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Pfandflaschen sammeln: Wann Steuern fällig werden

by info@deaf24.com

Viele Menschen in Deutschland sammeln leere Flaschen und Dosen, um ein paar Euro dazuzuverdienen. Besonders in Großstädten sieht man oft Menschen mit Einkaufswagen voller Leergut. Doch was kaum jemand weiß: Wenn das Sammeln regelmäßig und in größerem Umfang geschieht, kann das Finanzamt zur Kasse bitten. Der Dresdner Alex Müller zeigt, wie schnell das möglich ist – und worauf Pfandsammler achten müssen.

 

Ein Beispiel aus Dresden

Alex Müller, 24 Jahre alt, hat in nur elf Monaten 4325,79 Euro durch das Sammeln von Pfandflaschen verdient. Für ihn war das eine echte Erfolgsgeschichte – das Geld nutzte er, um seinen Führerschein zu bezahlen. Doch nach dem ersten Jubel kam die Frage: Muss man auf Pfandeinnahmen eigentlich Steuern zahlen?

Alex wird regelmäßig darauf angesprochen. „Viele glauben, das sei steuerfrei“, erzählt er. Um Klarheit zu schaffen, fragte er beim Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) nach. Dort erklärte Steuerexpertin Daniela Karbe-Geßler, ab wann Flaschensammeln steuerlich relevant wird.

 

Ab wann ist Pfandsammeln steuerpflichtig?

Grundsätzlich gilt: Gelegentliches Sammeln bleibt steuerfrei.
Wer aber regelmäßig Flaschen sammelt und im Jahr mehr als 256 Euro damit verdient, muss diese Einnahmen beim Finanzamt angeben.

Diese Grenze gilt für Personen, die zusätzlich noch ein normales Einkommen haben, also etwa Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner.
Für sie zählen Pfandeinnahmen als sogenannte „sonstige Einkünfte“ – und sind ab einem bestimmten Punkt steuerpflichtig.

 

So wird gerechnet

  • Eine Mehrwegflasche bringt 8 Cent Pfand.
    → Ab etwa 3200 Flaschen pro Jahr (256 €) wird es steuerlich relevant.
  • Eine Einwegflasche oder Dose bringt 25 Cent Pfand.
    → Ab rund 1025 Flaschen oder Dosen (256 €) kann das Finanzamt nachfragen.

Wenn das Sammeln regelmäßig geschieht, kann das Finanzamt die Tätigkeit sogar als gewerblich einstufen. Dann müssten Einnahmen detailliert nachgewiesen und eventuell Einkommensteuer gezahlt werden.

 

Sonderfälle: Wenn Pfand die Haupt-Einnahme ist

Anders ist es, wenn jemand ausschließlich vom Flaschensammeln lebt und kein weiteres Einkommen hat.
In diesem Fall greift der allgemeine Grundfreibetrag von 12.096 Euro pro Jahr (Stand 2025).
Das bedeutet: Erst wenn der Pfandsammler mehr verdient, muss er Steuern zahlen. Dafür wären unglaubliche 151.201 Flaschen à 8 Cent nötig – ein kaum erreichbarer Wert.

 

Der Fall Alex Müller

Alex arbeitet hauptberuflich als Zerspanungsmechaniker. Er verdient also regulär Geld und liegt über dem Grundfreibetrag.
Darum führt er ein genaues Haushaltsbuch: Dort notiert er alle Einnahmen – vom Pfand über kleine Geldgeschenke bis hin zu den Erträgen aus Social Media.
Denn Alex ist inzwischen auch Influencer: Über 250.000 Menschen folgen ihm auf TikTok und YouTube, wo er humorvoll über das Sammeln von Flaschen berichtet.

Weil er regelmäßig Einnahmen erzielt, hat Alex sogar ein Gewerbe angemeldet. Laut Steuerexpertin Karbe-Geßler muss er aber erst dann Gewerbesteuer zahlen, wenn der Jahresgewinn über 24.500 Euro liegt.

 

Was gilt für Arbeitslose, Bürgergeld-Empfänger und Rentner?

Arbeitslosengeld I:
Wer ALG I erhält, darf monatlich bis zu 165 Euro hinzuverdienen. Das entspricht etwa 2062 Flaschen à 8 Cent. Wird dieser Betrag überschritten, kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden.

Bürgergeld:
Hier gelten strengere Regeln. Das Pfandgeld zählt als Einkommen aus einer Sozialleistung. Der sogenannte Grundabsetzbetrag liegt bei 100 Euro monatlich – also rund 1250 Flaschen. Alles darüber hinaus wird auf das Bürgergeld angerechnet.

Rentner:
Für sie gilt dieselbe Regel wie bei Arbeitnehmern: Die 256-Euro-Grenze für sonstige Einkünfte und der Grundfreibetrag sind entscheidend.
Wer über diese Beträge kommt, muss den Gewinn in der Steuererklärung angeben.

 

Wie kontrolliert das Finanzamt das überhaupt?

In der Praxis ist es schwierig für das Finanzamt, nachzuverfolgen, wie viele Flaschen jemand wirklich sammelt.
Pfandbons sind anonym, und die Pfandautomaten speichern keine personenbezogenen Daten.
Darum betont Steuerexpertin Karbe-Geßler: „Das ist die Theorie. In der Realität weiß das Finanzamt meist nicht, wie viele Flaschen jemand tatsächlich abgibt.“
Dennoch empfiehlt sie, freiwillig Buch zu führen, um bei Nachfragen Belege vorlegen zu können.


Tipps für Pfandsammler

  1. Einnahmen aufschreiben: Wer regelmäßig sammelt, sollte Datum, Menge und Betrag dokumentieren.
  2. Pfandbons aufbewahren: Sie können als Nachweis dienen.
  3. Gesamtsumme prüfen: Wenn die Einnahmen über 256 Euro im Jahr liegen, in der Steuererklärung angeben.
  4. Andere Einkünfte berücksichtigen: Bei ALG, Bürgergeld oder Rente gelten besondere Grenzen.
  5. Bei Unsicherheit Rat holen: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine können helfen.

 

Fazit

Pfandsammeln ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und für viele eine wichtige Einnahmequelle – ob als Nebenverdienst, Hobby oder aus Notwendigkeit.
Doch wer regelmäßig größere Mengen Leergut abgibt, sollte wissen: Ab bestimmten Beträgen kann das Finanzamt Steuern verlangen.
Mit sorgfältiger Buchführung und einem Überblick über die eigenen Einnahmen bleibt das Sammeln unproblematisch – und der nächste „Zahltag beim Pfandhauptmeister“ darf ganz ohne Sorgen gefeiert werden.

Bild von Talpa auf Pixabay

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