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Bayern berät über Einführung des Gehörlosengeldes

by info@deaf24.com

Am 29. Oktober 2025 wurde im Bayerischen Landtag zum ersten Mal über die Einführung eines Gehörlosengeldes beraten. Der Gesetzentwurf stammt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ziel ist, eine bisher bestehende Versorgungslücke für gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen zu schließen.

Das geplante Gehörlosengeld soll den Betroffenen eine finanzielle Unterstützung bieten – ähnlich wie das bereits bestehende Blindengeld. Nach dem Vorschlag der Grünen sollen gehörlose Menschen 60 Prozent des Blindengeldes erhalten. Das wären aktuell mindestens 411 Euro im Monat. Für Menschen mit einer beidseitigen Hörbehinderung ab 80 Prozent und einem Grad der Behinderung ab 70 sind 30 Prozent des Blindengeldes vorgesehen – also mindestens 205 Euro monatlich.

Diese Zahlen klingen technisch, doch für viele Gehörlose bedeutet das: mehr Selbstständigkeit, mehr Würde und weniger Benachteiligung im Alltag.

 

Warum Gehörlosengeld so wichtig ist

Bayern ist eines der letzten Bundesländer, das noch kein dauerhaftes Gehörlosengeld eingeführt hat. Bisher gab es nur Einmalzahlungen oder begrenzte Hilfen, die in Notlagen gewährt wurden.

Das Gehörlosengeld wäre also ein dauerhafter monatlicher Ausgleich, der helfen soll, die zusätzlichen Belastungen im Alltag zu kompensieren – etwa für Dolmetschdienste, technische Hilfsmittel oder Kommunikationsbarrieren.

Menschen, die taub oder stark hörgeschädigt sind, haben oft zusätzliche Kosten im täglichen Leben. Sie müssen zum Beispiel Dolmetscher bezahlen, wenn keine staatliche Kostenübernahme erfolgt, oder technische Geräte selbst finanzieren. Viele fühlen sich dadurch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.

Ein Gehörlosengeld wäre somit ein Zeichen der Anerkennung: Es zeigt, dass die Gesellschaft versteht, dass Hörbehinderung nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein soziales Thema ist.

 

Der Gesetzentwurf im Überblick

Der Gesetzentwurf der Grünen sieht folgende Punkte vor:

  • 60 % des Blindengeldes (mind. 411 Euro monatlich) für gehörlose Menschen
  • 30 % des Blindengeldes (mind. 205 Euro monatlich) für hochgradig hörgeschädigte Menschen mit einem Hörverlust von mindestens 80 % und einem GdB (Grad der Behinderung) ab 70
  • Das Gehörlosengeld soll unabhängig vom Einkommen gezahlt werden
  • Die Leistung soll dauerhaft und regelmäßig ausgezahlt werden
  • Ziel ist, mehr Chancengleichheit im Alltag zu schaffen

Die Beratung im Landtag fand am 29. Oktober 2025 ab 16:30 Uhr statt. Über das Ergebnis wurde am Sitzungstag noch nicht berichtet.

 

Reaktionen aus Politik und Verbänden

Die Fraktion der Grünen und der Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBY) haben den Gesetzentwurf gemeinsam unterstützt. Beide betonen, dass das Thema seit vielen Jahren überfällig sei.

Viele Verbände der Gehörlosen und Hörbehinderten haben bereits in der Vergangenheit auf diese Lücke hingewiesen. Während Blinde in Bayern schon lange finanzielle Unterstützung erhalten, mussten Gehörlose bisher oft ohne Hilfe auskommen.

Auch betroffene Menschen und ehrenamtliche Organisationen begrüßen den Gesetzentwurf. Sie hoffen, dass der Landtag jetzt endlich handelt. Die Grünen appellierten an alle Fraktionen – insbesondere an CSU und Freie Wähler –, den Entwurf nicht aus parteipolitischen Gründen zu blockieren, sondern im Sinne der Betroffenen zu entscheiden.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Noch ist das Gehörlosengeld nicht beschlossen. Nach der ersten Beratung im Landtag folgt eine Ausschussberatung, bei der Änderungen, Ergänzungen oder neue Berechnungen diskutiert werden. Erst danach kann eine endgültige Abstimmung im Plenum stattfinden.

Es ist daher noch offen, ob das Gehörlosengeld noch 2025 oder erst 2026 in Kraft treten könnte. Verbände wie der LVBY und verschiedene Abgeordnete kündigten an, die Entwicklung eng zu begleiten und laufend auf ihren Webseiten zu informieren.

 

Fazit: Ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit

Die erstmalige Beratung über das Bayerische Gehörlosengeld ist ein Meilenstein in der Sozialpolitik des Freistaats. Zum ersten Mal wird offiziell anerkannt, dass Hörbehinderte ähnliche finanzielle Belastungen wie Blinde haben und daher ebenfalls Anspruch auf Unterstützung verdienen.

Ob das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, hängt nun vom weiteren politischen Prozess ab. Doch die Debatte hat bereits deutlich gemacht:
Die Gehörlosengemeinschaft in Bayern ist nicht länger bereit, vergessen zu werden.

Das Gehörlosengeld wäre mehr als nur eine Zahlung – es wäre ein Zeichen von Respekt, Inklusion und sozialer Verantwortung.

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