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E-Scooter: Alle Regeln, neue Vorschriften und Sicherheitstipps

by info@deaf24.com

Elektro-Tretroller sind aus deutschen Städten kaum mehr wegzudenken. Sie erleichtern kurze Wege, sind leise, umweltfreundlich und flexibel – aber sie bringen auch Verantwortung mit sich. Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss sich an klare Verkehrsregeln halten und die geplanten gesetzlichen Änderungen kennen. Dieser Überblick erklärt einfach und verständlich, was gilt und was sich bis Ende 2025 ändern soll.

 

Nur zugelassene E-Scooter sind erlaubt

E-Scooter gehören rechtlich zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen. Sie dürfen nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie eine Betriebserlaubnis haben. Diese regelt die Bundesregierung in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV).

Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways – nicht für Airwheels, Hoverboards oder elektrische Skateboards. Nur Modelle mit Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dürfen auf die Straße. Eine Liste der zugelassenen Modelle wird regelmäßig aktualisiert.

Teurere Modelle bieten meist bessere Ausstattung: große Reifen, hydraulische Bremsen und längere Reichweite dank größerem Akku. Das zahlt sich besonders für Vielfahrer aus, da Komfort und Sicherheit steigen.

 

Wo E-Scooter fahren dürfen

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Wenn keine Radwege vorhanden sind, darf man auf der Fahrbahn fahren – jedoch nicht auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen.

Auch das Fahren entgegen der Richtung in Einbahnstraßen ist verboten, außer mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“. Dieses Schild gilt automatisch auch für E-Scooter.

Besonders wichtig für die Deaf-Community: optische Verkehrszeichen sollten vor Fahrtantritt eingeprägt werden, denn Signalhorn oder akustische Hinweise anderer Verkehrsteilnehmer werden häufig überhört. Eine klare Sicht auf die Umgebung bleibt entscheidend.

 

Versicherungskennzeichen ist Pflicht

Jeder E-Scooter braucht eine Haftpflichtversicherung. Das entsprechende Versicherungskennzeichen wird hinten am Roller aufgeklebt. Es ist in jedem Jahr in einer neuen Farbe erhältlich, ähnlich wie ein Mofa-Kennzeichen.

Die Versicherung deckt Schäden, die beim Fahren anderen Personen oder Fahrzeugen zugefügt werden. Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt mindestens 40 Euro Bußgeld. Eine optionale Teilkasko-Versicherung schützt zusätzlich vor Diebstahl oder Vandalismus – vor allem für teure Modelle empfehlenswert.

 

Ab wann darf man fahren?

Das Mindestalter zum Fahren liegt bei 14 Jahren. Es ist kein Führerschein oder Prüfbescheinigung nötig.

Auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht gilt, ist ein Helm sehr zu empfehlen. Bei Unfällen helfen gute Schutzkleidung und reflektierende Jacken, um besser gesehen zu werden.

Besonderer Hinweis für jüngere Fahrende: Wer unter 14 Jahren fährt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die bei einem Unfall zu Haftungsproblemen führen kann.

 

Alkoholgrenze wie beim Auto

Beim E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrende. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Schon ab 0,3 Promille kann eine Strafe folgen, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt, etwa Schlangenlinien fährt.

Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt: 0,0 Promille. Alkohol ist hier absolut verboten.

 

Neue geplante Regelungen

Das Bundesverkehrsministerium plant eine Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, da die Unfallzahlen steigen.

Geplant ist:

  • E-Scooter sollen Fahrrädern gleichgestellt werden.
    Wo Radverkehr erlaubt ist, dürfen künftig auch E-Scooter fahren.
  • Gehwege und Fußgängerzonen: nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksicht erlaubt, wenn Zusatzzeichen vorhanden sind.
  • Parkverbot für Sharing-Scooter auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen.
  • Blinkerpflicht für neu zugelassene Modelle, zusätzlich getrennte Vorder- und Rückbremsen.
  • Grünpfeil-Regelung: E-Scooter dürfen an Fahrrad-Grünpfeilen bei Rot rechts abbiegen.

Ein zentrales Problem bleibt laut ADAC der fehlende Opferschutz. Kommt jemand schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden, muss er aktuell dem Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen. Eine automatische Haftung wie bei Autos gibt es nicht. Der ADAC fordert, diese Lücke schnell zu schließen.

Ob die neuen Regeln wirksam werden, ist offen. Wahrscheinlich tritt eine Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft, damit Kommunen notwendige Anpassungen prüfen können.

 

Mitnahme im öffentlichen Verkehr

Wegen Brand- und Explosionsgefahr durch defekte Batterien sollen E-Scooter in vielen Städten nicht mehr in Bus und Bahn mitgenommen werden dürfen. Betroffene sollten ihre Verkehrsbetriebe prüfen, bevor sie den Roller im ÖPNV transportieren.

 

Bußgelder auf einen Blick

VerstoßBußgeld
Fahren bei Rot60–180 €
Fahren auf Gehweg15–30 €
Fahren auf Autobahn20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis70 €
Nebeneinander fahren15–30 €
Nutzung von Handy beim Fahren100 €, 1 Punkt

Wenn eine Fahrradampel vorhanden ist, gilt sie für E-Scooter-Fahrende. Fehlt sie, orientiert man sich an der normalen Straßenampel.

 

Tipps für sicheres Fahren

  • Vor Fahrtbeginn immer Bremsen prüfen.
  • Beide Hände am Lenker halten, keine Handzeichen während der Fahrt.
  • Bei Dunkelheit Licht prüfen und reflektierende Kleidung tragen.
  • Rücksicht auf Fußgänger, Radfahrende und seh- oder hörbehinderte Menschen nehmen.
  • Wer neu ist, sollte auf ruhigen Wegen üben, bevor er im Stadtverkehr fährt.

 

Fazit

E-Scooter bringen Mobilität und Freiheit, aber auch Verantwortung. Nur wer die Regeln kennt, fährt sicher und vermeidet Bußgelder. Die geplanten Neuerungen sollen Klarheit und Sicherheit schaffen – für alle Beteiligten im Straßenverkehr. Besonders für die Deaf-Community gilt: Sichtbarkeit, Vorsicht und Achtsamkeit sind die besten Begleiter auf zwei Elektro-Rädern.

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