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Steuerbefreiung für Assistenz- und Signalhunde ab 2025

by info@deaf24.com

Für gehörlose Menschen kann ein Signalhund ein lebenswichtiger Begleiter sein. Er unterstützt im Alltag, indem er auf Geräusche aufmerksam macht, wie Türklingeln, Rauchmelder, Wecker oder Alarme. Seit 2025 gibt es in Deutschland eine bundeseinheitliche Regelung: Menschen mit Signalhunden oder anderen Assistenzhunden können von der Hundesteuer befreit werden. Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung, Anerkennung und finanziellen Entlastung der Betroffenen.

Doch wie funktioniert die Steuerbefreiung genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und was ist bei der Antragstellung zu beachten? Dieser Beitrag gibt einen umfangreichen Überblick, erklärt die Unterschiede zwischen Signal- und Assistenzhunden und bietet praktische Tipps, um die Befreiung problemlos zu beantragen.

 

Voraussetzungen für die Hundesteuerbefreiung

Die Steuerbefreiung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Nicht jeder Hund oder jede Person ist automatisch befreit. Folgende Nachweise sind in der Regel erforderlich:

  1. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „Gl“
    Der Hundehalter muss seine Gehörlosigkeit offiziell nachweisen. Das Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis dient als offizieller Beleg.
  2. Zertifizierte Ausbildung des Hundes
    Der Hund muss als Signal- oder Assistenzhund ausgebildet sein. Dies wird durch eine Prüfungsurkunde oder ein offizielles Zertifikat bestätigt. Ohne diese Zertifizierung kann keine Steuerbefreiung erfolgen.
  3. Zusätzliche ärztliche Bescheinigungen (optional)
    Manche Gemeinden verlangen eine ärztliche Bestätigung, dass der Hund für den Alltag wirklich benötigt wird. Dies ist besonders bei jüngeren Hunden oder neuen Einsätzen üblich.

Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für Assistenz-, Signal- oder Blindenführhunde. Haustiere oder ungeschulte Hunde sind ausgeschlossen.

 

Signalhund vs. Assistenzhund – die Unterschiede

Es ist wichtig, die rechtlichen und praktischen Unterschiede zwischen Signalhunden und Assistenzhunden zu verstehen:

  • Signalhund:
    Speziell ausgebildet für gehörlose oder schwerhörige Menschen. Er zeigt Geräusche durch körperliche Signale an. Zum Beispiel kann er an der Schulter stupsen, wenn die Türklingel läutet oder ein Rauchmelder Alarm schlägt.
  • Assistenzhund:
    Ein Oberbegriff für Hunde, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Beeinträchtigungen unterstützen. Dazu gehören Blindenführhunde, Mobilitätsassistenzhunde, Warnhunde und auch Signalhunde.

Signalhunde gelten rechtlich als Unterkategorie der Assistenzhunde. Beide Hundetypen müssen zertifiziert sein, um die Rechte und Vorteile – wie die Hundesteuerbefreiung – in Anspruch nehmen zu können.

 

Rechtliche Grundlagen und bundesweite Regelung

Die Grundlage für die Steuerbefreiung finden sich in den Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. Dort wird geregelt, dass Assistenz- und Signalhunde auf Antrag von der Steuer ausgenommen werden können.

Seit 2025 gibt es eine bundesweit einheitliche Regelung, die sicherstellt, dass Menschen mit zertifizierten Assistenzhunden gleich behandelt werden. Die Regelung knüpft an die Assistenzhundeverordnung von 2021 an, die die Ausbildung und Zertifizierung von Assistenzhunden detailliert beschreibt.

Wichtig: Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus. Der Hund muss nachweislich als Assistenzhund eingesetzt werden und eine zertifizierte Ausbildung abgeschlossen haben. Dies stellt sicher, dass die Steuerbefreiung nur für Hunde gewährt wird, die tatsächlich im Alltag helfen.

 

Antragstellung – Schritt für Schritt

Die Hundesteuerbefreiung muss schriftlich beantragt werden. Viele Städte und Gemeinden bieten dafür eigene Formulare online an.

Wichtige Unterlagen:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „Gl“
  • Zertifikat oder Prüfungsurkunde des Hundes
  • ggf. ärztliche Bescheinigung über den Unterstützungsbedarf

Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung:

  1. Frühzeitig einreichen: Rückwirkende Befreiungen sind selten möglich.
  2. Vollständige Unterlagen beifügen: Fehlende Dokumente können zu Verzögerungen führen.
  3. Bei Unsicherheit nachfragen: Jede Stadt kann eigene Anforderungen haben, z. B. unterschiedliche Formulare oder Fristen.
  4. Bestätigung aufbewahren: Nach Eingang des Antrags informiert die Behörde über die Entscheidung. Diese Bestätigung sollte sicher aufbewahrt werden.

 

Regionale Besonderheiten

Trotz der bundesweiten Regelung gibt es regionale Unterschiede bei der Umsetzung:

  • Einige Städte wie Berlin, München oder Nürnberg haben ihre Satzungen angepasst.
  • Formulare, Fristen und genaue Abläufe können variieren.
  • Eine automatische Befreiung gibt es fast nie. Jeder Antrag wird individuell geprüft.

Deshalb lohnt sich frühzeitige Information bei der örtlichen Verwaltung, bevor der Hund oder der Antrag gestellt wird.

 

Bedeutung für gehörlose Menschen

Signalhunde sind für viele gehörlose Menschen unverzichtbar. Sie ermöglichen Sicherheit und Teilhabe im Alltag. Durch die Hundesteuerbefreiung werden Betroffene finanziell entlastet, und die besondere Rolle der Assistenzhunde wird gesellschaftlich anerkannt.

Der Hund unterstützt nicht nur beim Hören von Geräuschen, sondern auch bei Notfallsituationen, z. B. bei Alarmen, oder beim Alltagsmanagement, wie Wecker stellen, Türsignale oder Telefon.

Die Steuerbefreiung ist also nicht nur ein finanzieller Vorteil, sondern ein Schritt zu mehr Gleichstellung und Selbstständigkeit.

 

Praktische Tipps für Hundehalter

  1. Zertifizierung prüfen: Vor Anschaffung oder Einsatz sicherstellen, dass der Hund zertifiziert werden kann.
  2. Dokumente vollständig sammeln: Alle Nachweise und Zertifikate bereithalten.
  3. Behördenkontakt frühzeitig: Vor dem Antrag klären, welche Unterlagen die Gemeinde genau benötigt.
  4. Fristen beachten: Antrag rechtzeitig einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  5. Unterstützung nutzen: Vereine für Gehörlose oder Assistenzhundetrainer können beim Antrag helfen.

 

Fazit

Die Hundesteuerbefreiung für gehörlose Menschen mit Signalhunden ist seit 2025 bundesweit gesetzlich geregelt. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „Gl“ und eine zertifizierte Ausbildung des Hundes.

Die Befreiung muss schriftlich bei der Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Obwohl die Regelung bundesweit gilt, bestehen weiterhin regionale Unterschiede, etwa bei Formularen, Fristen oder Abläufen.

Für gehörlose Menschen bedeutet diese Regelung finanzielle Entlastung, Anerkennung und mehr Selbstständigkeit im Alltag. Wer die Steuerbefreiung nutzen möchte, sollte rechtzeitig alle Nachweise sammeln, sich bei der örtlichen Verwaltung informieren und den Antrag vollständig einreichen.

Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung, unterstützt die Teilhabe am Alltag und würdigt die essenzielle Rolle von Signal- und Assistenzhunden.

 

Rechtsgrundlagen und Quellen:

  • Assistenzhundeverordnung (AHundV) 2021, §§ 3–12
  • Hundesteuersatzungen der jeweiligen Städte und Gemeinden
  • Praktische Hinweise: Stadtverwaltungen oder offizielle Onlineportale

Bild: Freepik

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