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Dolmetscher-Einsatz: Unterschrift und Ihre Rechte

by info@deaf24.com

In letzter Zeit sorgt ein Video vom Landesverband Hessen der Gehörlosen für Diskussionen. Darin heißt es, gehörlose Menschen hätten das Recht, ein Formular für den Gebärdensprachdolmetscher erst nach dem Einsatz zu unterschreiben – also erst dann, wenn alle Angaben richtig sind. Dieses Video will Gehörlosen helfen, nicht zu früh oder unbedacht zu unterschreiben. Das klingt erstmal gut. Doch genau diese Aussage ist aus rechtlicher Sicht nicht vollständig richtig.

In diesem Beitrag erklären wir deshalb, wie es beim Unterschreiben von Dolmetscherformularen wirklich funktioniert. Wir zeigen, warum es wichtig ist, erst am Ende zu unterschreiben – aber auch, warum man nicht einfach vor oder während des Einsatzes unterschreiben darf. Außerdem geben wir Tipps, wie Sie sich als gehörlose Person rechtlich schützen können.

 

Warum ist die Unterschrift beim Dolmetscher so wichtig?

Eine Unterschrift auf einem Formular bestätigt immer, dass die aufgeführten Angaben stimmen und die Dienstleistung tatsächlich so erbracht wurde. Im Fall von Gebärdensprachdolmetschern steht auf diesem Formular oft, wann der Einsatz stattgefunden hat, wie lange er dauerte und welche Leistungen genau erbracht wurden.

Wenn Sie dieses Formular erst unterschreiben, wenn der Dolmetscheinsatz vollständig vorbei ist, können Sie überprüfen, ob alle Angaben stimmen. So verhindern Sie, dass falsche Daten eingetragen werden – zum Beispiel eine längere Einsatzdauer oder zusätzliche Leistungen, die gar nicht erbracht wurden. Dies schützt Sie vor möglichen falschen Abrechnungen.

Wenn Sie dagegen schon vor oder während des Einsatzes unterschreiben, fehlt Ihnen die Kontrolle. Die Angaben könnten sich später ändern oder falsch ausgefüllt sein. Das kann für Sie unangenehme Folgen haben: Wenn falsche Daten weitergegeben werden, etwa an Krankenkassen oder Behörden, kann das rechtlich als Betrug angesehen werden – auch wenn Sie selbst nichts davon wussten.

Das Prinzip ist vergleichbar mit anderen Dienstleistungen. Wenn ein Handwerker bei Ihnen zu Hause eine Reparatur macht, unterschreiben Sie die Rechnung erst nach der Arbeit, wenn Sie geprüft haben, ob alles in Ordnung ist. Genauso verhält es sich bei Dolmetschern.

 

Was sagt das Gesetz?

Das deutsche Verbraucherschutzgesetz regelt, dass Verbraucher nur dann eine rechtlich verbindliche Unterschrift abgeben, wenn sie über alle notwendigen Informationen verfügen und diese prüfen konnten. Das bedeutet: Sie müssen das Recht haben, das Formular erst nach der erbrachten Leistung zu unterschreiben.

Eine Unterschrift auf einem leeren oder unvollständigen Formular ist juristisch problematisch. Sie kann nämlich so interpretiert werden, als hätten Sie im Voraus zugestimmt – ohne genaue Kenntnis der tatsächlichen Leistung. Das widerspricht dem Grundsatz fairer Verbraucherrechte.

Deshalb ist es nicht nur Ihr gutes Recht, erst am Ende zu unterschreiben – es ist auch aus Sicht des Gesetzes die einzig korrekte Vorgehensweise.

 

Missverständnis im Landesverband Hessen: Warum das Video irreführend sein kann

Der Landesverband Hessen betont in seinem Video, dass Gehörlose das Recht haben, das Formular erst nach dem Einsatz zu unterschreiben. Das ist richtig. Allerdings bleibt die Aussage unklar, ob man das Formular auch schon vor dem Einsatz unterschreiben darf. Diese Formulierung kann Gehörlose verwirren und dazu verleiten, das Formular schon vorher zu unterschreiben.

Das kann fatale Folgen haben: Unterschreiben Sie zu früh, verlieren Sie Ihre Kontrolle über die Richtigkeit der Angaben. Und Sie riskieren, dass Leistungen abgerechnet werden, die so gar nicht stattgefunden haben.

Deaf24 warnt deshalb ausdrücklich davor, ein Formular vor oder während eines Dolmetsch-Einsatzes zu unterschreiben. Nur die Unterschrift am Ende schützt Ihre Rechte.

 

Der Hessische Verband für Gehörlose und hörbehinderte Menschen e.V. (HVGHMEV) und die Rolle bei Dolmetscherfragen

Der Hessische Verband für Gehörlose und hörbehinderte Menschen e.V. (HVGHMEV) ist eine wichtige Organisation in Hessen, die sich für die Interessen gehörloser und hörbehinderter Menschen einsetzt. Er unterstützt seine Mitglieder bei vielen Fragen rund um Gebärdensprachdolmetscher, Barrierefreiheit und Teilhabe im Alltag.

Auch beim Thema Unterschrift auf Dolmetscherformularen spielt der HVGHMEV eine Rolle. Der Verband informiert gehörlose Menschen regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten bei Dolmetschleistungen und gibt Hinweise, wie man sich vor möglichen Fehlern und Missverständnissen schützen kann.

Da es jedoch wie im Video des Landesverbands Hessen zu Missverständnissen kommen kann, ist es wichtig, dass der HVGHMEV gemeinsam mit anderen Beratungsstellen und Organisationen klare, verständliche Informationen bereitstellt. So können gehörlose Menschen gut informiert und sicher handeln.

Deaf24 empfiehlt, dass der HVGHMEV seine Mitglieder auch darauf hinweist, Formulare erst nach dem vollständigen Einsatz des Dolmetschers zu unterschreiben und sorgfältig alle Angaben zu prüfen. Nur so sind die Rechte der gehörlosen Menschen bestmöglich geschützt.

 

So gehen Sie sicher: Tipps für gehörlose Menschen

Damit Sie sich rechtlich schützen können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Unterschreiben Sie das Formular erst, wenn der Dolmetscher-Einsatz vollständig vorbei ist.
    Nur dann sind alle Angaben vollständig und können von Ihnen geprüft werden.
  • Prüfen Sie das Formular sorgfältig!
    Achten Sie auf Datum, Uhrzeit, Dauer und andere Angaben. Stimmt alles? Gibt es Unklarheiten? Fragen Sie nach.
  • Weigern Sie sich, vor dem Einsatz zu unterschreiben.
    Wenn der Dolmetscher darauf besteht, erklären Sie freundlich, dass Sie erst am Ende unterschreiben.
  • Machen Sie eine Kopie oder ein Foto von dem unterschriebenen Formular.
    So haben Sie einen Nachweis, falls es später zu Problemen kommt.
  • Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an Beratungsstellen.
    Organisationen wie Deaf24 oder die Vermittlungsstellen können Ihnen helfen und beraten.

 

Fazit: Ihre Rechte schützen – so geht’s richtig

Die Unterschrift bei Dolmetscherleistungen ist mehr als nur eine Formalität. Sie schützt Sie vor falschen Abrechnungen und rechtlichen Problemen. Unterschreiben Sie deshalb erst, wenn der Einsatz vollständig vorbei ist und alle Angaben korrekt eingetragen sind.

Die Hinweise im Video vom Landesverband Hessen sind gut gemeint, enthalten aber eine unklare Formulierung, die leicht missverstanden werden kann. Deaf24 empfiehlt ausdrücklich, nie ein Formular vor der Dienstleistung zu unterschreiben.

So bewahren Sie Ihre Rechte als Verbraucher und können sicher sein, dass nur tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet werden.

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