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Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. und Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

by info@deaf24.com

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein Bundesgesetz in Deutschland, das die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben fördern soll. Es verpflichtet öffentliche Stellen, Barrieren abzubauen und für Zugänglichkeit zu sorgen. Die Frage stellt sich, welche Rolle der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) dabei auf Bundesebene spielt.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) ist die zentrale Interessenvertretung von Gehörlosen auf Bundesebene. Er fördert die Kultur und Sprache der Gehörlosen und setzt sich politisch für ihre Rechte ein. Im Kontext des BGG unterstützt der DGB die Umsetzung von Barrierefreiheit, berät Behörden und macht auf die Bedürfnisse der Gehörlosen aufmerksam. Dieser Beitrag erklärt die Aufgaben des DGB, seine Zusammenarbeit mit Landesverbänden und Behörden sowie seine Rolle bei der Interessenvertretung.

 

Zuständigkeiten und Aufgaben des DGB beim Behindertengleichstellungsgesetz

Das BGG gilt bundesweit, richtet sich aber ausschließlich an öffentliche Stellen wie Behörden, Schulen, Krankenhäuser oder Polizei. Ziel ist es, Diskriminierungen abzubauen und Barrieren sichtbar zu machen und zu beseitigen.

Der DGB vertritt die Interessen von Gehörlosen auf Bundesebene. Er arbeitet politisch, informiert Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit und bringt die Bedürfnisse Gehörloser in Gesetzgebungsverfahren ein. Er kann zwar keine rechtlichen Vorgaben erzwingen, fungiert aber als Stimme der Gehörlosen und Bindeglied zwischen Betroffenen und Politik.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Lobbyarbeit und politische Interessenvertretung auf Bundesebene.
  • Koordination und Unterstützung der Landesverbände.
  • Öffentlichkeitsarbeit zu Barrierefreiheit und Gehörlosenkultur.
  • Beratung von Behörden und Fachstellen zur barrierefreien Kommunikation (z. B. Dolmetschdienste, barrierefreie Formulare, barrierefreie Webseiten).

Die Landesverbände übernehmen die regionale Umsetzung: Sie arbeiten direkt mit Behörden zusammen, identifizieren Barrieren vor Ort und unterstützen bei deren Beseitigung. Dabei berücksichtigen sie die spezifischen Gegebenheiten ihres Bundeslands.

 

Zusammenarbeit zwischen DGB, Landesverbänden und Behörden

Die praktische Umsetzung des BGG erfordert das Zusammenspiel mehrerer Akteure:

  • DGB: Einfluss auf Bundesebene, politische Rahmenbedingungen, Öffentlichkeitsarbeit.
  • Landesverbände: Regionale Umsetzung, direkte Kontakte zu Behörden, praktische Barrierebeseitigung.
  • Öffentliche Stellen: Verpflichtet, Barrieren abzubauen und barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten.
  • Fachstellen und spezialisierte Organisationen: Beratung und Unterstützung bei konkreten Maßnahmen der Barrierefreiheit.

Der DGB unterstützt die Landesverbände durch Informationsweitergabe, Koordination und gemeinsame Initiativen. Er fördert die Vernetzung mit anderen Behindertenverbänden und stärkt das Bewusstsein für eine inklusive Gesellschaft.

 

Fazit und Tipps für Betroffene

Der DGB ist die zentrale bundesweite Interessenvertretung von Gehörlosen. Während er auf strategischer und politischer Ebene tätig ist, kümmern sich die Landesverbände um die konkrete Umsetzung in den Bundesländern. Gemeinsam mit Behörden, Fachstellen und anderen Verbänden tragen sie zur Barrierefreiheit und gleichberechtigten Teilhabe bei.

Für Gehörlose empfiehlt sich:

  • Bundesweite oder politische Anliegen: DGB kontaktieren.
  • Regionale oder konkrete Probleme: Landesverbände einschalten.
  • Direkte Hilfe bei Behörden: Schwerbehindertenvertretungen oder Fachstellen kontaktieren.

Der DGB stärkt die Stimme der Gehörlosen in Politik und Gesellschaft, fördert Erfahrungsaustausch und Barrierebewusstsein und trägt so entscheidend zur Verbesserung der Lebensqualität für Gehörlose in Deutschland bei.

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