Home HörgeschädigtPolitikDer alte DGB-Forderungskatalog: Viel Papier, wenig Wirkung

Der alte DGB-Forderungskatalog: Viel Papier, wenig Wirkung

by info@deaf24.com

Der Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) veröffentlichte bereits 2019 einen umfassenden Forderungskatalog zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Auf 29 Seiten stellte er 13 politische Forderungen zu Arbeit, Bildung, Gesundheit, Pflege und gesellschaftlicher Teilhabe vor.

Doch bis heute hat sich fast nichts verbessert. Viele Forderungen sind nicht umgesetzt – manche sogar unmöglich umsetzbar, weil sie juristisch, organisatorisch oder politisch unrealistisch sind. Der Katalog wirkt wie ein Relikt aus einer anderen Zeit: lang, kompliziert und ohne spürbare Wirkung auf das Leben gehörloser Menschen.

Deaf24 hat den Forderungskatalog kritisch geprüft und kommt zu einem klaren Fazit: Gute Absichten reichen nicht, wenn die Realität der Betroffenen ignoriert wird.

 

 

Uralter Katalog – kaum Fortschritte

Der Forderungskatalog des DGB wurde 2019 erarbeitet, also vor über sechs Jahren. Er orientierte sich am sogenannten Nationalen Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0) der Bundesregierung, der aber nur bis 2021 gültig war. Damit ist die Grundlage des Katalogs veraltet. Trotzdem hat der DGB das Dokument nie überarbeitet oder aktualisiert.

Viele Angaben stammen noch aus den Jahren 2015 bis 2018 – alte Gerichtsurteile, veraltete Statistiken, frühere Projekte. Neue Entwicklungen wie Digitalisierung, Videodolmetschen oder Online-Zugänge werden gar nicht erwähnt. Das zeigt: Der Katalog wurde nicht gepflegt und nicht weitergedacht.

Drei Jahre Arbeit für 13 Punkte – das klingt nach Fleiß, aber nicht nach Effektivität. Wenn ein großes Projekt mit Fachleuten und Ressourcen drei Jahre braucht, um ein 29-seitiges Papier ohne klare Maßnahmen zu erstellen, ist das ein Armutszeugnis. Es zeigt, wie schwerfällig und bürokratisch politische Prozesse oft sind – besonders, wenn sie die Lebenswirklichkeit gehörloser Menschen kaum berücksichtigen.

 

UN-Konvention – wichtig, aber kein Gesetz

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist die Grundlage vieler DGB-Forderungen. Deutschland hat sie 2009 unterschrieben und sich verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Doch viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass die UN-BRK automatisch ein Gesetz ist.

Das ist sie nicht.
Die UN-BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag – also eine internationale Vereinbarung. Sie verpflichtet Deutschland zwar zur Umsetzung, aber sie kann nicht direkt eingeklagt werden. Erst wenn der Bundestag die Inhalte in deutsche Gesetze überträgt (z. B. ins Sozialgesetzbuch oder das Behindertengleichstellungsgesetz), werden sie verbindlich.

Der DGB-Katalog verschweigt diesen wichtigen Punkt. Er beruft sich auf die UN-BRK, als wäre sie automatisch in Kraft. Damit wird der Eindruck erweckt, als sei die Regierung gesetzlich verpflichtet, alle Forderungen umzusetzen. Tatsächlich ist das nicht der Fall – und genau deshalb bleiben viele Punkte ohne Wirkung.

 

Viele Forderungen, wenig Realität

Der DGB spricht viele wichtige Themen an – Arbeit, Bildung, Gesundheit, Pflege, Barrierefreiheit. Doch fast alle Punkte sind zu unkonkret oder organisatorisch nicht machbar.

Beispiel Arbeit:
Die geforderte „schnellere Bewilligung von Arbeitsassistenz“ ist richtig, aber es fehlt jede Idee, wie das umgesetzt werden soll. Keine Frist, kein Verfahren, keine Zuständigkeit.

Beispiel Bildung:
Bimodale und bilinguale Bildung (Gebärdensprache + Lautsprache) wäre ideal. Aber Bildung ist Ländersache. Der DGB nennt kein Modell, wie Bund und Länder gemeinsam handeln könnten.

Beispiel Gesundheit:
Dolmetscherkosten in Krankenhäusern sind ein Dauerproblem. Der DGB fordert eine Übernahme, erklärt aber nicht, wer zahlen soll oder wie Kliniken abrechnen könnten.

Beispiel Psychotherapie:
Der Mangel an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit DGS-Kompetenz wird genannt, aber keine Lösung vorgeschlagen.

Diese Beispiele zeigen: Viele Forderungen sind nur auf dem Papier schön, aber praktisch kaum umsetzbar.

 

Folgen für die Betroffenen

Weil der Forderungskatalog keine echten Veränderungen bewirkt, bleibt die Situation für viele Gehörlose und Hörbehinderte schwierig – oft sogar belastend.

Fehlende Dolmetscher, unverständliche Behördenbriefe, kein Zugang zu Therapie oder Bildung in Gebärdensprache: Das führt bei vielen zu Stress, Frustration und psychischer Erschöpfung.

Immer mehr Gehörlose berichten von Depressionen und Rückzug, weil sie in der Gesellschaft nicht gleichberechtigt teilnehmen können.
Einige verlieren Arbeit oder Chancen, weil sie nicht verstanden werden. Andere vermeiden Arztbesuche, weil sie keine Dolmetscher finden. Diese Probleme werden im DGB-Katalog kaum erwähnt – obwohl sie den Alltag der Betroffenen bestimmen.

Die Folge: Ein Papier voller Forderungen, das an den echten Lebensrealitäten vorbeigeht.

 

Fehlende Fachkompetenz und Beteiligung

Der Katalog macht den Eindruck, als sei er hauptsächlich im Büro entstanden, nicht in Zusammenarbeit mit der Gehörlosengemeinschaft.

  • Keine wissenschaftlichen Quellen,
  • keine Expertenzitate,
  • keine Hinweise auf Beteiligung von Betroffenen oder Gebärdensprachorganisationen.

Das widerspricht sogar Artikel 4 Absatz 3 der UN-BRK, der ausdrücklich vorschreibt, dass Menschen mit Behinderungen in allen Entscheidungsprozessen einbezogen werden müssen.

Dadurch fehlt dem Katalog die Glaubwürdigkeit. Es ist unklar, ob er wirklich die Bedürfnisse der Gehörlosen widerspiegelt oder nur ein politisches Pflichtdokument ist.

 

Schwache Politikarbeit

Die politische Arbeit hinter dem Katalog ist enttäuschend.
Anstatt den Forderungen Nachdruck zu verleihen, blieb es beim Schreiben eines langen Papiers. Es gab keine Kampagne, keine Petition, keine Pressearbeit, keine Einbindung der Öffentlichkeit.

Die Politik nahm den Katalog kaum wahr – und das ist kein Wunder. Ohne messbare Ziele, ohne Kostenplanung, ohne Zeitplan kann niemand den Erfolg prüfen.

So verpuffte die Arbeit von drei Jahren in einer Broschüre, die in vielen Behördenregalen verstaubt. Eine verpasste Chance für die Inklusionspolitik – und ein Zeichen für schlechte politische Kommunikation.

 

Zu wenig Aufklärung, zu wenig Veränderung

Auch bei der Aufklärung der Öffentlichkeit bleibt der DGB blass. Der Katalog erklärt keine Begriffe, liefert keine Gebärdensprach-Videos, keine verständlichen Kurzfassungen. Für viele gehörlose Leserinnen und Leser ist der Text zu kompliziert.

Ebenso fehlt die Forderung nach Schulungen für Mitarbeiter in Ämtern, Behörden oder Kliniken.
Genau diese Menschen sind aber oft die erste Anlaufstelle für Gehörlose – und wissen häufig nicht, wie sie richtig kommunizieren sollen.

Anstatt konkrete Maßnahmen für Schulungen, Dolmetscherorganisation oder barrierefreie Kommunikation zu verlangen, verliert sich der Katalog in theoretischen Erklärungen.

 

Wie oft sollte der Katalog überarbeitet werden?

Ein solcher Forderungskatalog darf nicht alle paar Jahre veralten. Damit er politisch relevant bleibt, müsste er mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden.

Die Überarbeitung sollte gemeinsam mit:

  • Gehörlosenverbänden,
  • Gebärdensprachdolmetschern,
  • juristischen und wissenschaftlichen Expertinnen und Experten
    erfolgen.

Jede neue Version sollte offiziell an die Bundesregierung und an die Kultusministerkonferenz der Länder übergeben werden – öffentlich und transparent.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die Forderungen nicht in Schubladen verschwinden, sondern regelmäßig auf dem Tisch der politischen Entscheidungsträger landen.

Ein lebendiger Katalog muss ständig gepflegt, überprüft und nachjustiert werden – so wie sich auch die Gesellschaft, Gesetze und Technik weiterentwickeln.

 

Fazit: Gute Idee, schlechte Umsetzung

Der DGB-Forderungskatalog von 2019 wollte die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stärken. Doch in Wirklichkeit zeigt er, wie schwerfällig und realitätsfern politische Arbeit manchmal ist.

Die größten Schwächen:

  • viele Forderungen nicht umsetzbar,
  • keine konkreten Maßnahmen,
  • veraltete Inhalte,
  • keine Beteiligung Betroffener,
  • fehlende politische Nacharbeit.

Die UN-Konvention ist wichtig, aber sie ist kein direkt anwendbares Gesetz. Ohne klare nationale Gesetze bleibt sie ein moralischer Appell.

Das Ergebnis: Die 13 Punkte des DGB-Katalogs sind größtenteils wirkungslos, und viele gehörlose Menschen spüren keine Verbesserung – im Gegenteil. Sie fühlen sich übersehen, unverstanden und psychisch belastet.

Was fehlt, ist echte politische Arbeit: konkrete Gesetze, Schulungen, mehr Gebärdensprachkompetenz, schnellere Dolmetschereinsätze und vor allem Beteiligung der Gehörlosen selbst.

Nur wenn Betroffene aktiv mitgestalten, kann Inklusion Wirklichkeit werden – nicht durch Papier, sondern durch echtes Handeln.

 

Tipp:
Politik und Verbände sollten aufhören, über Gehörlose zu reden, und anfangen, mit ihnen zu reden. Jede Reform, jedes Gesetz und jede Forderung muss aus der Lebenswirklichkeit der Betroffenen entstehen. Nur dann hat Inklusion eine Chance, aus Worten endlich Wirklichkeit zu werden.

Related Posts

Diese Site ist auf wpml.org als Entwicklungs-Site registriert. Wechseln Sie zu einer Produktionssite mit dem Schlüssel remove this banner.