachten: Rückwirkung möglich

Wenn Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ausstellungsdatum Ihres Nachweises stellen, gilt die Befreiung oder Ermäßigung rückwirkend ab diesem Zeitpunkt. Wird der Antrag später eingereicht, zählt der Monat nach Eingang des Antrags.

Beispiel:
Sie erhalten den Bewilligungsbescheid für Bürgergeld am 1. Februar. Wenn Sie bis Ende April den Antrag beim Beitragsservice stellen, wird der Rundfunkbeitrag ab Februar erlassen. Danach erst ab Mai.

 

Tipps für Ihren Antrag

  • Frühzeitig handeln: Reichen Sie den Antrag so schnell wie möglich ein.
  • Alle Nachweise beilegen: Fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen.
  • Beratung nutzen: Bei Unsicherheiten helfen Sozialverbände, Behindertenberatungsstellen oder die EUTB.
  • Nicht einfach zahlen: Wenn Sie glauben, Anspruch zu haben, stellen Sie den Antrag – auch wenn Sie schon länger zahlen.

 

Fazit: Rechte kennen und Geld sparen

Viele Menschen mit Behinderung zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl sie dazu nicht verpflichtet wären – einfach, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Dabei kann eine Ermäßigung oder Befreiung bares Geld sparen.

Wichtig ist:
Nicht jede Behinderung reicht aus. Entscheidend sind bestimmte Merkzeichen im Ausweis oder der Bezug von Sozialleistungen. Prüfen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig und stellen Sie rechtzeitig den Antrag. So sichern Sie sich Vorteile, vermeiden unnötige Zahlungen und sorgen dafür, dass Sie fair behandelt werden.

Tipp zum Schluss:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch haben, lassen Sie sich beraten – kostenlos und unabhängig. Lieber einmal zu viel gefragt als unnötig gezahlt.

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